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Florian Schäfer

SPD 22.01.2025 Sitzungen 17/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir diskutieren heute über einen von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes sowie Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes. Durch die demografische Entwicklung und neue bundesgesetzliche Bestimmungen ist es erforderlich geworden, die bisherige Krankenhausplanung in den Ländern neu aufzustellen. Das ist die große Aufgabe, vor der wir stehen. Daher beraten wir heute über die Gesetze, die ich eben genannt habe, und über die Entwicklung, die für unsere Krankenhauslandschaft so wichtig ist, um das Landesrecht und die Planungssystematik anzupassen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf wichtige Änderungen für die Rechte vulnerabler Pati- (Abg. Schäfer (SPD)) entengruppen im Krankenhausbereich. Aufgrund der Dringlichkeit haben wir uns für dieses Verfahren entschieden, um eine schnellstmögliche Entscheidung zu ermöglichen. Nichtsdestotrotz eröffnen wir heute das parlamentarische Verfahren, um die Krankenhausplanung für 2026 festzulegen. Wir werden im Verfahren eine breite parlamentarische Anhörung erleben mit allen beteiligten Trägern, die zur Entscheidungsfindung benötigt werden. Deshalb wollen wir heute die Ausschussüberweisung, die im Nachgang erfolgen soll. Mit diesem Gesetz verfolgen wir vor allem ein Ziel: die Qualitätssicherung in der saarländischen Krankenhauslandschaft. (Beifall von der SPD.) Zu lange haben wir auf entsprechende bundesweite Regelungen warten müssen. Am 17. Oktober 2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen - das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG - endlich in Zweiter und Dritter Lesung im Bundestag beschlossen worden. Am 22. November 2024 wurde das Gesetz erfreulicherweise vom Bundesrat gebilligt. Diese Billigung ermöglicht uns, die Krankenhausreform jetzt anzugehen und notwendige Verbesserungen in der Krankenhauslandschaft herbeizuführen. Das KHVVG ist nicht perfekt. Vor allem die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser ist unserer Meinung nach viel zu zaghaft. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung, denn auf Dauer können die Träger keine roten Zahlen mehr schreiben. Schon heute müssen wir häufiger kommunale Haushalte dazu aufrufen, diese Defizite aufzufangen. Hier sehen wir nach wie vor den Bund in der Verantwortung. Die Betriebskosten der Krankenhäuser müssen auskömmlich finanziert sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dennoch bringt diese Reform einige Verbesserungen mit sich. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Koordination und Kooperation einzelner Krankenhäuser untereinander werden zu einer verbesserten Qualität der Leistungserbringung führen. Nach den beiden Krankenhäusern in Saarbrücken haben jetzt das Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Saarlouis und das DRK Krankenhaus in Saarlouis eine weitere Kooperation und gemeinschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit angekündigt. Ich persönlich bin als Abgeordneter aus Saarlouis darüber sehr froh und kann nur sagen: Wir sollten alle die Chancen der Krankenhausreform für das Saarland nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Auch von der anstehenden Vorhaltevergütung werden die saarländischen Patientinnen und Patienten und die Krankenhäuser profitieren. Die bisherigen Fallpauschalen werden teilweise durch eine Vergütung für das Vorhalten von Betten, Personal und Equipment abgelöst. Bereits 60 Prozent der Einnahmen wird diese Vorhaltevergütung ausmachen. Anstatt finanzieller Anreize, anstatt medizinisch nicht notwendige Behandlungen aus ökonomischen Gründen durchzuführen, steht die Versorgung der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Das muss an dieser Stelle unser gemeinsames Ziel sein. (Beifall von der SPD.) Die eingeführten Leistungsgruppen sind ebenfalls von enormem Vorteil für unsere Krankenhauslandschaft. Medizinisch ähnliche Leistungen werden in einer Leistungsgruppe erfasst und den Krankenhäusern zugewiesen, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, also Krankenhäusern, die eine adäquate technische Ausstattung, das fachärztliche- und Pflegepersonal sowie die erforderliche Fachdisziplin zur Behandlung vorweisen können. Dies führt nicht nur zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und einer Erhöhung der Patientensicherheit, die wir alle im Blick haben, sondern auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die wir in der Pflege weiter dringend brauchen. Zukünftig wissen also Patientinnen und Patienten, dass sie für jede Behandlung in den besten Händen sind und eine qualitativ hochwertige Behandlung erwarten können. Durch die Einführung der Leistungsgruppen können sich Ärztinnen und Ärzte auf einzelne Behandlungen spezialisieren und so als Expertinnen und Experten auf ihrem Gebiet behandeln. Sie werden nun außerdem bei ihrer Weiterbildung unterstützt, denn sie müssen die Weiterbildungen übergreifend durchführen, wie das Gesetz es uns vorgibt. Am Ende steht eines, nämlich die flächendeckende Versorgung, das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, die für uns das A und O im Saarland bleibt. