landtag-saar.de ↗

Flora - Elisa Schröder

SPD 04.12.2024 Sitzungen 17/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleg*innen! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Sozialminister Dr. Magnus Jung und seinem Team im Sozialministerium bedanken, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Durch dieses Gesetz ist nach langer Zeit endlich Bewegung in eine Angelegenheit gekommen, die viele Jahre lang zu kurz kam. Die Erhöhung des Teilhabegeldes für blinde Menschen ist längst überfällig. Es ist ein entscheidender Schritt, dass dieser Betrag nun erhöht wurde - und vor allem, dass das endlich umgesetzt wird. (Beifall von der SPD.) An dieser Stelle möchte ich mich, auch im Namen unserer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Réka Klein, bei der CDU-Fraktion bedanken. Die konstruktive Zusammenarbeit an diesem Gesetz war von großem Wert und zeigt, dass wir gemeinsam Lösungen finden können, die den betroffenen Menschen weiterhelfen. Die drei wichtigsten Aspekte unseres Änderungsantrags möchte ich nun noch einmal kurz erläutern. Erstens: die Änderung des Namens. Die Umbenennung von „Blindheitshilfe“ in „Teilhabegeld“ bringt einen ganz praktischen Vorteil. Der Unterschied zwischen den beiden Blindenhilfen stellte beim Handling oft eine zusätzliche Barriere dar, weil der Unterschied vielen gar nicht wirklich klar war. Nunmehr wird die Unterscheidung der Blindenhilfe nach SGB XII auf Bundesebene und der Gewährung einer Blindenhilfe - jetzt eben „Teilhabegeld“ - im Saarland leichter. Aber es geht, wie bereits erwähnt wurde, noch um mehr, es geht um den Aspekt der Teilhabe. Durch die Umbenennung in „Teilhabegeld“ wird klar, dass es nicht nur um einen finanziellen Ausgleich geht, sondern vor allem um die aktive Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Diese Namensänderung verdeutlicht also, worum es eigentlich geht: um Teilhabe. Das bedeutet einen wichtigen gesellschaftlichen Schritt, der tatsächlich Barrieren abbaut. (Beifall von der SPD.) Zweitens: der Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen. Taubblinde Menschen wurden im bis- (Abg. Schröder (SPD)) herigen Gesetz gar nicht berücksichtigt, das ändert sich jetzt. Wir tragen dadurch der besonderen Belastung Rechnung, die eine kombinierte Einschränkung des Seh- und des Hörvermögens bedeutet. Es freut mich, dass wir diesen Schritt gemeinsam gegangen sind, denn er stellt einen echten Fortschritt für die Betroffenen dar. Drittens: die Dynamisierung des Teilhabegeldes. Bislang erfuhr die Unterstützung blinder Menschen keine automatische Anpassung an die allgemeine Rentenerhöhung. Das wird sich jetzt ändern: Das Teilhabegeld wird künftig automatisch angepasst. Diese Dynamisierung bedeutet mehr Planungssicherheit für die betroffenen Menschen und erbringt eine echte Verbesserung ihrer Lebenssituation. An dieser Stelle möchte ich den Verbänden danken, die aktiv daran mitgewirkt haben, dass dieser wichtige Schritt möglich wurde. Ohne ihre Unterstützung und ihre Expertise im Anhörungsverfahren wäre diese Verbesserung für die Betroffenen nicht in dieser Form möglich gewesen. Und doch dürfen wir, wie bereits Hermann Scharf gesagt hat, trotz aller dieser Fortschritte nicht vergessen, dass wir weiterhin für jene kämpfen müssen, die unsere Hilfe benötigen, für Menschen mit Behinderungen. Wir haben bereits einiges erreicht, aber es bleibt noch viel zu tun. Abschließend kann ich festhalten, dass dieses Gesetz ein echter Erfolg für die betroffenen Menschen ist. Es zeigt, dass wir als Parlament und als Gesellschaft bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dieser Schritt ist ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit und eine inklusivere Gesellschaft. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Alle Reden von Flora - Elisa Schröder Protokoll ↗