landtag-saar.de ↗

Raphael Schäfer

CDU 04.12.2024 Sitzungen 17/32

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die SPD-Landtagsfraktion hat uns heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes vorgelegt. Der Kollege Haas hat ihn eingebracht. Kern dieser Gesetzesnovellierung sollen erweiterte Durchsuchungsbefugnisse für die Beamtinnen und Beamten sein, und zwar an sogenannten gefährlichen Orten. Dort soll künftig eine anlasslose beziehungsweise anlassfreie Durchsuchung von Personen möglich sein. Es gibt auch eine zweite Änderung, die in § 17 SPolG vorgeschlagen wird, dass es nämlich der Polizei künftig möglich sein soll, an sogenannten gefährdeten Orten, also etwas herabgestuft, Personen unter erleichterten Voraussetzungen durchsuchen zu können. Ich kann gerne sagen, Herr Kollege Haas, wir werden heute in dieser Ersten Lesung zustimmen. Wir finden, dieser Gesetzentwurf geht wirklich in die richtige Richtung. Deswegen gibt es von uns Zustimmung am heutigen Tag. Ich habe im Vorfeld der heutigen Sitzung natürlich mit den beiden großen Polizeigewerkschaften gesprochen. Wir konnten vor zwei Tagen in der Saarbrücker Zeitung auf der Titelseite erste Äußerungen lesen. Es ist erkennbar, dass die Gewerkschaft der Polizei, die GdP, Andreas Rinnert und sein Team, diese Gesetzesnovelle sehr begrüßen. Dies tut eingeschränkt auch die DPolG, die Deutsche Polizeigewerkschaft. Sie sieht allerdings noch Anpassungsbedarf in Detailfragen. Ich sage, es ist gut und richtig, dass wir heute den Weg frei machen für die Beratungen im Innenausschuss. Denn wir sagen auch - Sie sind ja auf dieses Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit eingegangen -, wir müssen im Ausschuss bei der Formulierung dieser Vorschrift natürlich genau hinschauen. Am Ende ist nämlich wichtig, dass für die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit und -klarheit mit Blick auf diese Gesetzesnormierung bestehen, damit die Einsatzbefugnisse wirklich klar sind und die Beamtinnen und Beamten sich auch sicher sein können, dass sie sich auf sicherem Terrain bewegen. Das ist uns wichtig. Wir freuen uns auf die Beratungen, weil wir auch verfassungsrechtliche Dinge dort mit einfließen lassen müssen. Ich will auf einen wichtigen Punkt in dieser Gesetzesnovellierung eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den der Kollege Haas heute nicht eingegangen ist. In der Begründung findet sich ein wichtiger Passus, jedenfalls für uns als CDU-Landtagsfraktion ist er wichtig. Dort wird ausgeführt, dass die vorliegende Gesetzesänderung Durchsuchungsbefugnisse in Waffenverbotszonen nach dem Waffengesetz explizit nicht regelt. Da muss ich schon feststellen, dass genau dies der Minister persönlich an vielerlei Stellen anders vertont hat. Er hat gesagt, dass eine (Abg. Schäfer (CDU)) Gesetzesänderung im Bereich des Landesrechts Voraussetzung für die entsprechende Rechtsverordnung sei. Ich will nur darauf hinweisen: Heute haben wir schwarz auf weiß, dass das nicht der Fall ist, denn das Bundeswaffengesetz wurde entsprechend geändert. § 42c des Bundeswaffengesetzes hat abschließende Regelungen mit Blick auf die konkreten Durchsuchungsbefugnisse in diesen Waffenverbotszonen. Das Thema Waffenverbotszonen ist mein Anlass, heute noch mal festzustellen und zurückzublicken, wie der Minister sich gerade bei diesem wichtigen Thema verhalten hat. Ich will, lieber Kollege Haas, auf Ihr Zitat zurückkommen. Sie haben wortwörtlich gesagt: „Sicherheit im Saarland bleibt keine Worthülse, sondern wird zur Realität.