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Dr. Christopher Salm

CDU 22.01.2025 Sitzungen 17/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich spreche zu dem Antrag der SPD, in dem das sogenannte Tariftreuegesetz nach saarländischen Vorbild auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Richtig ist, dass das Saarländische Tariftreueund Fairer-Lohn-Gesetz 2021 von der gemeinsamen Großen Koalition unter CDU-Führung beschlossen wurde. Ziel dieses Gesetzes war, dass Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland Tariflöhne zahlen und andere tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Man erhoffte sich damals, einen gewissen Standard bei der Vergabe durch die öffentliche Hand zu schaffen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir als Christdemokraten bereits damals kritisch waren, denn Ausschreibungen werden deutlich bürokratischer. Sozialpolitische Aspekte wie die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit werden nun mit dem Vergaberecht verknüpft. Es besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen wegen dieser bürokratischen Hürden nicht mehr auf Ausschreibungen bewerben. Weniger Bewerber bedeuten aber in der Regel auch höhere Preise, was am Ende die Sanierung von Straßen, den Ausbau von Kitas und die Renovierung von Schultoiletten deutlich teurer macht. (Beifall von der CDU.) In dem Antrag wird sich damit gerühmt, dass im Jahr 2024 40 Verstöße festgestellt wurden und Vertragsstrafen in einer Größenordnung von 177.000 Euro verhängt wurden. Na klasse. Und wie viel Euro zahlten unsere saarländischen Städte und Gemeinden mehr? Wie viel Euro kostet volkswirtschaftlich dieser bürokratische Mehraufwand, der betrieben werden muss? Wie viel Euro kostet die extra eingeführte Prüfbehörde? Na klar, sicherlich mehr als die 177.000 Euro, die an Vertragsstrafen eingenommen wurden. Bürokratie ist immer ein Ausdruck von fehlendem Vertrauen gegenüber Unternehmen und handwerklichen Betrieben. Im Folgenden möchte ich einmal erklären, wie das Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz im Saarland überhaupt funktionieren soll, wie es angelegt ist. Es wird für ein spezielles Gewerk eine gesonderte Rechtsverordnung erlassen. Hier möchte ich als Beispiel die Verordnung - da ist allein schon der Verordnungstitel interessant - über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gerüstbauerhandwerk herausgreifen. Dort werden zwingend einzuhaltende Arbeitsbedingungen festgehalten. Als Beispiel: Neben einer detaillierten Regelung für einen Gerüstbaumeister, einen Gerüstbauer oder ein Gerüstbauhelfer werden darüber hinaus sogar die Arbeitszeit, die Zuschläge für Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen, Urlaubsgeld und sogar die Anzahl der Urlaubstage geregelt. Ein Unternehmen, welches beispielsweise sogar über Tarif bezahlt, aber dessen Arbeitnehmer vielleicht 40 statt wie in der Verordnung vorgesehen 39 Stunden arbeiten und statt 30 Urlaubstagen nur 28 Urlaubstage haben, erfüllt bereits diese zwingenden Arbeitsbedingungen nicht und ist von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Und was ist überhaupt mit den Unternehmen, die über einen Haustarifvertrag tarifgebunden sind, der von den politisch gesetzten zwingenden Arbeitsbedingungen nur geringfügig abweicht? Herr Ahr hat in seiner Rede davon gesprochen, dass nur die Unternehmen, die Tarif bezahlen, fair mit ihren Mitarbeitern umgehen. Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht für alle Unternehmen, die davon abweichen und ihre Mitarbeiter trotzdem fair entlohnen - nicht nach Tarif, aber eben beispielsweise über einen Haustarifvertrag. (Beifall von der CDU.) Komplett aus dem Blick gelassen haben Sie die Start-up-Unternehmen, die sich, wenn sie anfangen, vielleicht noch keine Tarifbindung leisten können. Auch die sind eigentlich faktisch von der Teilhabe an öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. In der Praxis führt dieser bürokratische Mechanismus zum Teil sogar zu absurden Situationen: Wenn als Voraussetzung für die Förderung privater Vorhaben die Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes gefordert wird, führt es dazu, dass der Private schlicht keine Handwerker findet, die sein Projekt umsetzen können und er am Ende des Tages die Förderung gar nicht erst in Anspruch nimmt oder diese sogar zurückbezahlen muss. Ein weiteres Problem Ihres Antrages ist insbesondere die gewählte Reihenfolge. Der Antrag selbst sieht am Ende vor, die Landesregierung (Abg. Dr. Salm (CDU)) aufzufordern, bis zum Ende dieses Jahres eine Evaluation des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes vorzulegen. Das klingt auf den ersten Blick ganz vernünftig, so eine Evaluation ist aber ein schlichter Ablenkungsversuch davon, dass das zuständige Arbeitsministerium seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Nach § 16 des Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes soll nämlich das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium die Anwendung und Wirksamkeit dieses Gesetzes nach drei Jahren nach Inkrafttreten evaluieren. Wir haben vorhin gehört, das Gesetz ist 2021 in Kraft getreten, sodass die Evaluation eigentlich schon bis Ende 2024 hätte vorgelegt werden müssen. Ohne eine solche Evaluation soll jetzt das Gesetz als Vorbild gepriesen und sogar für die ganze Bundesrepublik als Blaupause herangezogen werden. Richtig wäre es aber gewesen, diese Evaluation zuerst durchzuführen, also sich zu fragen, ob nur ein einziger Arbeitnehmer im Saarland dadurch bessere Arbeitsbedingungen bekommen hat, ob es dadurch mehr oder weniger Bewerbungen auf öffentliche Ausschreibungen von Unternehmen gibt, ob dadurch der Wettbewerb innerhalb Deutschlands besser ist, also ob es auch weniger Bewerbungen auf öffentliche Ausschreibungen gegeben hat, beispielsweise aus Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg, die dieses Gesetz nicht haben. Die Frage wäre auch, wie hoch der finanzielle und personelle Aufwand für diese extra eingerichtete Prüfbehörde ist. Gibt es Mehrkosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Kommunen, wenn ja, in welcher Höhe? Von den Unternehmen fordern Sie die Einhaltung zwingender tariflicher Arbeitsbedingungen, aber als Landesregierung halten Sie selbst die eigengesetzte gesetzliche Vorgabe, die Evaluation, nicht ein. Wäre die Evaluation bereits im letzten Jahr durchgeführt worden, hätten wir heute eine andere Grundlage, um über das Thema zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir als CDU-Fraktion den eingebrachten Antrag ab. - Schönen Dank! (Beifall von der CDU.) Danke, Herr Dr. Salm, für Ihren Beitrag. Als nächster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Herr Damhat Sisamci das Wort. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).)

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