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von Weizsäcker

19.02.2025 Sitzungen 17/34

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Tragweite dieses Gesetzes ist deutlich geringer als die Tragweite dessen, was wir im ersten Tagesordnungspunkt zu besprechen hatten. Es geht um die Frage der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater, der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer des Saarlandes. Dieses Versorgungswerk hat für seine Mitglieder eine zentrale Bedeutung. Es geht um eine leistungsfähige Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Letztes Jahr ist mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz auf Bundesebene die Möglichkeit entstanden, dass Menschen, die nicht Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind, Mitglied in der betreffenden Kammer werden können. Aktuell kann man als Mitglied der betreffenden Kammer auch Mitglied im Versorgungswerk werden. Das Risikoprofil im Versorgungswerk ist allerdings zugeschnitten auf Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater. Das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung, die wir heute in Erster Lesung besprechen, ist, dafür zu sorgen, dass das Versorgungswerk die Möglichkeit hat, die Mitgliedschaft wie vor der Erneuerung des Personengesellschaftsrechts auf diese beiden Berufsstände zu beschränken. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den Ausschuss. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