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf dient nicht nur dazu, das Landesrecht an die veränderte Planungssystematik anzupassen, sondern wir sorgen zusätzlich für eine Flexibilisierung im Planungsverfahren. Aufgrund der veränderten Planungssystematik und weiterer bundesgesetzlicher Bestimmungen könnten kurzfristig Anpassungen des Krankenhausplans erforderlich werden. Mit unserem Gesetzentwurf muss das umfangreiche Planungsverfahren nicht jedes Mal neu durchlaufen werden. Wir reagieren damit auf die Diskussionen und die Debatten in den letzten Ausschusssitzungen, die die Träger uns mitgegeben haben. Die Forderung (Abg. Schäfer (SPD)) der Träger nach einer bürokratieärmeren Anpassung mit einer angemessenen Beteiligung der Träger ist für uns ein A und O. Um auf Veränderungen der bundesweiten Qualitätskriterien zeitnah zu reagieren, wird dem Gesundheitsministerium außerdem das Recht eingeräumt, auf wissenschaftlicher Grundlage landeseigene Qualitäts- und Strukturanforderungen in Rechtsverordnungen zu regeln. Ich möchte aber noch einen mir persönlich wichtigen weiteren Aspekt in den Änderungen erwähnen, nämlich die gemeinsam damals durch Plenaranträge hier beschlossene Einführung des Beauftragten für Demenz in allen saarländischen Krankenhäusern, die verpflichtend vorgeschrieben wird. Die demografischen Veränderungen führen dazu, dass die Zahl von Demenzerkrankungen kontinuierlich steigt. Die Rolle der Beauftragten für Demenz wird dadurch umso wichtiger, weshalb wir sie in dieser Form in saarländischen Krankenhäusern fest verankern und einbinden müssen. Die Demenzbeauftragten tragen durch ihre Expertise dazu bei, den richtigen Umgang mit den Erkrankten zu gewährleisten und so eine weitere Sicherheit innerhalb der Krankenhäuser zu schaffen. An dieser Stelle kann ich nur ein herzliches Dankeschön an die federführende Landesfachstelle für Demenz und an den Demenzverein Saarlouis rund um Dagmar Heib aussprechen, die hier seit Jahrzehnten Pionierarbeit leisten. Wer sich das einmal angesehen hat, kann nur den Hut davor ziehen. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD, der CDU und der AfD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nur angebracht, an dieser Stelle - auch wenn es nicht jedem passt - allen voran Prof. Dr. Karl Lauterbach ein Dankeschön für seine unermüdlichen Bemühungen um das Gesundheitssystem auszusprechen und dafür, dass er an der Gesundheitsversorgung Änderungen herbeigeführt und dieses Gesetz in dieser Legislatur auf den Weg gebracht hat. Wir mögen in manchen Punkten unterschiedlicher Meinung sein, aber ich kann der Landesregierung und unserem Minister Dr. Magnus Jung für seinen Vortrag im Bundesrat nur danken und dafür, dass er sich für das Gesetz ausgesprochen hat und es auch von Anfang an im Sinne der Bund-Länder-Koordination kritisch begleitet hat und dass er sich für das Saarland, für Sie, für die Patientinnen und Patienten, einsetzt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön, lieber Magnus. (Beifall von der SPD.) Wir sind zuversichtlich, dass die noch kritischen Punkte nach der Bundestagswahl verbessert werden können. Änderungen an bestehenden Gesetzeslagen kann und wird es im Nachgang immer geben. Die Krankenhausreform ist dabei keine Ausnahme. Bis dahin sorgt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz für mehr Planungssicherheit, für den notwendigen Bürokratieabbau und für Qualitätsverbesserungen im Gesundheitssystem. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein offenes Wort: Unsere Krankenhäuser berichten uns schon lange, dass es ihnen schlecht geht. Die Patientinnen und Patienten werden heldenhaft versorgt mit dem Personal, das vorgehalten wird. An die Saarländische Krankenhausgesellschaft, stellvertretend Herrn Funk, der heute da ist, und an die ganzen Träger ein herzliches Dankeschön für das, was sie leisten und was dort personell jeden Tag gestemmt wird. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Die Herausforderungen, die auf unsere Bevölkerung, auf die Saarländerinnen und Saarländer, zukommen, um die Krankenhäuser finanziell stabil aufzustellen, sollten uns in den nächsten Wochen am Herzen liegen. Denn dieses Gesetz schafft Qualität und Sicherheit. Wir sollten die Krankenhäuser so spezialisieren, wie wir es mit den Ergänzungen der Trägerschaft vorgefunden haben. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal sagen, der Einblick in den Bereich der Demenzerkrankten und viele Einblicke, die wir in den letzten Jahren gewonnen haben, zeigen uns, wir müssen Verantwortung übernehmen und wir müssen verantwortlich das System ändern, um Bürokratie abzubauen, um die Zusammenarbeit der Krankenhauslandschaft zu fördern und gemeinsam den neuen Weg zu gehen. Ich lade Sie ein, dem Gesetz zuzustimmen und danke Ihnen für die Unterstützung. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

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