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Maximilian Raber

SPD 22.01.2025 Sitzungen 17/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte kurz auf meinen Vorredner eingehen. In der Silvesternacht tobt der Bürgerkrieg - tiefer machen Sie es auch nicht. (Heiterkeit bei der SPD.) Ich finde, das ist ein bisschen Hohn gegenüber den Menschen, die in Bürgerkriegsländern leben und dort von Gewalt und den Schergen verfolgt werden und zu uns fliehen müssen. Ich verstehe aber, dass das ganz gut in ihr Weltbild passt. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Zu den Toten, die durch Feuerwerkskörper ums Leben gekommen sind: Sie sind ums Leben gekommen, weil sie beim Zünden Fehler gemacht haben, und nicht aufgrund irgendwelcher fremder Personen, sondern weil die Feuerwerkskörper falsch gehandhabt worden sind. Ich möchte jetzt aber auf Ihren Antrag „Waffenrecht modernisieren, Sicherheit erhöhen“ eingehen. Der Slogan klingt im ersten Moment fast schon vernünftig, aber leider nur im ersten Moment. Denn es schließt sich der zweite Satz des Betreffs an: „Wie in der Schweiz: Waffenbesitz für Staatsangehörige bestimmter Staaten grundsätzlich verbieten.“ Die Schweiz dient ja in bestimmten Kreisen gerne einmal als Vorbild: neutral, direktdemokratisch, strikte Gesetzgebung bei Einwanderung und Asyl, keine EU-Mitgliedschaft, niedrige Steuern und Abgaben et cetera. Dazu gibt es dort ein relativ liberales Waffenrecht. Die Schusswaffe darf nach dem Militärdienst zur Landesverteidigung nach Hause mitgenommen werden. Der Waffenbesitz ist in der Schweiz, das sagten Sie, ein Recht und keine Ausnahme. Ein (Abg. Raber (SPD)) Bedürfnisnachweis, beispielsweise die Ausübung eines Sports oder die Ausübung der Jagd, ist nicht notwendig. Wer volljährig und unbescholten ist und nicht als Gefahr eingestuft wird, kann eine Waffe erwerben. Es stellt sich aber schon, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage, ob das jetzt wirklich erstrebenswert ist. Mehrere Hundert Menschen pro Jahr sterben in Deutschland durch Schusswaffen. 2023 wurde in Deutschland bei mehr als 9.000 Straftaten Schusswaffengebrauch polizeilich erfasst, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg. (Abg. Schaufert (AfD): Legale oder illegale Waffen?) Diese Straftaten fanden trotz strenger Nachweispflichten, der Prüfung der Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde statt. Und sie fanden trotz strikter Regelungen und Überprüfungen durch die Behörden statt. (Abg. Schaufert (AfD): Legal? Illegal?) Jetzt aber bei einer steigenden Zahl an Straftaten das Mittel der Tatbegehung einfacher zur Verfügung zu stellen - liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein wenig, als würde man versuchen, einen Fettbrand in der Küche mit einem Glas Wasser zu löschen. Das ist wirklich keine sonderlich kluge Idee. (Beifall von der SPD.) Es geht im Antrag aber vordergründig nicht um Schusswaffen. Die vordergründige Intention des Antrags ist das Verbot von Schreckschusswaffen und Pyrotechnik für bestimmte Personengruppen. Hintergründig zielt der Antrag, wie das wohl auch zu erwarten war, darauf ab, diese Personengruppen unter Generalverdacht zu stellen: Ist man Staatsangehöriger des Landes XY, darf man keine Waffe besitzen. Egal ob man Ärztin, Kindergärtner oder Erwerbslose ist, es werden alle schön über einen Kamm geschert. Einmal mehr wird damit in einem Antrag der Zusammenhang zwischen Herkunft bestimmter Personengruppen und Kriminalität hergestellt. Es wird suggeriert, Nichtdeutsche seien die Hauptverursacher von Problemen mit Waffen und Pyrotechnik, dies ganz ohne differenzierten Nachweis der behaupteten Zusammenhänge. Der Sündenbock im Weltbild der Antragsteller, der ist sowieso schon gefunden, noch bevor Sie den ersten Buchstaben ihres Antrags geschrieben haben. (Beifall von der SPD.) Dabei wird aber eines klar verkannt: Die Straftaten mit legal erworbenen Waffen sind eben nicht nahezu irrelevant. Sie ignorieren die enorme Anzahl an Straftaten, bei denen Gewaltverbrechen mit Waffen aus legalem Waffenbesitz begangen werden. Rufen wir uns die Vorfälle in Reutlingen ins Gedächtnis: Bei einer Durchsuchung durch die Polizei feuert ein Reichsbürger Dutzende Schüsse mit einer Schnellfeuerwaffe auf einen SEK-Beamten ab. Der Beamte überlebt nur dank eines ballistischen Schutzschildes. Der Durchsuchte und die dazugehörige Gruppe von Reichsbürgern hortete Hunderte Schusswaffen und 100.000 Munitionsteile, und das aus einem bestimmten Grund: mit dem Ziel der Beseitigung der demokratischen Grundordnung. Das allerdings scheint für den Antragsteller hier kein allzu großes Problem darzustellen. (Beifall von der SPD.) Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein liberales Waffenrecht, wie es die AfD fordert, würde dazu führen, dass mehr Waffen in Umlauf gelangen, auch in den Kreisen problematischer Gruppen wie Reichsbürgern oder Rechtsextremen. Sie blenden damit bewusst aus, dass viele Gewalttaten, insbesondere rechtsextreme Straftaten, von Personen mit legalem Waffenbesitz begangen werden. Die AfD selbst verteidigt den Zugang zu Waffen und fordert ein lockereres Waffenrecht nach Schweizer Vorbild. Sie argumentiert aber gleichzeitig für eine Beschränkung des Zugangs für ausländische Staatsangehörige. Meine Damen und Herren, dieser Widerspruch ist entlarvend: Es geht Ihnen eben nicht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern rein um die Förderung Ihrer rassistischen Agenda. (Beifall von der SPD.)

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