landtag-saar.de ↗

Dr. Magnus Jung

22.01.2025 Sitzungen 17/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine wichtige Debatte, die wir heute miteinander führen, denn sie hat konkrete Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitswelt von Millionen Beschäftigten in diesem Land und die Rahmenbedingungen, unter denen sie beschäftigt werden. Sie nimmt die Verantwortung der öffentlichen Hand, über die Vergabe von Aufträgen die Arbeitsbedingungen zu gestalten, in den Mittelpunkt. Das ist eine wichtige Aufgabe. Die Stärke der Bundesrepublik Deutschland und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, war über viele Jahre und Jahrzehnte das hohe Maß an Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Arbeitgeberseite und der hohe soziale Frieden, den wir im Land hatten. Wesentlich dazu beigetragen hat die Tatsache, dass wir über viele Jahre 75 Prozent der Beschäftigten Deutschlands in Tarifbindung hatten. Das war für diese Menschen eine gute und verlässliche Grundlage, sowohl was ihr Einkommen und ihren Urlaub betrifft, als auch alle anderen Arbeitsschutzrechte, die damit verbunden sind. In den letzten Jahren hat sich diese Zahl allerdings dramatisch verringert. Nur noch gut jeder Zweite hat einen Arbeitsvertrag, der mit einem Tarifvertrag verknüpft ist. Das ist eine erhebliche Verschlechterung für die Beschäftigten in diesem Land. Das heißt für diese Menschen, die das nicht mehr haben, in der Regel weniger Lohn, weniger Zusatzversorgung fürs Alter, weniger Urlaub, weniger Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und weniger Schutz in vielen Fragen. Das ist keine gute Entwicklung in unserem Land. Dieser Entwicklung haben wir im Saarland vor drei Jahren gegengesteuert. Dieser Entwicklung können wir heute in ganz Deutschland entgegensteuern. Das ist die herzliche Bitte der saarländischen Landesregierung. (Beifall von der SPD.) Man kann es auch anders sagen: Das eine oder andere Wahlplakat hat die Botschaft, dass es sich lohnen soll, wenn man fleißig ist und das sei richtig. Aber die Tatsache ist heute, dass nicht alle, die fleißig sind, von ihrem Fleiß in gleicher Weise profitieren. Das ist ungerecht und das wollen wir ändern. Genauso konnte man auch vom Kollegen Theis, der gerade unterwegs ist, vor einigen Tagen in der Zeitung lesen, man müsse doch wieder dahin kommen, dass zwischen Bürgergeld und Gehalt ein größerer Abstand ist. Das kann man tun. Man kann den Mindestlohn erhöhen, man kann Tarifbindungen einführen und dann hat man einen größeren Abstand zwischen dem, was die Menschen in Zeiten der Inflation verdienen, und dem, was das Bürgergeld zur Verfügung stellt. (Beifall von der SPD.) Deshalb laden wir Sie ganz herzlich ein, diesen Weg, den Sie ja schon einmal mit uns gemeinsam gegangen sind, auch in Zukunft weiterzugehen. Die Landesregierung steht zu dem Ziel, faire Arbeitsbedingungen für alle Menschen in diesem Land zu erreichen, und die Landesregierung zumindest bekennt sich damit auch zu den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft, die unser Land über viele Jahrzehnte nach vorne gebracht hat, auf die die Menschen sich verlassen können. Das will die CDU nach eigenem Bekunden doch auch. Immerhin haben Sie im Jahr 2021 das Saarländische Tariftreuegesetz mit uns gemeinsam verabschiedet. Das war damals eine Vorreiterrolle. Damals waren Sie aber offensichtlich weiter voraus im Denken, als Sie es heute sind. Deshalb muss ich sagen, lieber Kollege Salm, das, was Sie heute hier vorgetragen haben, war doch in weiten Teilen eine recht neoliberale Rede, erschreckend neoliberal mit der klaren Botschaft: Was wollt ihr regeln? Vertraut doch, dass das