Alwin Theobald
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir debattieren heute eine für den öffentlichen Dienst im Saarland entscheidende Novellierung, das Saarländische Personalvertretungsgesetz. Diese Gesetzesänderung stärkt die Rechte, sie stärkt aber auch die Pflichten der Personalräte und sie wird vor allem ganz erheblich dazu beitragen, die Arbeitswelt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf Augenhöhe mit den aktuellen Herausforderungen zu bringen. Die Zweite, die abschließende Lesung dieses Gesetzes bietet mir noch einmal die Gelegenheit, die Arbeit der Mitglieder unserer Personalräte zu würdigen, die tagtäglich die Interessen der Belegschaft vertreten und dafür sorgen, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. Man mag es, und das wurde ja schon in der Ersten Lesung dieses Gesetzes deutlich, am populistischen rechten Rand in diesem Parlament vielleicht anders sehen. Aber gerade in Zeiten einer zunehmenden Arbeitsverdichtung und einer - wenn auch vielleicht viel zu langsam - fortschreitenden Digitalisierung ist die Rolle der Personalräte von besonderer, herausragender Bedeutung. (Beifall von der CDU.) Das zu bestreiten ist nicht nur respektlos, es zeigt auch, dass diejenigen, die die Notwendigkeit und den Inhalt dieser Novelle negieren, die das Gesetz heute wie auch schon im Ausschuss ablehnen werden, von moderner Mitbestimmung und der sehr engagierten Arbeit der Personalräte und auch der Gewerkschaften wenig bis gar nichts verstanden haben. Die Mitglieder unserer Personalräte sind nicht nur Sprachrohr der Beschäftigten, sondern tragen durch ihre Mitwirkung zur erfolgreichen Umsetzung vieler Aufgaben bei, die den öffentlichen Dienst leistungsfähig halten. Ihnen gebühren unser Dank und unsere Wertschätzung. Ich freue mich, wenn heute auch ein Gewerkschaftsvertreter hier zu dieser Debatte anwesend ist. Lieber Michael Leidinger, ich kann den Kolleginnen und Kollegen, den Personalräten und den Gewerkschaften nur versichern: Wir als CDU sehen euch als Partner auf Augenhöhe. (Beifall von der CDU.) Der nun eingebrachte Gesetzentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes verfolgt das Ziel, wichtige Rahmenbedingungen rechtzeitig vor den Personalratswahlen im kommenden Jahr anzupassen und zu verbessern. Zu den zentralen Aspekten dieses Gesetzes gehören die verbesserten Regelungen zur Wählbarkeit und zur Teilnahme an den Wahlen, die Flexibilität für den Wahlvorstand und die organisatorische Absicherung des Wahlprozesses, um für einen fairen und inklusiven Ablauf zu sorgen. Wesentlich für uns als CDU-Fraktion sind in diesem Gesetz besonders auch die Regelungen zur Bildung von Digitalisierungsausschüssen, die darauf abzielen, die Personalräte in die Begleitung und Bewertung digitaler Transformationsprozesse umfassend einzubinden. Diese Gremien werden sich in den Dienststellen intensiv mit der Einführung von Software, KI, Dokumentenmanagementsystemen und Videokonferenzen beschäftigen können. Damit ermöglichen wir eine moderne und sachgerechte Mitbestimmung im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung, (Abg. Theobald (CDU)) eine entscheidende Neuerung, die die Interessen der Beschäftigten schützt und die Transparenz bei Digitalisierungsmaßnahmen herstellen wird. Die Erweiterung in der Mitbestimmung beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf oder zur Bekämpfung von Diskriminierung machen deutlich, dass dieses Gesetz auf die Bedürfnisse der Belegschaft eingeht und die Personalräte darin unterstützt, ihrer Verantwortung in sozialer und organisatorischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Personalräte erhalten mit dieser Novelle einen verlässlichen Rahmen, der ihnen die Arbeit erleichtert und der Beteiligungsrechte stärkt. Ich möchte ausdrücklich auch den Mitgliedern der Arbeitsgruppe danken, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein derart umfassendes und wichtiges Thema in konstruktiver Zusammenarbeit bearbeitet wird und ein solch breiter Konsens erzielt werden kann. Ihr Engagement und Ihre Expertise haben diese Reform möglich gemacht. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir dieses Gesetz stets auch auf Aktualität überprüfen und sicherstellen, dass es auch in Zukunft alle notwendigen Anforderungen erfüllt. Gerade in einer Zeit, die so schnelllebig ist wie die unsere, braucht es die Bereitschaft, Regularien immer wieder anzupassen, damit sie ihre Funktion im besten Sinne für die Beschäftigten erfüllen können. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion sage ich heute klar: Wir werden dem Änderungsantrag und dem geänderten Gesetzentwurf in Zweiter Lesung zustimmen. Dieser Schritt ist nicht nur ein Bekenntnis zur Stärkung der Personalvertretung, sondern auch ein Beitrag zu einem modernen, fairen und transparenten öffentlichen Dienst im Saarland. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
