Sebastian Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In diesem Tagesordnungspunkt sprechen wir in der Zweiten Lesung über ein Thema, das von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Energieversorgung und die Erreichung unserer Klimaziele ist - die Wärmeplanung im Saarland. Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung im Wirtschaftsausschuss Anfang Oktober bedanken. Vielen Dank an alle Expertinnen und Experten, die sich die Zeit genommen haben, ihre Erfahrungen und ihr Wissen mit uns zu teilen. (Beifall von der SPD.) Ihre schriftlichen und mündlichen Beiträge waren wertvoll und haben geholfen, die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen zu berücksichtigen. Gerne gehe ich später auf einige Details näher ein. In unserem Land entfällt rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs auf die Wärmeversorgung und damit auch ein erheblicher Anteil an den CO₂-Emissionen. Der Wärmesektor ist daher ein Schlüsselbereich, wenn es darum geht, die CO₂-Emissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Es geht darum, den bestehenden Wärmemarkt in unseren Städten und Gemeinden auf eine nachhaltigere, zukunftsfähige Basis zu stellen. Das bedeutet die Abkehr von fossilen Brennstoffen und den schrittweisen Ausbau von erneuerbaren Wärmequellen wie etwa der Fernwärme, der geothermischen Energie oder auch von Wärmepumpen. Die Wärmeplanung wird dabei nicht nur als technische, sondern auch als sozialpolitische Herausforderung verstanden. Die kommunale Wärmeplanung kann und darf nicht nur von oben verordnet werden. Sie muss im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokalen Akteuren entwickelt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Pläne am Ende auch von den Menschen vor Ort akzeptiert und aktiv mitgetragen werden. (Abg. Schmitt (SPD)) An dieser Stelle möchte ich unseren Kommunen ausdrücklich danken. Sie leisten schon heute einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele. Viele Städte und Gemeinden haben bereits begonnen, ihre Wärmepläne zu entwickeln und zukunftsweisende Projekte zu realisieren. Ob durch den Ausbau von Wärmenetzen, die Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen oder die Förderung von dezentralen Heizlösungen, die Kommunen sind entscheidend bei der Umsetzung der Wärmewende. Deshalb ein großes Dankeschön an alle, die sich in dieser Hinsicht engagieren. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich auf einige Punkte aus der Anhörung eingehen, die wir unter anderem auch im vorliegenden Abänderungsantrag aufgenommen haben. In der Anhörung wurde der Wunsch geäußert, den Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung solle im Gesetz stärker betont werden. Dieser Forderung tragen wir Rechnung, indem wir den Zweck des Gesetzes in § 2 entsprechend stärker hervorheben. Ebenso haben wir klarstellend eine Ergänzung in § 5 vorgenommen, wonach Zusammenschlüsse auch dann erfolgen können, wenn die Gemeinden einzeln und/oder gemeinsam die Einwohnerzahl von 10.000 überschreiten. Das vorliegende Artikelgesetz beinhaltet darüber hinaus auch das Gesetz zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiter Datenbereitstellung. Auch hierzu erhielten wir im Rahmen der Anhörung wertvolle Hinweise, die wir im Abänderungsantrag berücksichtigt haben. Mein Dank geht an dieser Stelle besonders an das Unabhängige Datenschutzzentrum, das uns auf die Sinnhaftigkeit einiger Konkretisierungen hingewiesen hat, um den Willen des Gesetzgebers klarer zum Ausdruck zu bringen und damit Interpretationsspielräume zu schließen. Ebenfalls möchte ich mich beim Landkreistag und dem Regionalverband Saarbrücken für die wertvollen Ausführungen bedanken. (Beifall von der SPD.) Im Abänderungsantrag finden Sie daher auch etwas umfangreichere Anpassungen an diesem Gesetz, um die bürgerfreundliche und datenschutzkonforme Nutzung der bereits vorhandenen und zukünftigen Solarkataster sowie zudem die Möglichkeit der Einführung eines landeseigenen Solarkatasters zu ermöglichen. Wichtig ist uns an dieser Stelle, dass das Widerspruchsrecht der Eigentümer erfasster Gebäude oder Flächen weiterhin gewährleistet bleibt und dass sie klar und unmissverständlich auf dieses Recht hingewiesen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Umsetzung der Wärmeplanung ist die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen der Schlüssel zum Erfolg, wie es so schön heißt: Kommunen und Land Hand in Hand. Hierbei möchte ich den Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs nicht unerwähnt lassen, mit dem das Land die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne und deren Fortschreibung durch einen finanziellen Ausgleich unterstützt. Der dazu entwickelte Zuweisungsschlüssel sieht einen Sockelbetrag in Höhe von 179.000 Euro vor, der für alle Gemeinden anzuwenden ist. Außerdem wird ein variabler Faktor abhängig von der Einwohnerzahl eingebracht, da der Aufwand für die kommunale Wärmeplanung stark von der Größe der jeweiligen Gemeinde abhängt. Für die Ersterstellung der kommunalen Wärmepläne ergibt sich daraus ein Kostenaufwand von rund 11 Millionen Euro. Da die planungsverantwortlichen Stellen verpflichtet sind, die Wärmepläne spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung zu überwachen, kommen weitere 14,2 Millionen Euro zur Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung hinzu. Der Bund stellt den Ländern über das Finanzausgleichsgesetz Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2024 bis 2028 zur Verfügung. Auf das Saarland entfallen hiervon 5,7 Millionen Euro. Die restlichen Mittel müssen nach jetzigem Stand vom Land bereitgestellt werden. Ich möchte das Lob, das in der Anhörung von mehreren Anzuhörenden zum Ausdruck gebracht wurde, darunter auch der kommunalen Spitzenverbände, noch einmal hervorheben und an dieser Stelle an das Energieministerium weitergeben. Die schnelle Umsetzung der Wärmeplanung - rufen wir uns in Erinnerung, das Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist erst zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten - schafft Planungssicherheit für Verbände und Unternehmen, und die gute und transparente Zusammenarbeit mit dem Ministerium wurde als vorbildlich bezeichnet. Lieber Herr Minister Barke, nehmen Sie diesen Dank, dem ich mich anschließen möchte, bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses mit. (Minister Barke: Vielen Dank. - Beifall von der SPD.) Ein besonderer Dank gilt auch der CDU-Fraktion, die den vorliegenden Gesetzentwurf sowie unseren Abänderungsantrag im Ausschuss unterstützt hat. Diese Unterstützung ist nicht selbstverständlich, aber sie zeigt, dass wir in unserem Land in der Lage sind, parteiübergreifend an der Umsetzung unserer Klimaziele zu arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe abschließend noch einmal um Zustimmung zum vorliegenden Abänderungsantrag sowie zum vorliegenden Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf! (Abg. Schmitt (SPD)) (Beifall von der SPD.)
