Theis
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Heute ist, wie ich finde, ein guter Tag. Zum einen - ich glaube, das ist in den allermeisten Reden deutlich geworden - ist es ein guter Tag für die Sicherheit von Frauen vor häuslicher Gewalt. Aber, und das will ich zum vermutlichen Ende dieser Debatte dann doch noch hinzufügen, es ist auch ein Stück weit ein guter Tag für die politische Kultur in diesem Land. Die Tatsache, dass wir in einer bewegten Zeit in der Lage sind, als Haus in einer Frage, die uns allen wichtig ist, gemeinsam einen Weg zu gehen, dass es heute möglich ist, diesen Gesetzentwurf, den die Kollegin Anja Wagner Scheid, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, heute gemeinsam zu verabschieden, ist ein gutes Signal für die politische Kultur in diesem Land. Das ist ein klares Signal der Unterstützung an die Frauen und an alle Akteure in diesem Land. Und für dieses Signal, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich Ihnen dankbar. (Beifall von der CDU und der SPD.) Unser gemeinsames Ziel ist der bessere Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Die beiden Kolleginnen, die das vorhin ausgeführt haben, haben ja die Zahlen genannt, die wir in Deutschland und auch leider bei uns im Saarland jedes Jahr haben, wenn es um Femizide geht, wenn es um Gewalt gegen Frauen geht. Wenn wir sehen, dass wir in Spanien ein Instrument haben, mit dem man dagegen effizient vorgehen kann, mit dem man Leben retten kann, ist es eigentlich ein Skandal, dass wir das in Deutschland nicht schon lange haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist es gut, dass wir das heute im Saarland ermöglichen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Denn bisher müssen wir auf die Frage: „Geben wir uns eigentlich alle rechtlichen Mittel, die notwendig sind, um Menschen effektiv vor Kriminalität zu schützen, in dem Fall um Frauen vor Femiziden, vor häuslicher Gewalt zu schützen?“ leider mit Nein antworten. Das gilt zum einen (Abg. Theis (CDU)) für die tatsächliche Ausstattung, daran arbeiten viele. Das gilt aber eben auch für die rechtlichen Möglichkeiten. Es ist leider so, und ich sage das ohne jeglichen Vorwurf, dass es auch immer eine Frage der Abwägung ist. Wenn das Bundesjustizministerium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Frage der Einführung der elektronischen Fußfessel über viele Jahre auf dem Standpunkt stand, dass das unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht durchführbar ist, dann ist das eine Abwägung zwischen dem Datenschutz der Täter und dem Schutz von Leib und Leben der Opfer. Ich will heute nur positiv sagen: Ich finde, wir entscheiden uns heute richtig. In einem Rechtsstaat muss es heißen: Opferschutz geht vor dem Datenschutz der Täter. Das machen wir heute und das ist ein gutes Signal, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Deshalb ist heute ein guter Tag für die Sicherheit von Frauen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, andere müssen folgen, es muss mehr folgen, in vielen Bereichen, in denen es Kriminalität gibt. Ich möchte mit Blick auf die mir verbleibende Redezeit von 29 Sekunden nur das Wichtigste herausgreifen. Das Wichtigste, was wir tun können im Hinblick auf eine möglichst gewaltfreie Gesellschaft, das Wichtigste, was wir tun können zum Schutz der Frauen, ist, Respekt vor der Partnerin zu leben. Es ist, eine Gesellschaft zu realisieren, in der die gleichberechtigte Rolle der Frauen vorgelebt, verteidigt und nicht infrage gestellt wird. Das ist unser gemeinsames Anliegen für eine sichere, für eine möglichst gewaltfreie Gesellschaft. Auf diesem Weg machen wir heute einen richtigen Schritt. - Ich danke Ihnen dafür. (Beifall von der CDU und der SPD.)