die Betriebe einfach für die Menschen in Ordnung bringen, dann ist doch alles gut. - Das war die zentrale Botschaft. Das kann doch wohl nicht der Ansatz sein, wie wir als Staat das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen dort regeln wollen, wo es regelungsbedürftig ist! (Beifall von der SPD - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) In der Tat ist bei der Frage, ob man jetzt auf Bundesebene solch eine Regelung einführen will, ein Blick ins Saarland hilfreich. Da will ich einmal einiges berichten. Seit Januar 2023 wurden im Saarland 4.091 Aufträge mit einer Auftragssumme von 1,2 Milliarden Euro gemeldet. Das entspricht ziemlich genau der Auftragslage vor Inkrafttreten des Fairer-Lohn-Gesetzes. Das zeigt, dass die in der Verordnung festgelegten tariflichen Arbeitsbedingungen keinen Wettbewerb verhindern, sondern ihn erst für Unternehmen ermöglichen. Das kann aber nur zum Tragen kommen, wenn die Arbeitsbedingungen nicht unterlaufen werden. Damit diese Tarifbedingungen eingehalten werden, müssen sie auch kontrolliert werden. Die bei meinem Ministerium ansässige Prüfbehörde Tariftreue kontrolliert vor Ort, ob die nach dem Gesetz festgeschriebenen Verpflichtungen ordnungsgemäß durch die Auftragnehmer, deren Nachunternehmer oder ein beauftragtes Leiharbeitsunternehmen eingehalten werden, getreu dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Um die Kontrollen wirkungsvoll umzusetzen, muss die Prüfbehörde aber auch personell gut aufgestellt sein. Deshalb werden wir sie in der nächsten Zeit auch um eine weitere Person verstärken, denn nur durch regelmäßige Kontrollen werden die festgelegten Tarifbedingungen gesichert und tariftreue Unternehmen sind eben nicht die Dummen. Sie dürfen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht aufgrund von Lohn- und Sozialdumping ihrer Konkurrenten verlieren. Das ist die Frage der Gerechtigkeit, die wir an dieser Stelle für die Unternehmen durchsetzen wollen, die sich an die Regeln halten und die die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft achten. Das bedeutet in meinen Augen auch, dass die öffentliche Hand gehalten ist, alles Mögliche zu tun, damit den ehrlichen und tariftreuen Unternehmen keine Nachteile entstehen. Mit den Tariftreueregelungen werden Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegengewirkt. Der Wettbewerb wird gestärkt, aber er wird zukünftig im Saarland auch fair umgesetzt. Das ist doch mit Blick auf viele Unternehmen im Saarland, die auch jetzt tarifgebunden sind, eine Unterstützung. Da hätten wir uns Unterstützung von Ihnen erwartet. (Beifall von der SPD.) Jetzt, Herr Kollege Salm, möchte ich noch auf einen Vorwurf zu sprechen kommen, den man nahezu als eine Unwahrheit benennen kann. Sie sagen, die saarländische Landesregierung hätte sich sozusagen an das eigene Gesetz nicht gehalten, weil noch keine Evaluation vorliegt. Das Gesetz wurde am 17. Dezember 2021 beschlossen und ist am 17. Dezember 2024 drei Jahre alt geworden. Das Gesetz sagt nicht, dass wir mit Ablauf des dritten Jahres eine Evaluation vorlegen sollen, sondern dass wir nach dem 17. Januar 2024 eine Evaluation vorlegen. Diese Evaluation ist für dieses Jahr angekündigt. Alles andere macht ja keinen Sinn. Drei Jahre wird das Gesetz umgesetzt, dann wird es evaluiert. So ist es beschlossen und so wird es gemacht. Wenn Sie mir an dieser Stelle sagen, was wir nicht so gemacht hätten, wie das Gesetz es vorsieht, wenn wir jetzt in den Vorbereitungen der Vergabe sind, das möchte ich einmal gerne hören. Oder Sie nehmen zurück, was Sie eben gesagt haben. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Dr. Magnus Jung Protokoll ↗