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Dagmar Heib

22.01.2025 Sitzungen 17/33

Ich halte fest, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. - Ich schließe die Aussprache. - Die SPD Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/1303 - neu - einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrag Drucksache 17/1303 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1303 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1167. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1303 - neu - in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1167 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. (Beifall bei der SPD.) Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. (Beifall von der SPD.) Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung (Drucksache 17/1122) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci, das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung, Drucksache 17/1122, in seiner 29. Sitzung am 11.09.2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Gesetz zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung (BIDG) aufgehoben werden. Das Gesetz stellt nach § 7 bei der (Abg. Sisamci (SPD)) Beitragsbemessung der Abgabepflichtigen auf den Einheitswert der Grundstücke ab. Die Regelung des Bewertungsgesetzes zum Einheitswert hat das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Gesetz wäre daher reformbedürftig. Seit der Einführung des ersten Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung im Jahr 2017 wurde kein BIDG umgesetzt. Das Gesetz hat daher bislang nicht zur Umsetzung der verfolgten Ziele beitragen können. Mit der Aufhebung des Gesetzes soll ein Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und zur Entbürokratisierung geleistet werden. Maßnahmen zur Verbesserung des lokalen Umfelds können zukünftig in anderen Organisationsformen, zum Beispiel Vereinen, umgesetzt werden. - Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am 18.09.2024 gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 21.11.2024 stattgefunden hat. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion, Ablehnung der CDU-Landtagsfraktion sowie Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion die Annahme des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung, Drucksache 17/1122. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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