Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir ein persönliches Anliegen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal ein paar ergänzende Ausführungen zu machen, da es sich hierbei tatsächlich um ein Regelwerk handelt, das den öffentlichen Dienst im Saarland künftig nachhaltig positiv prägen und verändern wird. Ich habe bereits in meiner Einbringungsrede betont, dass die bestmögliche Einbindung der Personalräte bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Dienststellen aus Sicht der Landesregierung einen hohen Stellenwert genießt. Das haben wir nicht nur bei dem SPersVG zum Maßstab gemacht, sondern auch in anderen Bereichen, in denen wir uns aktuell in der Umsetzung befinden. Ich denke, das Entscheidende ist, miteinander statt übereinander zu reden und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. Lassen Sie mich das ganz zu Anfang auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der CDU sagen, ich bin dankbar und froh, dass es hier keinen „Zoores unn Balaawer“ untereinander gab, sondern jeder sich seiner Verantwortung bewusst war und wir an dieser Stelle einen gemeinsamen guten Kompromiss, auf den wir aufbauen können, gefunden haben. Dafür ein herzliches Wort des Dankes an alle. (Beifall von der SPD.) Ein Zweites: Wir haben diese überfällige Novellierung nicht nur in der Regierungsverantwortung der jetzigen Landesregierung gesehen, sondern das ist mittlerweile über mehrere Legislaturperioden gelaufen. Dass es uns in dieser Legislaturperiode gelungen ist, dass es meinem Hause gelungen ist, diese Bereiche zusammenzubringen, ist ein ganz besonders erfolgreicher Abschluss. Der Schulterschluss mit den Gewerkschaften und den Interessenvertretungen, dies gemeinsam anzugehen und es gemeinsam erfolgreich abzuschließen, das ist der eigentliche Gewinn dieses Prozesses, zusätzlich zu dem, was inhaltlich geregelt wurde. Deswegen den Kolleginnen und Kollegen der Interessenvertretungen und Gewerkschaften ein herzliches Wort des Dankes. (Beifall von der SPD.) Es war der richtige Weg. Das wurde auch bei der Anhörung im Innenausschuss mehr als deutlich. Unisono haben alle Vertreter der Interessenvertretungen und Gewerkschaften positiv hervorgehoben, dass ihnen in einem bislang noch nie dagewesenen Umfang die Möglichkeit geboten wurde, an dem Regelungswerk bis ins Detail aktiv mitzuwirken. Das hat nicht geschadet. Mit gewissem Stolz kann ich festhalten, dass eine Vielzahl von Kernanliegen der Gewerkschaften Eingang in diesen Gesetzentwurf und - wenn er heute verabschiedet wird - in das Gesetz gefunden hat. Das war jedoch keine Selbstverständlichkeit, sondern ist der konstruktiven, vertrauensvollen, vor allen Dingen zielorientierten Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe meines Hauses geschuldet. Hierfür möchte ich mich explizit bei den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und Interessenverbände, aber auch bei meiner zuständigen Fachabteilung, insbesondere bei Herrn Holger Antes, für die herausragende und hervorragende Arbeit bedanken. Das war ein gutes Stück Miteinander. Dafür noch mal herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, allen Beteiligten war es wichtig, einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Gewerkschaften auf der einen und den Interessen der Arbeitgeber auf der anderen Seite zu finden. Erklärtes Ziel war es, ein praxistaugliches und modernes Personalvertretungsrecht für die Zukunft des öffentlichen Dienstes im Saarland zu entwickeln. Wie gut sich diese Zusammenarbeit bewährt hat, untermauert die gemeinschaftliche Bitte der Gewerkschaften, die Arbeitsgruppe mit Blick auf eine Evaluation des Personalvertretungsrechts in den kommenden Jahren beizubehalten und fortzuführen. Ich sage das hier zu. Das ist auch in unserem Interesse. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Es hat sich gezeigt, dass die besten Lösungen im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur gemeinsam gefunden werden können. Hochmotivierte, engagierte Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst verdienen in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung eine solide Rechtsgrundlage für eine handlungsfähige und bestmögliche Interessenvertretung. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig. Wir haben Wort gehalten, dass es im neuen Personalvertretungsrecht keine Verschlechterungen zum Status quo geben wird. Im Gegenteil: Wir haben die Beteiligungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar deutlich gestärkt. Das ist umso mehr von Bedeutung, als gerade die fortschreitende Arbeitsverdichtung, der demografische Wandel und nicht zuletzt die Digitalisierung das Aufgabenportfolio des öffentlichen Dienstes zunehmend bestimmen und zukünftig noch stärker bestimmen werden. Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, wurde das bestehende Personalvertretungsrecht grundlegend überarbeitet und mit der richtigen Schwerpunktsetzung zukunftsfest gemacht. Bei der Vielzahl der neuen Regelungsmechanismen möchte ich exemplarisch lediglich drei Bereiche ansprechen. Erstens: Die neu eingeführte Allzuständigkeit im Rahmen der Mitbestimmung als neuer Kerngehalt des SPersVG gilt für alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten in einer Dienststelle. Uns war wichtig, dass dieses Instrument alle Beteiligungslücken schließt und die Mitbestimmung der Personalräte deutlich erweitert. Damit bietet diese neue Struktur eine rechtssichere Leitlinie für die künftigen Beteiligungsverfahren in der Praxis. - Auch ein Pluspunkt, der uns von anderen positiv unterscheidet. Dafür einen herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Präsidentin Winzent übernimmt die Sitzungsleitung.) Zwingend umzusetzen sind auch die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere