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Raphael Schäfer

CDU 13.11.2024 Sitzungen 17/31

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der vorangeschrittenen Zeit und der Tatsache - wenn ich in die Augen und Gesichter der Kollegen schaue -, dass der eine oder andere Gesichtsausdruck schon etwas Ermüdung erahnen lässt, ist es wichtig, dass wir uns heute auch gegen Ende unserer Plenarsitzung mit einem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen, mit einer Problematik, die durch die Ampelregierung in Berlin mit Blick auf das Einbürgerungsrecht gegen die Widerstände der Union, gegen deutliche Widerstände der Unions-Bundestagsfraktion, aber eben auch gegen erhebliche, breite Widerstände aus der Bevölkerung durch den Deutschen Bundestag geboxt wurde. Worum geht es? Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - das Inkrafttreten war Ende Juni dieses Jahres - sind die Fristen für die Einbürgerung, also die Fristen, die für den Erwerb des deutschen Passes gelten, durch die Ampel-Parteien in Berlin deutlich reduziert worden. Nach dieser Änderung betragen die Fristen für die Einbürgerung regulär fünf Jahre und in besonderen Fällen, in denen angeblich besondere Integrationsleistungen vorliegen, drei Jahre. Vor dieser Gesetzesänderung war der Status, dass die Einbürgerungsfristen regulär acht Jahre und in besonderen Fällen sechs Jahre betrugen. Das heißt, über den Daumen kann man grob sagen, dass die Fristen für die Einbürgerung durch die Ampel-Parteien in Berlin halbiert wurden. Oder anders formuliert: Der deutsche Pass kann durch diese Änderung der Ampel doppelt so schnell erworben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als Unionsfraktion sowohl hier im Landtag als auch im Bundestag müssen sehr deutlich Kritik üben. Wir sind mit diesen Änderungen nicht einverstanden. Ich komme zum entscheidenden Punkt, warum. Ich habe Ihnen vier Gründe mitgebracht. Erster Grund: In der aktuellen Zeit, in der klar ist, dass jeder dritte Asylantrag in Europa hier in Deutschland gestellt wird, ist diese Änderung im Einbürgerungsrecht ein echter Pull-Faktor - ich benutze ein deutsches Wort -, ein Verstärker, ein Beschleuniger, ein echter Magnet für Flüchtlinge aus der ganzen Welt. Wenn wir uns die Gesetzesbegründung auf Bundesebene anschauen: Dort ist sogar von (Abg. Schäfer (CDU)) den Ampel-Parteien selbst ausgeführt, dass das Potenzial von einbürgerungsfähigen Menschen auf - man höre gut zu - 2.533.803 Personen geschätzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was macht die Berliner Ampel in einer Zeit, in der wir eigentlich fraktionsübergreifend einer Meinung waren, dass wir Migration steuern, begrenzen und am Ende reduzieren müssen? Jetzt ist ja nur noch eine Rumpftruppe am Wirken, aber was haben sie vor einigen Monaten gemacht? Sie haben durch diese Änderung weitere Anreize für den ungesteuerten Zuzug geschaffen ‑ Darum geht es, es geht nicht um irgendwelche Fachkräfte. Wahrscheinlich wird das nachher in der Debatte Ihr Argument sein. Darum geht es überhaupt nicht, das steht außer Frage. Es geht um den ungesteuerten Zuzug. Der ist mit dieser Gesetzesänderung verschärft worden. Ich glaube, die Probleme der Kommunen aufzuzählen, das wäre auch noch mal abendfüllend. Die Ausländerbehörden kommen nämlich mit der Antragsbearbeitung bei den Einbürgerungsanträgen überhaupt nicht mehr hinterher. Das ist der erste Grund. Es wurde wirklich zur absolut falschen Zeit eine solche Änderung vollzogen. Zweiter Punkt: Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Einbürgerung nur am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen kann und darf. Aus unserer Sicht müssen sich die betreffenden Personen wirklich über einen längeren Zeitraum hier in Deutschland aufgehalten haben. Sie müssen sich auch vollständig integriert haben, und sie müssen sich nachweislich für das Allgemeinwohl hier engagiert haben, sich dafür eingebracht haben und unsere grundgesetzlich verfasste Bürgergesellschaft vorangebracht haben. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende dieses Prozesses, sofern auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, kann auch der deutsche Pass erworben werden. Aktuell müssen wir leider feststellen - ich formuliere es nun wirklich einmal in harten Worten -, dass der deutsche Pass, die deutsche Staatsangehörigkeit, in unseren Augen verramscht wird. Das kann so nicht sein, das darf so nicht sein - und das darf vor allen Dingen nicht länger so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ich komme zu einem entscheidenden Punkt: Wir reden über das deutsche Staatsvolk. Sie kennen die Drei-Elementen-Lehre. Treffen wir Entscheidungen, die unser deutsches Staatsvolk betreffen, nämlich zur Frage, wer Teil dieses deutschen Staatsvolkes werden soll, so müssen wir auch darauf hören, was das Staatsvolk sagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es einleitend gesagt: Eine ganz breite Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gegen die Absenkung dieser Einbürgerungsfristen. Das ist Fakt. Deswegen muss ich ganz nüchtern festhalten, dass die Ampel-Parteien in Berlin hier zum wiederholten Male gegen die Interessen ihres eigenen Staatsvolkes gehandelt haben. Das ist Fakt, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das muss auch ausgesprochen werden. Ich komme zum dritten Argument. Wir sehen als Unionsfraktion einen gesetzlichen Wertungswiderspruch zwischen den Regelungen im Aufenthaltsgesetz und den nunmehr im Einbürgerungsrecht festgelegten Sachverhalten. Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass humanitäre Aufenthalte grundsätzlich temporär gewährt werden, also auf Zeit gewährt werden. Das ist auch richtig so. Wir als Union bekennen uns ganz klar zu diesem humanitären Schutz, dazu, dass wir Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, einen temporären Aufenthalt hier in Deutschland gewähren müssen. Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt: Aus einem vorübergehenden Schutz kann aktuell eine faktische Statusverfestigung werden. Einfach formuliert besteht die Möglichkeit, dass der deutsche Pass durch ein zeitliches Absitzen, durch ein Ersitzen, erlangt werden kann. Das kann nicht sein, das darf nicht sein - und das müssen wir wieder ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Unseren konkreten Vorschlag können Sie der Drucksache entnehmen: Wir sind der Meinung, dass der temporäre Aufenthalt, der vorübergehende Aufenthalt aus humanitären Schutzgründen, nicht auf den für die Einbürgerungsfristen relevanten Zeitraum angerechnet werden darf. Das ist ein Vorschlag unserer Seite, den hat die Bundestagsfraktion auch vor einigen Wochen in den Deutschen Bundestag eingebracht, dieser wurde aber, wie man sich denken kann, damals von den Ampel-Parteien abgelehnt. Ich komme zum vierten und letzten Punkt, und den spreche ich wirklich selbstkritisch an. Ich sage offen, dass wir als Union diesbezüglich in der Vergangenheit sicherlich auch nicht alles richtig gemacht haben. Ich will uns allen eine Frage stellen und bitte, wirklich einmal einen ganz kleinen Augenblick darüber nachzudenken: Ist es gut, dass wir gesetzlich das Bestehen eines Anspruchs auf Einbürgerung geregelt haben? Ist es richtig, dass es sozusagen einen Automatismus gibt, dass insoweit kein Ermessen der Verwaltungsbehörde mehr besteht? Ist es gut, dass, sobald gewisse Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, der deutsche Pass auszuhändigen ist, dies sozusagen ohne weiteres Zutun und ohne dass die Behörde Möglichkeiten hat, noch tätig zu werden? Ich will Ihnen dazu ein konkretes Beispiel geben. Stellen wir uns eine fiktive Person vor. (Abg. Schäfer (CDU)) Nehmen wir einfach an, bei einem Mann, einem ausländischen Mitbürger, der zu uns ins Land gekommen ist, können wir auf Social Media im Internet nachvollziehen, weil er das ganz offen postet, dass er Sympathisant von terroristischen Organisationen ist. Er zeigt vielleicht noch das IS-Zeichen und so weiter. Wir sind uns ja völlig klar, dass er gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt und dass er nicht eingebürgert werden kann, nicht eingebürgert werden darf. Das steht außer Frage. Jetzt kommt aber die entscheidende Frage: Was ist denn beispielsweise mit der Frau dieses Mannes? Sie hat auf dem Papier zunächst einmal eine weiße Weste. Und ich sage jetzt einfach einmal wirklich mit einer gewissen Polemik: Sie lebt ja auch nur mit diesem Mann unter einem Dach und hat mit terroristischen Organisationen überhaupt nichts am Hut. - Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn nach aktueller Rechtslage müssen wir, wenn diese Frau die normalen Voraussetzungen erfüllt, eine Einbürgerung gewähren. Damit komme ich wieder zur entscheidenden Frage zurück: Ist das richtig? - In meinen Augen lautet die klare Antwort: Das ist nicht richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das muss auch deutlich ausgesprochen werden. Ich will ganz allgemein für die Union noch einmal festhalten, was unser Rahmen, was unsere Vorstellung ist. Es darf keinen deutschen Pass für Personen geben, die unser Kultur- und Verfassungsgut nicht achten, die sich weigern, unsere Sprache zu lernen und die sich partout nicht in unsere Bürgergesellschaft integrieren möchten. Das sind für uns leitende Grundprinzipien, die nicht verhandelbar sind, die jeder akzeptieren muss. Wir von der Union werden dafür auch wieder massiv eintreten. Ich komme zum Schluss. Wir haben demnächst Bundestagswahlen. Ich will jetzt nicht noch einmal Ampel-Bashing betreiben, es ist aber gut so, dass das ein Ende hat. Es ist jetzt wirklich an der Zeit, es muss nach vorne geschaut werden. Wir als Union wollen uns dabei wirklich konstruktiv mit einer Vision für unser Land einbringen. Dabei ist, weil die Wahlen in Kürze anstehen, schon wichtig, auch aus dem Parlament heraus klar zu sagen, wofür die einzelnen Parteien stehen. Deswegen sage ich es noch einmal: Wir als Union sagen ganz klar, dass wir gegen eine Verkürzung der Einbürgerungsfristen sind. Wir halten das für absolut falsch. Und wir als Christdemokraten werden uns dafür einsetzen, dass das nach der Bundestagswahl umgehend korrigiert wird. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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