Stephan Toscani
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir in dieser Debatte noch einige Anmerkungen zu dem, was vonseiten der Landesregierung, insbesondere von der Ministerpräsidentin, hier eben vorgetragen wurde. Wir als CDU stehen zu unserer Verantwortung für unsere Kommunen. Es gibt auch kein Erkenntnisdefizit zwischen uns: Wir sind uns einig in dieser Debatte, dass unsere Kommunen zu den finanzschwächsten in ganz Deutschland gehören. Das ist unstreitig. Das ist aber nicht erst seit heute unstreitig, das ist seit vielen Monaten und Jahren der Fall. Wir haben doch keinen Streit in der Analyse. - Die Frage ist: Wie seriös ist die Diskussion, die von Ihrer Seite hier heute Morgen geführt wird? Das macht den Unterschied aus, und insoweit haben wir keine neuen Argumente gehört. (Beifall von der CDU.) Drei Jahre hatte die Ampelregierung Zeit, etwas zu tun, Vorschläge auf den Tisch zu legen. Es kam indes nichts Seriöses. Sie haben es nicht geschafft - Kollege Theis hat darauf hingewiesen -, den Vorschlag des Saarlandes, eine einfachgesetzliche Regelung im Bund herbeizuführen, mehrheitsfähig zu machen. Das ist eine schlichte Tatsache: Die Ministerpräsidentin des Saarlandes hat es nicht geschafft, diesen Vorschlag mehrheitsfähig zu machen und damit unseren (Abg. Toscani (CDU)) Kommunen zu helfen. Auch das ist als Ergebnis dieser Debatte festzuhalten. (Beifall von der CDU.) Nun stellt sich die Frage, welchen Sinn es macht, wenige Wochen vor der Bundestagswahl diese Debatte hier noch einmal zu führen. Unser Befund dazu lautet - und dazu haben wir nichts Neues von Ihnen gehört, das ist unwidersprochen geblieben -, dass es hierzu aktuell keinen Vorschlag gibt, über den im Deutschen Bundestag überhaupt abgestimmt werden könnte. Es gibt aktuell keinen Vorschlag! (Beifall von der CDU.) Ich will Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, die Antwort geben zur Frage, die Sie eben rhetorisch in den Raum gestellt haben: Wieso geht es beim Bundesverfassungsgericht, und wieso geht es bei der Schuldenregelung nicht? Zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, haben über Monate hinweg die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag verhandelt. Sie haben nach Monaten der Verhandlung jetzt eine Einigung gefunden, sodass es ein Ergebnis gibt. Zur Frage der Altschuldenregelung hingegen gibt es noch nicht einmal einen Vorschlag der Bundesregierung. Das ist schon ein entscheidender Unterschied. (Beifall von der CDU.) Sie wissen doch genau, dass selbst in dem Fall, dass es einen Vorschlag gäbe, extrem große Interessengegensätze in Deutschland auszuräumen wären, Interessengegensätze innerhalb der Parteien, aber auch Interessengegensätze zwischen den Bundesländern. Meine Vorstellung, wie ein saarländischer Ministerpräsident, eine saarländische Ministerpräsidentin mit diesem Thema umgehen könnte, ist, dass er beziehungsweise sie in Deutschland zunächst einmal Gespräche führt, im Namen des Saarlandes die Initiative ergreift, versucht, die Positionen einander anzunähern, diese Interessengegensätze aufzulösen. Das wäre eine vornehme Aufgabe für eine saarländische Ministerpräsidentin, dazu haben Sie aber jahrelang nichts gemacht! (Beifall von der CDU.) Es gibt also einerseits keinen Vorschlag, es gibt andererseits leider - aus unserer Sicht: leider! - große Interessengegensätze zwischen den Bundesländern und zwischen den Parteien. Wir sind bei dieser Fragestellung leider bei Weitem noch nicht so weit wie beim Thema Resilienz des Bundesverfassungsgerichts. Dies ist auch deshalb der Fall, weil die saarländische Landesregierung, weil die saarländische Ministerpräsidentin ihre Hausaufgaben in dem Punkt nicht gemacht hat. (Beifall von der CDU.)
