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Sascha Zehner

CDU 22.01.2025 Sitzungen 17/33

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind privilegiert. Wir Saarländerinnen und Saarländer sind privilegiert, denn wir haben ständig frisches Wasser aus Grundwasser zur Verfügung. Wir sollten uns bewusst sein, dass das alles andere als selbstverständlich ist. Selbst in Deutschland, das grundsätzlich bei der Versorgung mit Trinkwasser über gute und sehr gute Netze verfügt, ist eine Planung der zukunftsfähigen Wasserversorgung erforderlich. Die Herausforderungen durch den Klimawandel sind auch für das Saarland groß. Jedoch muss sich jetzt und in vorhersehbarer Zukunft kein Saarländer über die Sicherheit des saarländischen Trinkwassers Sorgen machen. Aber weil wir um die Kostbarkeit unseres Wassers wissen, ist es notwendig, über den Tag und die kommenden Jahre hinauszudenken. Deshalb ist die Intention des sogenannten Masterplans „Zukunftssichere Wasserversorgung 2040“ richtig. Dieser Plan fußt nicht nur auf der Politik des Umweltministeriums, sondern vor allem auf dem Know-how des Verbandes der Energieund Wasserwirtschaft des Saarlandes und des Verbandes kommunaler Unternehmen Saarland. Hier wird schon klar, dass es mehr braucht als die Bemühungen jeder einzelnen Kommune, die Aufgabenträger der Wasserversorgung sind. Eine kleinteilige Betrachtung der Kommunen als juristisch zuständige Gebietskörperschaften wäre zwar möglich, aber wenig zielführend, denn Wasser sucht sich bekanntlich seinen Weg und macht nicht an Gemeindegrenzen halt. So ist es wichtig, dass dem auch und gerade in der Wasserwirtschaft Rechnung getragen wird. Städte und Gemeinden können sich besser auf den Bedarf an Wasser vorbereiten. Herausforderungen kann hier besser begegnet werden, beispielsweise durch eine Veränderung der Wassermenge in einzelnen Gemeinden im Saarland vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen, die auch vor uns nicht haltmachen. Die kommunalen Aufgabenträger können so eine optimale langfristige Planung und Sicherung der Grundwasserversorgung der Menschen angehen. Sicherheit in der Wasserversorgung ist ein so ungeheuer wichtiges Unterfangen, dass es jeder Anstrengung lohnt, auch auf die mittel- und langfristige Strategie zu blicken. Der vorliegende Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung 2040“ wagt an vielen Stellen dieses Unterfangen. Dabei zählt nicht nur die Wasserversorgung aller Saarländerinnen und Saarländer, sondern auch die Versorgung beispielsweise der Landwirte oder der Industrie mit den dort benötigten Wassermengen. Hier steht uns mittel- bis langfristig auch durch die Demografie eine erhebliche Veränderung der Bedarfe bevor. Dies gilt auch für den Strukturwandel, in dem wir uns befinden. Wenn sich ein Unternehmen mit intensivem Wasserverbrauch neu ansiedelt, gilt es, diese Bedarfe dauerhaft zu decken. Wasser ist Leben, auch in der Wirtschaft. Deshalb ist es so wichtig, langfristig zu planen, damit es eben nicht zu Konflikten kommt um die Verteilung einer möglicherweise knapp werdenden Ressource Wasser. Die im Masterplan vorgeschlagenen Maßnahmen richten sich primär an (Abg. Zehner (CDU)) die Akteure der Wasserwirtschaft, denn diese sind zuständig für eine sichere Versorgung mit Wasser, ganz gleich ob Privathaushalt, landwirtschaftlicher Betrieb oder Industrieunternehmen. Ebenso gilt es, über den Tellerrand hinauszublicken, zum Beispiel ins benachbarte Rheinland-Pfalz. Wie eng diese Verflechtung bereits heute ist, sieht man beispielsweise an Birkenfeld und Hermeskeil, die ihr Wasser aus dem Saarland beziehen. Diese Vernetzung zwischen den Wasserversorgern in Rheinland-Pfalz und im Saarland ist ein Beispiel, das auch für die kommunale Familie hier exemplarisch sein kann. Ich habe diese Philosophie des Miteinanders statt des Gegeneinanders selbst erlebt. So sind die VVS, die Verkehrs- und Versorgungsunternehmen Saarbrücken, zur Wasserversorgung der Saarbrücker und der Saarländer tätig in zum Konzern gehörenden Gesellschaften wie der Gesellschaft für die Talsperre Nonnweiler und die Wasserwerke Bliestal. Das sind zwei gute Beispiele für jene Chance, die sich ergibt, wenn man als Kommune über die Grenzen der eigenen Fläche hinausdenkt und kooperiert. Doch gilt es umso mehr, dass die Kommunen originäre Aufgabenträger sind. Bei dem heutigen Thema geht es nicht um die Abstimmung über den Masterplan, sondern um einen parlamentarischen Antrag. Im Antrag der SPD-Fraktion wird nicht deutlich, dass es um ein Primat der kommunalen Familie geht. Weil wir die kommunale Familie und deren Autonomie wahren wollen, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Wir sehen aber auch, dass der Masterplan ein wichtiges Werkzeug sein kann, damit den Kommunen und den Wasserwirtschaftsbetrieben eine möglichst große Vielfalt für gegenwärtige, jedoch vor allem für mittel- und langfristige Planung an die Hand gegeben wird. Zusammengefasst ergibt sich im Antrag viel Licht, aber auch mancher Schatten. Wir werden uns deshalb bei dem vorliegenden Antrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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