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Dagmar Heib

19.02.2025 Sitzungen 17/34

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1382. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1382 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1382 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes (Drucksache 17/1118) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes, Drucksache 17/1118, in seiner 29. Sitzung am 11.09.2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Das vorliegende Gesetz trägt einerseits der geltenden Rechtslage Rechnung, wonach die privatrechtlichen Regelungen des Landesstiftungsgesetzes nunmehr, nachdem der Bund abschließende Regelungen im Bereich des Stiftungsprivatrechts getroffen hat, unwirksam sind. Gleichzeitig wird die erforderliche Gesetzesänderung genutzt, um das Saarländische Stiftungsgesetz zu verschlanken und die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes zu steigern. Darüber hinaus werden einzelne, in der Praxis des Stiftungsrechts identifizierte Änderungsbedarfe aufgegriffen und an die entsprechenden Vorschriften angepasst. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes wurde bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion in Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und (Abg. Theobald (CDU)) Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1118 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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