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Dr. Magnus Jung

22.01.2025 Sitzungen 17/33

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank für die Debatte bis zum jetzigen Zeitpunkt. Ich denke, sie war dem Thema durchaus angemessen und lässt eine weitere positive und konstruktive Diskussion zu dem Gesetzentwurf erwarten. Mit der Krankenhausreform und den Gesetzen, die damit zusammenhängen, ist nicht nur auf der Bundesebene eine besonders wichtige Reform im Bundestag und im Bundesrat beschlossen, sondern die daraus folgenden Aufgaben sind sicherlich mit die größte sozialpolitische Reform, die wir als Landesregierung nicht nur in diesem Jahr, sondern wahrscheinlich in der gesamten Legislaturperiode vor uns haben. Das zeigt die Bedeutung des Themas, das wir heute Morgen miteinander beraten, nicht nur für uns in der Politik, sondern am Ende vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger, für die natürlich die Gesundheitsversorgung eine der wesentlichen Aufgaben des Staates ist. Es ist unsere wichtigste Aufgabe, dies zu sichern. Bei der Krankenhausreform geht es nun darum, in erster Linie die Qualität in der medizinischen Versorgung weiter zu verbessern. Da gibt es noch erheblich Luft nach oben. Das sieht man, wenn man die deutschen Zahlen im internationalen Vergleich betrachtet. Wir geben mit am meisten Geld aus, aber unsere Versorgung ist im europäischen Vergleich bestenfalls mittelmäßig. Das können und müssen wir ändern. Wir müssen gleichzeitig für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser sorgen, was offensichtlich in den letzten Jahren nicht der Fall gewesen ist. Die Probleme sind hier zutreffend beschrieben worden. Es gibt viele weitere Veränderungen, auf die wir reagieren müssen: die demografische Veränderung der Gesellschaft, die andere Krankheitsbilder, vielleicht auch insgesamt mehr Behandlungen erfordert, aber auch die Knappheit an Personal, die mit der demografischen Entwicklung zusammenhängt. Es sind außerdem die Ambulantisierung, die weite Teile der Versorgung in Krankenhäusern betrifft, die Digitalisierung und vieles andere mehr. Deshalb, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist es doch gut, dass der Bundestag und der Bundesrat die Krankenhausreform in Deutschland beschlossen haben. Jetzt endlich wissen wir, wie es weitergeht. (Beifall von der SPD.) Denn wie hätten wir heute über die Aufgaben, die in diesem Jahr vor uns stehen, diskutiert, wenn in Berlin das alles nicht zustande gekommen wäre? Ich will mir gar nicht vorstellen, wie hier Zeter und Mordio gerufen worden wäre, was wir alles nicht hingekriegt haben. Wir haben es aber hinbekommen. Die Länder hatten einen wesentlichen Anteil daran, am Ende war es im Bundesrat nur eine knappe Mehrheit der Länder, aber immerhin eine Mehrheit. Es ist gut, dass wir an dieser Stelle nicht auf Sie gehört haben. Wenn das Argument vorgetragen wird, es fehle die Auswirkungsanalyse, dann will ich mal fragen, bei welcher Reform im Krankenhausbereich in den letzten Jahrzehnten jemals eine Ausführungsanalyse im Detail vorgelegen hätte, die eine Berechnung für die Auswirkungen für einzelne Krankenhäuser möglich gemacht hätte. Das gab es noch nie. (Zuruf von der CDU.) Jetzt haben wir zum ersten Mal ein Instrument, mit dem wir in die Planung gehen können. Das ist ein Verdienst von Karl Lauterbach, aber nichts, das kritisiert werden kann. (Beifall von der SPD.) Man muss es natürlich auch verstehen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD.) Wir sind nicht fertig mit der Beratung, sondern die jetzt anstehende Bundestagswahl und die darauf folgenden Koalitionsverhandlungen, wer auch immer sie zu führen hat, bieten uns die Gelegenheit, auf zwei Punkte hinzuweisen: Die Häuser brauchen schnell mehr Geld und wir brauchen in den Ländern an manchen Punkten mehr Freiheit bei der Definition von Voraussetzungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Heute