diejenigen zur Reichweite des Entschlusses der Einigungsstelle beim sogenannten Letztentscheidungsrecht. Gerade dieser Aspekt hat die Beratungen in der Arbeitsgruppe intensiv und nachhaltig geprägt und wurde sehr kontrovers diskutiert. Ich bin insbesondere dem Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktion Ulrich Commerçon sehr dankbar, der sich vermittelnd eingebracht hat, damit es nicht zu einer Kollision der Interessen gekommen ist, sondern am Ende ein Konsens möglich wurde, der den notwendigen Vorgaben der Rechtsprechung gleichwohl Rechnung trägt, darüber hinaus aber auch einen zusätzlichen rechtskonformen Verfahrensschritt gesetzlich normiert. Der neu geschaffene Punkt eines Begründungserfordernisses der Dienststelle, wenn diese sich über den empfehlenden Spruch der Einigungsstelle hinwegsetzen möchte, stärkt die Bedeutung des Einigungsstellenverfahrens. Lieber Ulrich, das war ein gutes Stück dein Werk. Auch dafür persönlich herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.) Die ursprünglich nur auf Antrag des Personalrates darzulegende Begründung ist nun zu einer obligatorischen Begründungspflicht ausgestaltet worden. Ich denke, das ist von Bedeutung, genauso wie die paritätische Erhöhung der Mitgliederzahl der Einigungsstelle aufseiten des Personalrates, die in diesem Zusammenhang vorgenommen und aufseiten der Dienststelle auf jeweils drei Beisitzer erhöht wurde. Auch diese neue Regelung stärkt den Einigungsprozess und gewährleistet, dass unterschiedliche Perspektiven in die Entscheidungsfindung einfließen können. Der dritte Punkt geht mit Blick auf die Transformation des bisherigen Personalvertretungsrechts in die neue digitale Welt und den digitalen Wandel im öffentlichen Dienst, der abgebildet werden muss. Hierbei haben wir den Personalräten Instrumente an die Hand gegeben, damit diese ihre gesetzlichen Aufgaben der Interessenwahrnehmung bestmöglich auf Augenhöhe mit der Dienststelle erfüllen können. Ungeteilte Zustimmung hat auch die Schaffung eines Digitalisierungsausschusses als optimales Gremium, Entschuldigung, optionales Gremium in den Dienststellen gefunden. - Es ist auch ein optimales, das kann man auch sagen. Denn dieses Gremium kann künftig mit den Personalräten wichtige Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung mitgestalten und gleichzeitig frühzeitig in die Thematik eingebunden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch eine Vielzahl wichtiger neuer Regelungskomplexe hervorzuheben, die künftig nicht nur die Partizipation der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst deutlich ausweiten, sondern auch die Personalratsarbeit auf eine zeitgemäße Ebene heben. So wurden auch neue Aufgaben für die Personalräte definiert, zum Beispiel mit der Zielrichtung mehr Mitsprache, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch Förderung des Gesundheits- und Umweltschutzes und wenn es darum geht, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Arbeitswelt entgegenzuwirken. Auch das sind Punkte, zu denen sich dieses neue Saarländische Personalvertretungsgesetz ausdrücklich bekennt. (Beifall von der SPD.) Nicht zu vergessen ist auch die Erhöhung der Freistellungskontingente zur Unterstützung der Personalratsarbeit. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass wir die Basis für ein modernes und mitarbeiterorientiertes Personalvertretungsrecht geschaffen haben. Ich darf jemanden zitieren, der von einem historischen Schritt gesprochen hat: Michael Leidinger. Das waren Aussagen deinerseits, auch vom Deutschen Beamtenbund. Ich bin sehr dankbar, dass wir nicht irgendetwas abgeliefert haben, sondern etwas, nach dem sich andere jetzt bei uns erkundigen, wie wir das gemacht haben, sodass wir mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist eben schon gesagt worden: Die Verabschiedung des Gesetzes wird unmittelbar danach auch eine neue Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz nach sich ziehen, damit wir die im kommenden Frühjahr stattfindenden Personalratswahlen auf Grundlage des neuen Rechts durchführen können. Damit wird auch die grundlegende Überarbeitung der Wahlordnung einhergehen, die eine Vielzahl neuer Möglichkeiten abbildet, gerade auch die Nutzung der digitalen Infrastruktur in den Dienststellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Wort gehalten. Wir haben in unserer Regierungsprogrammatik versprochen, ein neues, ein modernes, ein wegweisendes Personalvertretungsrecht auf den Weg zu bringen. Wir haben auch zugesichert, dass diese Wahlordnung vor den im Frühjahr nächsten Jahres anstehenden Personalratswahlen in Kraft gesetzt würde. Dieses Gesamtpaket zur Neuausrichtung des Personalvertretungsrechts, das wir auf den Weg bringen, ist von besonderer Bedeutung. Es hat tatsächlich eines längeren Beratungsprozesses bedurft, aber diese Zeit hat sich gelohnt. Diese Arbeit hat strukturell, vor allem aber vom Ergebnis her tatsächlich Historisches auf den Weg gebracht, was das saarländische Personalvertretungsrecht angeht. Noch einmal ein ganz herzliches Wort des Dankes an die Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus, insbesondere an Holger Antes. Danke an den Deutschen Beamtenbund, stellvertretend heute hier vertreten durch Michael Leidinger. Lieber Michael, dir und deinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, ebenso dem Deutschen Gewerkschaftsbund, Timo Ahr und seinen Kolleginnen und Kollegen, aber auch Verdi und dir, lieber Frank Schmidt, gilt der Dank. Danke all denjenigen, die an diesem tollen Werk mitgearbeitet haben! Danke dafür, dass wir nun tatsächlich eines der modernsten Personalvertretungsrechte in Deutschland haben. Es ist ein gutes Stück, das jetzt abgeliefert wurde. Herzlichen Dank, Glück auf! (Beifall von der SPD.)
