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Frank Wagner

CDU 19.02.2025 Sitzungen 17/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht auch heute um einen Gesetzentwurf zur Änderung der saarländischen Verfassung. Dies ist der erneute Versuch der AfD, in der Tagesordnung nach vorne zu rücken. - Netter Versuch, ich spreche auch im Namen der SPD-Landtagsfraktion, aber für uns ist es eine sehr durchschaubare Taktik. Am Ende Ihrer Ausführungen wurde das auch bestätigt. Warum Sie es nicht ernst meinen, will ich kurz begründen. Da lohnt sich ein Blick in die Begründung Ihres Gesetzentwurfes. Es liest sich so, als wenn die AfD es mit Europa sehr gut meint. Sie arbeiten auch die deutsch-französischen Beziehungen heraus und vieles mehr. Ich kann es, ohne das Ganze noch genauer herauszuarbeiten, in einem Satz abkürzen: Die AfD ist eine Anti-Europa-Partei. Das zeigt sich nicht nur in den Ausführungen eben, sondern auch beim Blick in Ihr Wahlprogramm. Ich möchte auch inhaltlich begründen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen: Artikel 30 ist eine Verfassungsnorm, die dem Staat die Verfolgung umschriebener Erziehungsziele aufgibt. Sie möchten hier den Begriff „abendländisch historische Wurzeln“ ergänzen. Die Architektur der neuzeitlichen abendländischen Gesellschaft ist durch nichts so geprägt wie durch den Glauben an die Menschenwürde. Diese unverletzliche Würde zu schützen, ist bereits in der neuzeitlichen abendländischen Form der Demokratie als Auftrag und Legitimation aller politischen Gewalt verankert und heute als wichtigster Verfassungsauftrag in der saarländischen Verfassung verankert. Artikel 30 gibt auch auf, die Jugendlichen zu einer freiheitlich-demokratischen Gesinnung und damit zur Unverletzbarkeit der menschlichen Würde als Identitätsmerkmal der abendländischen Kultur hinzuführen. Daher gibt es keinen Ergänzungsbedarf. Jetzt komme ich zum wesentlichen Punkt: Eine offene Gesellschaft, die Vorurteile gegen Herkunft, Rasse und Geschlecht vermeidet, ist explizite Konsequenz des christlichen Menschenbildes und wesentlicher Bestandteil der christlich-abendländischen Kultur. Diesem Ideal verschreibt sich die Verfassung des Saarlandes und hält in Artikel 30 zur Verinnerlichung dieser Verfassungsziele bereits an, ohne dass es einer besonderen Nennung bedarf. Ich glaube, hier gibt es einen eklatanten Dissens darüber, wie eine offene Gesellschaft definiert wird. Von daher lehnen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ab. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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