geht es darum, zu zeigen, dass wir derweil die Hausaufgaben bei uns im Land machen. Das vorliegende Saarländische Krankenhausgesetz und die Veränderungen im Heilberufekammergesetz sind der Beleg dafür. Wir legen die Rechtsgrundlage dafür, dass wir im Saarland in Leistungsgruppen planen können. Wir etablieren ein neues Planungsverfahren. In der Vergangenheit gab es einen Plan, der für fünf oder sieben Jahre galt und der zwei- oder dreimal fortgeschrieben wurde. Dann wurde jeweils die Krankenhauskonferenz einberufen. Zukünftig wird es permanent zu Anpassungen kommen können. Deshalb müssen wir diese Planungen zu einem ständigen Planungsprozess weiterentwickeln, an dem wir die Träger, die Krankenhäuser und die Kassen beteiligen. Dafür wollen wir gesetzliche Grundlagen schaffen. Wir schaffen auf Anregung der Ärztekammer - das war natürlich eine gute Initiative, die wir aufgegriffen haben - die Möglichkeit von Weiterbildungsverbünden. Wir verankern die Demenzbeauftragten, die wir auf Wunsch des Landtages, dafür bedanke ich mich, schon mit der Verordnung eingeführt haben. Dafür gibt es jetzt also eine gesetzliche Grundlage. Ich sage Danke an die SPD-Fraktion, dass sie diesen Entwurf eingebracht hat. Wir wollten warten, bis das Bundesrecht klar ist. Das war erst Ende November der Fall, aber wir wollten in diesem Jahr, wenn wir in die Planung hineingehen, möglichst früh eine gute gesetzliche Grundlage im Saarland haben. Deshalb hatten wir dieses Mal dieses Verfahren. Ich sage aus Sicht der Landesregierung zu, dass wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren so viel Zeit nehmen werden, wie notwendig ist, um alle Träger und alle, die angehört werden sollen, auch ausreichend anzuhören und gemeinsam die Auswertung zu betreiben. Denn wir hatten in der Vergangenheit beim Thema Krankenhaus viele Gemeinsamkeiten. Das sage ich in Richtung CDU-Fraktion. Ich würde mir wünschen, dass uns in diesem Jahr bei den Veränderungen, die vor uns liegen, auch möglichst viel Gemeinsamkeit gelingt. (Beifall von der SPD.) Es wird also durch die Zuweisung von Leistungsgruppen zu Veränderungen kommen. Es gibt zwei Szenarien, die denkbar sind: Jeder kämpft für sich, fährt die Ellbogen aus und aus der Konkurrenz der Vergangenheit wird ein heftiger Konkurrenzkampf um die Zuteilung von Leistungsgruppen oder es gelingt uns, standortübergreifend gemeinsame Perspektiven zu entwickeln. Dafür braucht man vor allen Dingen eines, nämlich das Vertrauen, dass Kooperation besser ist als Konkurrenz. Um dieses Vertrauen haben wir uns in den letzten Monaten intensiv gekümmert, in ganz vielen Gesprächen, die natürlich alle nichtöffentlich waren, die aber an zwei Punkten schon zu echten Ergebnissen geführt haben. Das ist einmal in der Kooperation für die Häuser am Rastpfuhl und auf dem Winterberg. Lieber Alex, ich will mich bei Dir ganz herzlich bedanken für die guten Gespräche, die du in dieser Funktion geführt hast, aber auch für deine Rolle in der Saarländischen Krankenhausgesellschaft. Ebenso will ich mich für die guten Gespräche bedanken, die jetzt in Saarlouis intensiviert werden. Da hoffe ich auf konkrete Ergebnisse. Auch an anderen Stellen gibt es Gespräche, die möglichst schnell zu Ergebnissen führen müssen, denn die Entscheidungen werden bald in die engere Vorbereitung gehen. Wir beginnen in wenigen Wochen mit den Trägergesprächen zur Umsetzung der Krankenhausrechnungen. Auf die finanzielle Seite ist schon hingewiesen worden. Wir haben schon jetzt deutlich mehr Geld im Haushalt zur Verfügung, als das in der Vergangenheit der Fall war. Wir werden durch den Transformationsfonds und die Landesbeteiligung in den nächsten Jahren noch viel mehr Geld zur Verfügung haben. Damit können wir gut arbeiten. Ich hoffe auf eine gute Beratung zum Krankenhausgesetz und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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