Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute unter dem Tagesordnungspunkt 6 zu behandelnde Gesetzesvorlage der Landesregierung enthält grundlegende Änderungen der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften. Erst vor ungefähr einem Jahr, im Dezember letzten Jahres, wurde hier im Landtag des Saarlandes die letzte Änderung der Landesbauordnung beschlossen, die Vereinfachungen beim Bauen mit sich gebracht hat. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll daran angeknüpft und die 2004 in Kraft getretene Landesbauordnung deutlich entschlackt und modernisiert werden. Zu diesem Zweck sollen Anpassungen an die von der Bauministerkonferenz beschlossene Musterbauordnung erfolgen und die Verpflichtungen des Saarlandes aus dem im letzten Jahr beschlossenen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung auch umgesetzt werden. Zu diesem Zweck, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir vorgesehene Änderungen erarbeitet und auch weitergehende Erleichterungen in den Blick genommen. Ziel der vorgesehenen Änderungen ist es insbesondere, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen, das Bauen günstiger und einfacher zu machen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und beispielsweise auch den Mobilfunkausbau zu fördern. Kurzum, wir wollen schneller, einfacher, aber am Ende auch kostengünstiger das Bauen im Saarland ermöglichen. Ich denke, dieser Gesetzentwurf ist dafür eine gute Grundlage. (Beifall von der SPD.) Aus dem Bereich der vorgesehenen verfahrensrechtlichen Erleichterungen möchte ich gerne folgende Änderungsvorschläge kurz benennen: Wir wollen zunächst die Verfahrensfreiheit von baulichen Anlagen deutlich ausweiten, damit Bauherren bei kleineren Projekten gar keine Baugenehmigung mehr benötigen. Dies betrifft unter anderem Gartenhäuser, Terrassen, Schwimmbecken, Terrassenüberdachungen, Tiny Häuser und kleinere Anlagen. In der von mir eben erwähnten letzten Änderung der Landesbauordnung wurde die Errichtung von Ladestationen für Elektromobilität und die damit verbundene Änderung der Nutzung in den Katalog der Verfahren in Bauvorhaben aufgenommen. Die vorliegende Gesetzesvorlage sieht vor, dass zusätzlich auch technische Nebenanlagen von Elektroladesäulen vereinfacht und verfahrensfrei werden. Eine weitere verfahrensrechtliche Erleichterung betrifft das militärische Bauen. Diesbezüglich ist vorgesehen, dass alle baulichen Anlagen inländischer öffentlicher Stellen auf Militärgelände verfahrensfrei werden. Davon erfasst sind Bauvorhaben der Bundeswehr. Darüber hinaus sollen mehr Bauvorhaben dem sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahren unterfallen. Bei diesem Mitteilungsverfahren dürfen Bauherren grundsätzlich einen Monat, nachdem sie bei der zuständigen Kommune die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, mit der Bauausführung beginnen. Zukünftig sollen in der Genehmigungsfreistellung auch Änderungen und Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in Gebieten ohne Bebauungsplan abgewickelt werden können. Darüber hinaus sollen der Genehmigungsfreistellung auch die Modernisierung und der Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die Errichtung von Solarparks entlang eines Korridors von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen unterliegen. Für all diese Maßnahmen braucht es bislang noch eine Baugenehmigung. Um der neuen Genehmigungsfreistellung für Solarparks eine gewisse Reichweite zu verschaffen, soll auch das Saarländische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst werden. Die Anpassung wird es ermöglichen, dass zukünftig für die genannten Solarparks mit einer Gesamtfläche von weniger als 5 ha keine Baugenehmigung mehr erforderlich ist. Auch im Baugenehmigungsverfahren sind Erleichterungen vorgesehen. So soll für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als auch das Baugenehmigungsverfahren selbst eine gesetzliche Vollständigkeitsvermutung des Bauantrags bei Untätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden eingeführt werden. Auch dieser Vorschlag dient der Beschleunigung. Seine Umsetzung hätte zur Folge, dass ein eingereichter Bauantrag als vollständig gilt, wenn die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde die Bauherrin oder den Bauherren nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Eingang des Bauantrags zur Behebung von Mängeln aufgefordert hat. Der Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens soll von Gebäuden mit einer Höhe bis zu 7 m auf alle Gebäude, die keine Sonderbauten sind, ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll die Frist für den Eintritt der Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf zehn Wochen verkürzt werden. Das bedeutet, dass die entsprechende Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn über den vollständigen