Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet das Zustimmungsgesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. Nach Zustimmung des Ministerrates am 29.10.2024 erfolgte am 04.11. die Zeichnung des Abkommens durch meine Person. Auch die anderen 15 Bundesländer haben das Abkommen gezeichnet. Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen mit Sitz in Mainz wird auf der Grundlage des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14.10.1970 - zuletzt 2001 geändert - tätig. Es ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts eine auf Dauer angelegte Einrichtung und übernimmt im Rahmen dessen Aufgaben im Umfeld der Erstellung von entsprechenden Prüfungsfragen in den Bereichen der Humanmedizin, der Pharmazie und der Psychotherapie. Nunmehr soll auch die Zahnmedizin hinzutreten sowie bestehende beziehungsweise absehbare Änderungen für die Bereiche Humanmedizin und Psychotherapie aufgegriffen werden. Bei den Änderungen handelt es sich zum einen um die zahnärztliche Approbationsordnung, die regelt, dass sich die Länder in Bezug auf die zahnärztliche Prüfung einer Einrichtung bedienen, die die Aufgabe hat, die Prüfungsfragen vorzubereiten. Durch das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der geplanten Neufassung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte in der Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 haben sich zudem bereits Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung des IMPP ergeben beziehungsweise werden sich ergeben. Das vorliegende Abkommen zur Finanzierung des Abkommens über die Einrichtung und Änderung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen greift die vorgenannten notwendigen Änderungsbedarfe auf. Zudem wird in diesem Zusammenhang die geschlechtergerechte Sprache implementiert. Federführend für die Koordination des Abschlusses des Abkommens ist das für gesundheitspolitische Angelegenheiten zuständige Ministerium des Sitzlandes, nämlich Rheinland-Pfalz. Vor diesem Hintergrund ist es nun geboten, dass auch das Saarland dem geänderten Abkommen beitritt. Gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Herbeiführung der erforderlichen Zustimmung. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD.)
