Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Frank Schmidt hat ja bereits sehr ausführlich den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion rechtlich eingeordnet. Herzlichen Dank dafür, lieber Frank, denn beim Gesagten will ich ansetzen und gerne noch für die CDU Fraktion ergän-‑ zen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Jahr 2018 eine sehr detaillierte, eine sehr umfängliche Ausarbeitung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Fraktionsvergütungen für Inhaber spezifischer Fraktionsämter erstellt. In dieser Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes wird noch einmal Bezug genommen auf eine unabhängige Kommission - ich betone: unabhängige Kommission -, die der Deutsche Bundestag in seiner 17. Wahlperiode, also im Zeitraum von 2009 bis 2013, eingerichtet hatte. Diese Kommission hat sich mit der Zulässigkeit besonderer Vergütungen für parlamentarische und fraktionsinterne Funktionsstellen befasst. Kolleginnen und Kollegen! Diese unabhängige Kommission kommt zu einem ganz konkreten Ergebnis mit Blick auf die Funktionsvergütung für Ausschussvorsitzende, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer, aber auch für Vorsitzende von Arbeitskreisen, und fasst zusammen, dass diese verfassungskonform sind. Frau Präsidentin! Mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne einen zentralen Abschnitt aus dieser Kommissionsempfehlung zitieren. Kolleginnen und Kollegen der AfD ‑ Fraktion, vielleicht hören Sie sich das mal an: „In das Abgeordnetengesetz sollten eine Funktionsvergütung für Ausschussvorsitzende sowie die grundsätzliche Zulässigkeit der Zahlung von Funktionsvergütungen an Inhaber von Funktionsämtern aus Fraktionsmitteln aufgenommen werden. Art und Anzahl der vergütungsfähigen Fraktionsämter und die Vergütungshöhe sind der Fraktionsautonomie überlassen.“ Der Kollege Frank Schmidt ist ja bereits auf die wichtige Fraktionsautonomie eingegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich aber mit Blick auf unsere saarländischen Gegebenheiten zum entscheidenden Punkt. Der saarländische Landtag, also das Hohe Haus hier, hat im Jahr 2014 unter anderem diesen Empfehlungen der Kommission auf Bundesebene Rechnung getragen, aber noch viel entscheidender, er hat Anregungen und Empfehlungen des saarländischen Rechnungshofes aufgegriffen und diese bezogen auf die Zahlung von Zulagen an Abgeordnete aus den Fraktionskassen berücksichtigt, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deswegen will ich noch einmal den Blick schärfen und den damaligen Gesetzentwurf besonders in den Blick nehmen. Es war damals nämlich ein gemeinsamer Gesetzentwurf - und er spiegelt wirklich die Breite dieses Parlamentes wider - von CDU, SPD, der damaligen Linksfraktion, den PIRATEN und den GRÜNEN, die damals gemeinsam das Fraktionsrechtsstellungsgesetz hier im Saarland geändert haben. Dabei wurde die Zahlung von Zulagen an Abgeordnete aus den Fraktionskassen im Jahr 2014 auf Basis der Empfehlung dieser unabhängigen Expertenkommission auf Bundesebene und eben auf Anregung des saarländischen Rechnungshofes hier im Saarland - und das ist der entscheidende Punkt - auf wenige Einzelfälle, also entsprechende Spitzenämter in den Fraktionen, beschränkt und auch der Höhe nach begrenzt. Das heißt zusammenfassend: Mit Blick auf eine rechtliche Einordnung kann man sagen, dass der saarländische Landtag im Jahr 2014 eine verfassungskonforme Regelung geschaffen hat, dass er Rechtssicherheit geschaffen hat mit Blick auf die Zahlung von Zulagen an Abgeordnete aus Fraktionskassen für spezielle Funktionsämter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zum entscheidenden Punkt und blicke auf die Kollegen der AfD-Fraktion. In meinen Augen ist dieser Gesetzentwurf mal wieder ein offensichtlicher Versuch, unsere Demokratie, das gesamte Parlament ein Stück weit zu destabilisieren, Herr Kollege Dörr, sie zu diskreditieren und insgesamt die Politik in Gänze in ein ganz schlechtes Licht zu rücken. Zusammenfassend kann man sagen: Die AfD hat nur das Ziel, eine Neiddebatte hier im Land zu schüren! Der Kollege Frank Schmidt ist darauf eingegangen: Das ist mit uns nicht zu machen, Herr Dörr! Denn die Realität ist eine ganz andere. Schauen wir doch mal in den Deutschen Bundestag und in die anderen Landtage, wie sich die AfD-Fraktion dort verhält. Das ist sehr spannend. Insbesondere in ostdeutschen Ländern sind nämlich insbesondere die AfD-Landtagsfraktionen extrem negativ aufgefallen, weil sie überbordende, also nicht verhältnismäßige Zahlungen an ihre Abgeordneten geleistet haben, sie mussten deswegen im Nachgang dort sogar Korrekturen vornehmen. Daher ist die klare Aussage, lieber Herr Kollege Dörr: Wer im Glashaus sitzt, sollte wirklich nicht auf andere mit Steinen werfen! Das gehört sich nicht. Es ist auch total unseriös. Das muss klar ausgesprochen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und der SPD.) (Abg. Schäfer (CDU)) Ich komme damit auch schon zum Ende unserer Ausführungen. Die CDU-Fraktion bekennt sich ganz klar zur Rechtssicherheit, zu den konkreten Regelungen im Fraktionsrechtsstellungsgesetz. Die sind definitiv verfassungskonform. Und was uns auch wichtig ist: Wir als CDU-Fraktion stehen ganz klar zu einem Leistungsprinzip, Herr Kollege Dörr. Das heißt, die Fraktionen müssen im Rahmen ihrer Autonomie die Möglichkeit haben, fraktionsinterne Ämter, die mit einer zusätzlichen Aufgabe, einem zusätzlichen Aufwand und einem zusätzlichen Verantwortungsbereich einhergehen, zusätzlich zu vergüten - da haben wir eine klare Auffassung. Mehr gibt es zu dieser Thematik nicht zu sagen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
