Sascha Haas
Herr Waldraff, es hieß, wir würden wirtschaftsfeindliche Gesetze im Landtag erlassen. Vielleicht können Sie mir diese Frage noch beantworten: Wer hat sich denn gerade in der Krise, in der das Land wegen seines großen Anteils an Industrie steckt, gemeinsam mit Ihrer Fraktion auf den Weg gemacht, was den Transformationsfonds angeht? Wer hat sich darum gekümmert, dass Schulen mit dem Schulbauprogramm künftig besser und schneller saniert werden können? - Ich sage es Ihnen: Das waren wir. Wir sind diejenigen, die das in Angriff genommen haben, die die Mittel zur Verfügung stellen, damit unsere Kinder und Jugendlichen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind, die sie verdient haben, die ihnen ein gutes Lebens- und Lernumfeld geben. Herr Waldraff, das müssen Sie doch mal anerkennen und nicht alles schlechtreden, was wir hier machen. (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch auf drei Punkte eingehen, die Sie in Ihrem ersten Wortbeitrag erwähnt haben. Ich habe zu Beginn meiner Rede über die Bauvorlageberechtigung gesagt: Wir haben uns darüber ernsthaft Gedanken gemacht. Für mich ist ganz klar, dass das, was Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in diesem Land leisten, großartig ist. Wir sehen das und deswegen haben wir die Bauvorlageberechtigung erweitert. Wir haben sie auf 250 m² Grundfläche erweitert. Das ist mehr, als manches Einfamilienhaus groß ist. (Zuruf von der SPD: Größer als die meisten Einfamilienhäuser!) Wir reden über die Gebäudeklassen 2 und 3. Das wollten Sie in Ihrem Änderungsantrag. Das hätte aber bedeutet, dass wir das saarländische Architekten- und Ingenieurgesetz ändern müssen. Darüber gab es weder eine regierungsexterne Anhörung noch eine Anhörung bei uns im Ausschuss. Vertreter der Ingenieurkammer sitzen heute im Publikum. Ich bin ehrlicherweise nicht bereit, das in der ersten Novellierung zu machen. Wir müssen uns mit den Vertretern der Kammer darüber unterhalten, ob es für sie ein Weg ist, künftig auch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eintragen zu lassen und die Löschung genauso zu regeln, und darüber sprechen, wie ein Fortbildungs- oder Weiterbildungsprogramm für das Handwerk aussehen muss. Denn Gebäudeklasse 2 und 3 stellen hohe Ansprüche beispielsweise an den Brandschutz. Das sind Dinge, die bisher noch nicht ausreichend diskutiert worden sind. Deswegen bin ich froh, dass wir es mit einer Erweiterung der Bauvorlageberechtigung trotzdem geschafft haben, dem Handwerk entgegenzukommen und gleichzeitig Qualitätsstandards beizubehalten. Es ist doch wie bei jedem Gesetz: Wir machen kein Gesetz, das für alle Ewigkeit gilt. Es ist die Aufgabe von jedem von uns hier im Parlament, sich ständig zu fragen: Passt das Gesetz so, wie wir es haben, noch zur Realität oder muss es sich weiterentwickeln? - Meine Fraktion und, ich glaube, auch das Bauministerium sind bereit, immer wieder darüber zu sprechen, wo man vielleicht in einem Jahr Veränderungen oder Verbesserungen vornehmen kann. Das ist (Abg. Haas (SPD)) ein Prozess und ich finde, den muss ein Parlament bei jedem Gesetz immer und immer wieder durchlaufen. (Beifall von der SPD.) Zum Vorwurf, wir müssten uns mehr an die Musterbauordnung halten: Herr Waldraff, wir haben die Musterbauordnung sogar übertroffen! Wir setzen die Musterbauordnung nicht nur so um, wie man sich im Bund darauf geeinigt hat, wir erweitern sie an manchen Stellen noch. Wir wollen nämlich noch mehr Bürokratieabbau, als in der Musterbauordnung mit anderen Bundesländern vereinbart wurde. Natürlich ist es für manche ein Problem, dass in jedem Bundesland etwas anderes gilt. Das gehört zum Föderalismus dazu. Die Bauordnung ist nun einmal Aufgabe der Länder, darüber hat das Bundesverfassungsgericht schon geurteilt. Das hat manche Vorteile, aber sicher