“ Deswegen ist wichtig, dass wir uns bei den Abläufen zu dieser Rechtsverordnung hinsichtlich Waffenverbotszonen die Vergangenheit noch einmal genau anschauen, damit nämlich genau das nicht eintritt, damit es eben keine Worthülse bleibt. Es war am 31. Mai, wir haben es noch in Erinnerung, ein schlimmes Attentat, ein Messerattentat auf einen jungen Polizeibeamten, der dann leider seinen schweren Verletzungen erlegen ist. Ankündigungsminister Reinhold Jost hat wenige Tage danach großspurig verkündet und angedeutet: Es kommt zeitnah eine Rechtsverordnung auf den Weg. Waffenverbotszonen werden im Saarland einfacher eingerichtet werden können. - So weit, so gut. Was ist dann aber passiert? - Mehrere Wochen ist nichts passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gegenteil, medial wurde etwas angekündigt, aber nichts ist passiert. (Sprechen bei der SPD.) Es kam dann circa drei Monate später zu einem weiteren sehr schlimmen Messerangriff in Solingen. Auch den haben wir in sehr negativer Erinnerung. Es war am 23. August. Auf dem Stadtfest sind drei Menschen durch einen Messerangriff getötet worden. Da kam dann die nächste öffentliche Ankündigung von Ankündigungsminister Reinhold Jost, der gesagt hat, noch vier bis sechs Wochen brauche die entsprechende Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone im Saarland. Was ist dann passiert? - Noch mal mehrere Wochen sind verstrichen. Anfang Oktober kam die nächste Ankündigung von Ankündigungsminister Reinhold Jost. Er hat gesagt, die Rechtsverordnung sei angeblich schon unterschrieben - Originalzitat aus dem Saarländischen Rundfunk, dort auch gerne nachlesbar - und dass eine Änderung im Landesrecht erforderlich sei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Anfang Juni wurde eine Rechtsverordnung in Sachen Waffenverbotszonen im Saarland angekündigt. Was ist Stand der Dinge? Die Durchführungsverordnung, die Grundvoraussetzung aus dem Waffengesetz, ist am 20. November, also vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das konnte man im Amtsblatt des Saarlandes nachlesen. Das heißt: Juni, Juli, August, September, Oktober, November - fast ein halbes Jahr ist verstrichen seit der Ankündigung für die Rechtsverordnung zur Umsetzung von Waffenverbotszonen im Saarland. Wie sieht es jetzt aus? - Genau diese Rechtsverordnung ist immer noch nicht da. Wir haben eben von der Durchführungsverordnung geredet, also nicht von der Regelung. Da hat das Innenministerium jetzt die Ermächtigung erhalten, tätig zu werden. Das Innenministerium ist bislang aber noch überhaupt nicht tätig geworden. Sehr geehrter Herr Minister, lieber Ankündigungsminister Reinhold Jost, deswegen muss ich an der Stelle beim Thema Waffenverbotszonen ganz objektiv festhalten: Als Tiger mit viel Verve und Engagement gestartet, als Bettvorleger geendet! (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Das sind die Fakten, die wir heute zu besprechen haben. Aber wir sind es mittlerweile leider gewohnt: Bei dieser SPD-Landesregierung ist immer viel Luft und viel Verpackung, aber wenig Substanz. Deswegen, sehr geschätzter Herr Kollege Haas, wiederhole ich Ihr Zitat von eben, dass Sicherheit keine Worthülse bleibt, sondern zur Realität wird, und sage: Herr Minister, ich freue mich auf Ihren Wortbeitrag heute. Bitte sagen Sie den Saarländerinnen und Saarländern, wann genau, wann exakt diese Waffenverbotszone, die Rechtsverordnung auf den Weg kommt. Aber halten Sie dann bitte auch den Fahrplan ein. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Raphael Schäfer Protokoll ↗