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Bernd Wegner

CDU 13.11.2024 Sitzungen 17/31

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht auf der Tagesordnung das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung, das ja für unsere Städte und Gemeinden von wesentlicher Bedeutung ist. Wie Sie gerade gehört haben, haben wir als CDU-Fraktion im Ausschuss diesem Gesetz zugestimmt. In § 1 des Gesetzes steht, dadurch solle ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden. Das ist ein hoher Anspruch, und ich möchte hinzufügen: Ich glaube, das Gesetz soll vor allem auch Immobilienbesitzern, Hausbesitzern, Straßen, Siedlungen verdeutlichen, wo sie stehen. Es soll deutlich werden, ob sie sich in einem Gebiet befinden, in dem eine Wärmeplanung übergeordnet möglich ist, etwa mit Fernwärme oder einem Biomasseheizkraftwerk. Angesichts dessen sind wir von der CDU der Meinung, dass dies natürlich ein ganz wichtiger Punkt auch für die Planungen der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in diesem Land ist zur Frage, wie sie künftig die Wärmegewinnung für ihre Immobilie sichern können und wie sie diese Umsetzung letztendlich gestalten müssen. Vor diesem Hintergrund werden wir dem Gesetz zustimmen. Stefan Thielen hat anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzes deutlich gemacht, dass die Bundesregierung aus unserer Sicht hier den Fehler gemacht hat, mit dem Heizungsgesetz den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Sie hat, wie wir sagen, ganz klar versäumt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ein Heizungsgesetz auf den Weg zu bringen, das die Realitäten in diesem Land anerkennt. Deshalb, glaube ich, ist es gut, wie wir heute schon öfter hier feststellen durften, dass die Ampel endlich aufgehört hat, ihre Arbeit zu machen. Denn all das, was sie angegangen hat, war nicht durchdacht, von Anfang bis zum Ende. Deshalb ist es gut, dass wir versuchen, gerade diese Fehler jetzt auszumerzen. (Heiterkeit.) Ich glaube, dass die Landesregierung hier sehr gut und schnell reagiert hat, deshalb verlieren wir vielleicht nicht ganz so viel Zeit, wie das sonst der Fall gewesen wäre. Aber in jedem Fall sind wir schon einige Jahre zu spät dran. Wir wissen heute schon, dass für viele Häuser, viele Straßenzüge, viele Flächen im Saarland auch bei einer übergeordneten Wärmeplanung keine Versorgung durch Fernwärme oder andere Wärmeträger erfolgen kann. Deshalb, glaube ich, ist es schon ganz wichtig, dass wir hier schnell in die Gänge kommen. Als Hausbesitzer muss ich mich ja fragen: Wird mein Haus an ein Wärmenetz angeschlossen, und vor allen Din- (Abg. Wegner (CDU)) gen: Was kostet es, hier angeschlossen zu werden? Wie ist der Zustand meiner Heizungsanlage? Wird sie so lange funktionieren, bis ein Anschluss endlich möglich ist? - All das sind Punkte, die geklärt werden müssen. Der Umstand, dass über 50 Prozent der Energie, die wir in Deutschland verbrauchen, zu Hause in unseren Immobilien verbraucht wird, ist für den Klimaschutz, für eine Energiewende ein ganz zentraler Punkt. Und ich glaube, unsere eigentliche Arbeit beginnt erst, wenn dieses Gesetz von den Kommunen durchgeführt ist. Denn dann müssen wir den Haushalten helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir müssen Bundesund Landesgelder als Förderung zur Verfügung stellen, um das zu erreichen, was wir wollen, nämlich dass wir in eine CO₂-freiere und bessere Zukunft hineingehen können. Das ist der Ansatz, und dazu müssen wir, glaube ich, hier im Parlament noch das eine oder andere sagen. Wir hatten eine Anhörung im Parlament, Herr Sisamci hat es gesagt, und der Städte- und Gemeindetag hat dem Gesetz zugestimmt, er ist sich klar darüber, dass man in den Gemeinden und Städten die Verantwortung hat, dieses Gesetz umzusetzen. Er hat in seiner Anhörung aber auch ganz klar eine Konkretisierung der Konnexität gefordert. Er hat es ganz klar und deutlich begründet: Erst erstellt man diese Planung, aber mit dem Erstellen der Planung ist ja nur der erste Schritt gemacht. Im zweiten Schritt muss man fragen: Was ergibt sich aus dieser Planung? Daraus ergeben sich ja auch Handlungen. Das heißt, durch die Umsetzung der Pläne werden auch Folgekosten auf die Kommunen zukommen. Im weiteren zeitlichen Verlauf gibt es natürlich auch noch eine Fortschreibung. Hier habe ich eine Bitte an die Landesregierung. Wir haben den Abänderungsantrag im Ausschuss erst sehr spät bekommen und haben jetzt erst festgestellt, dass keine Konkretisierung der Konnexität erfolgt ist. Meine Bitte wäre an die Landesregierung, diese Dinge in der Verordnung deutlich zu formulieren, denn wir dürfen das nicht auf dem Rücken der Gemeinden und der Städte machen. Das werden sie finanziell nicht leisten können. Es ist in diesem Gesetz sehr viel Gutes auf den Weg gebracht worden, etwa das Konvoi-Verfahren - ich sage immer zu meinem Kollegen Frank Schmidt: „Na, vielleicht gelingt es uns ja im Köllertal, irgendwo eine gemeinsame Geschichte hinzubekommen“ - oder das vereinfachte Verfahren unter 10.000 Einwohnern. Auch das, glaube ich, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen mit der Maßgabe und der Bitte, dass wir wirklich dahinterbleiben. Es gibt gute Beispiele, wie wir den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern später weiter helfen müssen. Wir dürfen die Städte und Gemeinden nicht alleinlassen, aber vor allen Dingen dürfen wir auch die Immobilienbesitzer in diesem Land nicht alleinlassen, damit wir uns für eine bessere Umwelt und für Klimaschutz einsetzen können, damit eine bessere Zukunft möglich ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von CDU und SPD.)

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