Antrag seitens der unteren Bauaufsicht nicht innerhalb von zehn Wochen inhaltlich entschieden wurde. Weitere Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren betreffen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Diese sollen zukünftig unabhängig davon, ob es sich um Sonderbauten handelt oder nicht, nur noch dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterliegen. Für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die Sonderbauten sind, soll zudem erstmals ebenfalls eine Genehmigungsfiktion eingeführt werden. Außerdem soll in die Landesbauordnung eine Regelung zur Typengenehmigung aufgenommen werden. Diese Typengenehmigung dient der Verwaltungsvereinfachung und soll es ermöglichen, dass die gebäudebezogenen Anforderungen des Bauordnungsrechts nur einmal geprüft werden müssen und Gebäude danach in derselben Ausführung an verschiedenen Stellen erleichtert errichtet werden können. Die Einführung der Typengenehmigung kann auch das serielle und modulare Bauen erleichtern und zum schnellen Bau neuer Wohnungen führen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Neuregelung in der Praxis auch entsprechend angenommen wird. Entsprechend wollen wir auch, dass Typengenehmigungen, die in anderen Bundesländern bereits erteilt wurden, ohne inhaltliche Änderungen auch im Saarland gelten werden. Auch im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind Vereinfachungen vorgesehen. Diese sollen sowohl das Bauen insgesamt erleichtern, aber insbesondere auch die Schaffung von Wohnraum beschleunigen. Hervorzuheben ist im Bereich der Prüfung von Brandschutznachweisen die Einführung des Vier-Augen-Prinzips. Das heißt, dass bei bestimmten großen Bauvorhaben der erstellte Brandschutznachweis grundsätzlich nur noch durch eine Expertin oder einen Experten und nicht mehr zusätzlich durch die untere Bauaufsicht selbst nachgeprüft werden muss. Auch das erspart zusätzlichen zeitlichen Aufwand. Es führt vor allen Dingen auch zu einer klaren Zuordnung der Verantwortlichkeit. Außerdem schlagen wir vor, das Stellplatzrecht grundlegend neu auszurichten. Gegenwärtig müssen bei größeren Bauvorhaben, auch bei der Schaffung von Wohnraum in innerörtlichen Lagen Stellplätze für Kraftfahrzeuge hergestellt werden. Da die Städte und Gemeinden im Land aber am besten wissen, welche Bedarfe vor Ort tatsächlich bestehen, soll die Stellplatzrechtsverordnung so geändert werden, dass zukünftig in Örtlichen Bauvorschriften die Zahl der erforderlichen Stellplätze festgelegt werden kann. Legen die Kommunen keine Zahlen für Kfz-Stellplätze für Wohnungen fest, müssen Bauherren für den neuen Wohnraum auch keine Stellplätze mehr herstellen. Auch das ist ein Beitrag der Nachhaltigkeit, weil damit gegebenenfalls einer weiteren Flächenversiegelung ein Riegel vorgeschoben werden kann. Weitere Änderungsvorschläge, die zu Kosteneinsparungen führen sollen, betreffen die Schaffung von Wohnraum im Bestand infolge von Umnutzungen, Ausbau und Aufstockung. Das ist, denke ich, einer der entscheidenden Punkte. Ich sehe unter uns als Zuschauer den Präsidenten der Architektenkammer. Herr Schwehm, schön, dass Sie da sind. Danke an dieser Stelle für das engagierte Einbringen Ihrer Kammer, aber auch der Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen. Das hat sehr gut getan. Ich denke sagen zu können, diese Landesbauordnung ist sehr praxisorientiert und wird ihre Wirkung entfalten. Herzlichen Dank an dieser Stelle für Ihre Mitarbeit. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Ermöglichung des Gebäudetyps E - E wie einfach oder experimentell. Die Idee stammt von der Architektenschaft. Der Vorschlag sieht vor, dass bei Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen von den bauaufsichtlichen Anforderungen abgewichen werden kann. Eine Absenkung der gesetzlichen Anforderungen ist damit jedoch nicht verbunden. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt des Gesetzentwurfes sind der Klimaschutz und das nachhaltige Bauen. Neben der Reform des Stellplatzrechtes, die eine Vermeidung weiterer Flächenversiegelungen in den Kommunen ermöglicht, ist die Einführung von Solarpflicht für Dächer und Stellplätze von gewerblich genutzten Gebäuden, aber auch von Gebäuden der öffentlichen Hand vorgesehen. Die Verpflichtung zur Herstellung von Solaranlagen auf Dächern soll gelten, wenn ein gewerblich genutztes oder im Eigentum der öffentlichen Hand stehendes Gebäude errichtet wird oder eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird und die Bruttodachfläche des betroffenen Gebäudes mehr als 100 m² beträgt. Gesetzlich geregelt werden sollen selbstverständlich auch Fälle, in denen die Solarpflicht auf Dächern nicht gilt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ihre Erfüllung im Einzelfall technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die entsprechenden