Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/1380 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1380 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1380 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Enthalten haben sich CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1268. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1380 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Danke. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1268 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU. Enthalten hat sich die AfD-Fraktion. (Beifall von der SPD.) Wir kommen zu den Punkten 6, 7 und 17 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt (Drucksache 17/1282) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/1372) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ein starkes gesetzliches Fundament für Gewaltschutz und des Unterstützungssystems (Drucksache 17/1384) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt, aber nicht genug - weitere Änderungen beim Gewaltschutz müssen zeitnah folgen Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter zum Gesetzentwurf Drucksache 17/1282: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat das von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt - Drucksache 17/1282 - in seiner 32. Sitzung am 04.12.2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Durch das vorliegende Gesetz wird die bereits bestehende landesrechtliche Grundlage zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt ausgeweitet, um den Schutz von Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, weiter zu stärken und den Opferschutz zu verbessern. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und im Rahmen einer Anhörung eingegangene Stellungnahmen ausgewertet. Sowohl die SPD- als auch die CDU-Landtagsfraktion haben jeweils einen Änderungsantrag eingebracht. Der Abänderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion, Ablehnung der SPD-Landtagsfraktion und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt. Der Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion bei Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Das Gesetz zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt wurde bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion bei Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1282 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.)
