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Christine Ursula Streichert-Clivot

04.12.2024 Sitzungen 17/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schmaus! Und an dieser Stelle auch ganz bewusst: Liebe Hörerinnen und Hörer! Denn was für die Mehrheit von uns selbstverständlich ist, ist es für blinde und sehbehinderte Menschen nicht: unsere Umwelt auch visuell wahrnehmen zu können. Das gilt ganz allgemein für Farben und Formen, aber auch ganz konkret für Mimik und Gestik im sozialen Miteinander. Doch Sehen ist nicht einfach Sehen - mit visuellen Eindrücken werden zahlreiche wichtige Informationen übermittelt: Droht Gefahr? Wird es bald regnen? Ist mein Gegenüber freundlich gestimmt? Blinde und sehbehinderte Menschen nehmen diese Informationen anders wahr. In einer Welt, die für Sehende gemacht ist, kommen sie so täglich an Barrieren und Grenzen, haben Mehraufwendungen oder - im wahrsten Sinne des Wortes - auch längere Wege zu gehen. Um diese Nachteile zumindest in Ansätzen finanziell auszugleichen, gibt es im Saarland das Gesetz zur Gewährung einer Blindheitshilfe. Um eines ganz deutlich zu sagen: Hier geht es nicht um Almosen oder Geschenke. Es geht darum, blinden und sehbehinderten Menschen einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Es geht darum, Ungleichheiten abzubauen, und es geht darum, Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern; das ist meines Erachtens in den Redebeiträgen der Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich geworden. Durch die allgemeinen Preissteigerungen und Inflation in den letzten Jahren war dies jedoch mit dem in Rede stehenden Betrag immer weniger möglich. Die Landesregierung hat deswegen beschlossen, entschieden zu handeln, und hat eine Erhöhung der Blindheitshilfe in zwei Schritten auf den Weg gebracht. Demnach soll sich die Blindheitshilfe ab 1. Januar 2026 und ab 1. Januar 2027 um jeweils 10 Euro von 450 auf insgesamt 470 Euro für Erwachsene und von 317 auf insgesamt 337 Euro für minderjährige blinde Menschen erhöhen. Lassen Sie mich das an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Diese aktuelle Landesregierung steht klar auf der Seite der Menschen mit Behinderungen. Das war in der Vergangenheit bei anderen Regierungen längst nicht immer der Fall. Statt jahrelangen Aussitzens oder wie unter Jamaika sogar einer Kürzung des Blindengeldes erfolgen nun nach 2021 gleich zwei weitere Erhöhungen. Es geht der Landesregierung aber nicht nur um einzelne Leistungen. Diese stellen vielmehr Bausteine in einem ganzen Paket an Maßnahmen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen dar. Wir haben mit der Aktion Mensch das Projekt „Kommune Inklusiv“ ausgeschrieben. Wir haben das große Inklusionsfest InkluSaar neu konzeptioniert. Wir haben die Ausbildung von Fachkräften für die Eingliederungshilfe und die Bezahlung von Integrationshelferinnen und -helfern verbessert. Wir haben die Landesfachstelle Barrierefreiheit geschaffen und inzwischen personalisiert. Hier wird in den Schwerpunkten barrierefreier Bau, barrierefreie IT und barrierefreie Kommunikation Kompetenz gebündelt und der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt. Die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ausgeweitet worden. Der Einstieg in die Nachmittagsbetreuung an Förderschulen ist geschafft. Die Vorbereitungen zur Entwicklung einer inklusiven Jugendhilfe laufen. Inklusion und Teilhabe nehmen in der Arbeit der Landesregierung einen großen Raum ein. Und der Landtag kann heute sogar mit der Blindenhilfe noch einen Schritt weitergehen. Im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fand eine ausführliche Anhörung von Verbänden, Trägern, dem Landesbehindertenbeirat und dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen statt. Es freut uns - und an dieser Stelle kann ich noch einmal ausdrücklich für den zuständigen Minister Dr. Magnus Jung sprechen -, dass dem Referentenentwurf solch große Zustimmung entgegengebracht wurde. Und weil Anhörungen nicht nur eine folgenlose Berichterstattung darstellen, sieht der zuständige Ausschuss mit großer Mehrheit in drei Bereichen zusätzlichen Änderungsbedarf. So liegt uns heute ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPD und CDU vor. Darin wird erstens der Wunsch der Betroffenen aufgenommen, das Gesetz moderner und dem heutigen Inklusionsbegriff entsprechend umzubenennen. Es soll außerdem erstmalig auch eine erhöhte Leistung für Taubblinde eingeführt werden, denn es steht außer Frage, dass diese besondere Zielgruppe noch einmal stärker benachteiligt ist. Und dann können wir drittens heute einen ganz großen Schritt beschließen: Die Blindheitshilfe soll nicht mehr nur dann erhöht werden, wenn eine Landesregierung den Betroffenen wohlgesonnen gegenübersteht und ihre Nöte sieht, sondern sie soll zukünftig automatisch erhöht werden. Das heißt konkret, die Blindheitshilfe erhöht sich zukünftig dynamisch jährlich, und zwar angelehnt an die Veränderungen des Rentenwertes der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit schaffen wir im Saarland erstmalig für blinde und sehbehinderte Menschen Sicherheit darüber, in welcher Höhe sie mit der Blindenhilfe rechnen können und darüber, wann eine Erhöhung stattfindet. Ich werbe daher heute ausdrücklich auch im Namen des Ministers für Gesundheit, Magnus Jung, um Zustimmung zur Gesetzesänderung als auch zum Abänderungsantrag. Lassen Sie uns diesen wichtigen Schritt für Betroffene heute gehen und lassen Sie uns diesen wichtigen Schritt über Fraktionsgrenzen hinweg gehen als ein starkes gemeinsames Signal dieses Landtages, dass wir blinde und sehbehinderte Menschen ernst nehmen und ihnen unsere Unterstützung zusichern. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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