auch seine Nachteile. An dieser Stelle ist es von Vorteil, denn wir können hier im Saarland noch mehr möglich machen. Deswegen ist für mich die Landesbauordnung ein Möglichmacher-Gesetz. Ich bin zufrieden mit dem, was wir über die Musterbauordnung des Bundes hinaus machen konnten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Der letzte Punkt, auf den ich eingehen will, ist mir wichtig, weil ich auch kommunal in der Landeshauptstadt Saarbrücken verwurzelt bin. Es geht um die Frage, wie die UBAs mit diesem Gesetz umgehen. Wir hatten eine gute Fraktionsveranstaltung zu dem Thema. Es waren Kammern da, aber auch Vertreterinnen und Vertreter UBAs. Mit einem neuen Gesetz kommen neue Herausforderungen auf die Menschen vor Ort zu. Sie haben mehr Verantwortung. Wir haben das Problem, dass wir in diesem doch sehr kleinen Land viele unterschiedliche UBAs haben, die Dinge unterschiedlich auslegen. Das ist ein Problem, das ich immer wieder zu spüren bekomme, wenn ich versuche, für die Landeshauptstadt Projekte an Land zu ziehen. Aber ich glaube, ich kann klar sagen: Sandra Koch-Wagner als Leiterin der Abteilung OBB1, die regelmäßig in Dienstleiterbesprechungen ist, hat den UBAs im Land das Angebot unterbreitet, darüber zu sprechen, wie die Dinge, die jetzt in der Landesbauordnung möglich werden, auszulegen sind, und zwar so, dass im Land möglichst einheitlich vorgegangen wird. Es wird Handlungsanweisungen geben. Darüber haben wir im Ausschuss gesprochen, denn am Ende darf es nicht sein, dass an ein Gebäude in Saarbrücken andere Ansprüche gestellt werden als an ein Gebäude in St. Wendel. Das ergibt keinen Sinn und deswegen ist es richtig, dass wir dieses Thema aufgreifen und gucken, dass jeder Mitarbeiter in der UBA Sicherheit hat. Ich betone, dass es keinerlei Kritik an der PV-Pflicht oder der PV-ready-Pflicht gab. Die meisten Bauherrinnen und Bauherren planen das bereits mit, weil es sinnvoll ist. Das einzige Problem, das in der Anhörung geschildert wurde, ist, dass nicht überall Stromleitungen oder Transformatoren vorhanden sind. Ich finde, dieses Thema müssen wir als Landtag ernst nehmen und mit den Netzbetreibern sprechen. Gerade auf dem Land haben Bauern die Möglichkeit, wie es von der Landwirtschaftskammer angesprochen worden ist, ihre großen Dächer mit Photovoltaik zu bestücken und den Strom einzuspeisen. Ich glaube, das sollte man niemandem verwehren. Da gibt es Nachbesserungsbedarf und das müssen wir auf jeden Fall diskutieren. Ein letzter Punkt, der mir wichtig ist: Was ist passiert, seitdem wir das Wohnraumfördergesetz und die Förderprogramme verabschiedet haben, die der Minister mit seinem Ministerium noch vor der Verabschiedung des Wohnraumfördergesetzes auf den Weg gebracht hat? - Ich bin seit 18 Jahren in der Politik und seit 2009 in der Kommunalpolitik der Landeshauptstadt Saarbrücken. Ich erlebe das erste Mal, dass wir als Saarbrücker Siedlungsgesellschaft im großen Stil Wohnraum errichten. Das ist eine Folge der Politik der SPD-Alleinregierung. Das sagen auch Ihre Kolleginnen und Kollegen von der CDU im Saarbrücker Stadtrat und diejenigen, die im Aufsichtsrat sind. Wir sind gerade so froh über die Förderbedingungen, weil sie uns ermöglichen, in Stadtteilen wie Dudweiler, auf dem Eschberg oder in Alt-Saarbrücken Studentenwohnheime zu bauen. Das alles sind gute Nachrichten für die Menschen in diesem Land, die zeigen: Wir als SPD nehmen die Ängste der Menschen, keinen Wohnraum zu finden, ernst. Wir sehen sie nicht nur, wir handeln auch. Ich bin dankbar dafür, dass uns das gelingt. Lassen Sie uns also den heutigen Tag feiern. Wir haben ab heute weniger Bürokratie in der Bauordnung und wir schaffen ein Konjunkturprogramm für das Saarland. Es ist ein guter Tag für die Menschen in diesem Land. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