Regelungsvorschläge sehen außerdem vor, dass die Solarpflicht erfüllt werden kann, indem anstelle einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung vollständig oder teilweise eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert wird. Die Verpflichtung zur Herstellung von Solaranlagen über Stellplätzen im gewerblichen Bereich und bei Stellplätzen der öffentlichen Hand soll gelten, wenn bei einem Bauvorhaben 35 oder mehr neue Stellplätze errichtet werden. In diesem Fall sind grundsätzlich mindestens 60 Prozent der zur Solarnutzung geeigneten Flächen mit einer Photovoltaikanlage oder einer solarthermischen Anlage zu überdachen. Auch bei der Solarpflicht auf Stellplätzen sind Ausnahmen vorgesehen. Bestimmte Gebäude, die einer Solarpflicht nicht unterliegen, sollen baulich so hergestellt werden, dass auf den Dächern Solaranlagen errichtet werden können, eine sogenannte PV-ready-Pflicht. Dies soll für den Neubau und für grundlegende Dachsanierungen gelten. Weiterhin sollen die Kommunen gesetzlich ermächtigt werden - auch das eine Forderung insbesondere von Teilen des Städte- und Gemeindetags -, auch bei Wohngebäuden die Herstellung von Solaranlagen vorzuschreiben. Zudem sind im Abstandsflächenrecht und im Verfahrensrecht Erleichterungen vorgesehen, die den Mobilfunkausbau im Saarland fördern sollen. Stichwort Abstandsflächenrecht und Klimaschutz: Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Solaranlagen, die an Balkonen angebracht werden. Damit soll die Errichtung von Balkonkraftwerken an Wohngebäuden vereinfacht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält auch Änderungen des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes, mit denen drei aktuellen Anliegen des Berufsstandes entsprochen werden soll: Erstens ist vorgesehen, die Möglichkeit einer Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer des Saarlandes zu schaffen. Dadurch soll es Studienabsolventinnen und -absolventen, welche die gesetzlich vorgeschriebene, mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeit noch nicht ausgeübt haben, möglich werden, Kammermitglied zu werden. Ziel der Juniormitgliedschaft ist es, die Absolventen früher an die Kammer heranzuführen und ihnen eine Beteiligung an der Kammerarbeit zu ermöglichen. Zweitens soll es Berufsträgern auf Grundlage des zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts im Saarland ermöglicht werden, sich in Form von Personenhandelsgesellschaften zusammenzuschließen. Drittens soll eine gesetzliche Regelung zu sogenannten Fachgebietsregistern in das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz aufgenommen werden. Dadurch soll in Anlehnung an bereits etablierte Verfahren bei anderen Berufsgruppen, zum Beispiel Fachanwälte, ein Qualitätssiegel geschaffen werden, um der zunehmenden Komplexität der Berufsaufgaben Rechnung zu tragen und dabei gleichzeitig die Transparenz und Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Auftraggeber und die Behörden zu fördern. Die Einzelheiten sollen dann die Berufskammern im Rahmen ihrer Satzungsautonomie regeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich Dank und Anerkennung an die Kolleginnen und Kollegen aus meinem Hause aussprechen, namentlich der Obersten Baubehörde und ihrer Abteilungsleiterin Sandra Koch-Wagner. Das ist jetzt das Zweite an Meilenstein nach der Wohnraumförderung, was wir mit Gesetzescharakter auf den Weg gebracht haben, und dies innerhalb von knapp zwei Jahren, seitdem sie an dieser Stelle ist. Sagen Sie bitte den Kolleginnen und Kollegen den Dank, die Anerkennung und die Hochachtung vor dem, was dort erarbeitet und geliefert worden ist. - Es ist ein gutes Stück Arbeit. Herzlichen Dank an dieser Stelle jetzt schon dafür. (Beifall von der SPD.) Das Zweite ist der Dank an die beteiligten Verbände und Organisationen. Die Kammern, Kommunen, die AGV Bau, Einzelunternehmen, aber auch Persönlichkeiten aus der Praxis haben in der internen wie externen Anhörung zur Landesbauordnung jeweils ihren Beitrag dazu geliefert, dass man am Ende so nah wie möglich an der Musterbauverordnung war und so wenig wie gerade nötig Regelungstatbestände in Anspruch genommen werden mussten. Am Ende geht es darum, dass wir eine Einheitlichkeit der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei dieser neuen Landesbauordnung garantieren. Wir haben ein gutes Gefühl dabei und die Kommentierungen und auch die Dankesworte, die es in der Medienlandschaft zu sehen, lesen und hören gab, geben uns recht. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Herzlichen Dank! Wir freuen uns auf die Beratung im zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport. Ich empfehle ausdrücklich die Zustimmung zu dieser Landesbauordnung und die Zuweisung in den Ausschuss. Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Diskussion. - Glück auf!
