von Weizsäcker
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir leben in fordernden Zeiten. Das ist in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin heute Vormittag bereits deutlich geworden. Wir leben in politisch fordernden Zeiten. Die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten dauern an. In den USA hat Herr Trump die Präsidentschaftswahl gewonnen. In Berlin ist die Ampel zerbrochen. Ich komme gleich darauf zurück. Wir leben auch in wirtschaftlich fordernden Zeiten: Corona-Krise, Energiepreisschock und die damit beschleunigte und verteuerte Transformation. Auch die wachsende Rolle der Geopolitik für die Weltmärkte macht der Exportnation Deutschland stark zu schaffen. In solchen Zeiten darf die Finanzpolitik nicht auch noch zum Unsicherheitsfaktor werden. Auf Bundesebene wurde das leider in den letzten beiden Jahren nicht hinreichend beherzigt. Zuletzt verfolgte die dortige Fiskalpolitik weniger die Erfordernisse unserer Volkswirtschaft. Kommunikative und parteitaktische Erwägungen standen stattdessen vielfach im Vordergrund. Im Bund wurde das Finanzministerium zum Unsicherheitsfaktor. Letztlich - ich glaube, das kann man heute sagen - ist die Ampel daran gescheitert. Bei uns im Saarland ist das anders. Das liegt insbesondere an dem heute bereits verschiedentlich erwähnten Transformationsfonds. Er stützt die wegen des Energiepreisschocks beschleunigte und verteuerte Transformation der Saarwirtschaft zuverlässig. Das liegt aber auch an der guten Kultur im Saarland. Ja, wir haben heute Vormittag gemerkt, man kann hier gepflegt streiten; das ist keine Frage. Aber bei den Gesprächen zum Transformationsfonds zwischen Regierung, CDU-Fraktion und SPD-Regierungsfraktion ging es um den besten Weg für unser Land, nicht um Parteitaktik. Wir haben eine Verständigung gefunden, die die Planungssicherheit für die Saarwirtschaft weiter verbessert. Das hilft unserem Land. Dafür möchte ich Ihnen, lieber Herr Fraktionsvorsitzender Toscani, lieber Herr Abgeordneter Stefan Thielen, stellvertretend für die gesamte CDU-Fraktion ganz herzlich danken. (Beifall von der SPD.) Ich persönlich hoffe ja, dass diese Herangehensweise von uns in diesem Zusammenhang Vorbildcharakter haben wird für alle demokratischen Parteien, auch im Bund. Ich glaube, das wäre gut für unser Land. Damit komme ich zum zweiten Nachtragshaushalt, den ich heute in den Landtag einbringe. Wichtigster Treiber des Nachtrags ist der aktualisierte Wirtschaftsplan des Transformationsfonds, der Transformationsimpulse für 2025 setzt. Warum wurde er aktualisiert? Erstens ging es um Konkretisierungen im Projektgeschehen. Ich schaue insbesondere in Richtung von Jürgen Barke. Zweitens ging es um zeitliche Verschiebungen im Mittelabruf. Nicht mehr Mittel, aber zeitlich verschoben weniger Mittel wurden 2024 abgerufen. Dadurch werden 2025 mehr Mittel erforderlich. Last but not least geht es auch um die Aktualisierung im Lichte der Verständigung mit der CDU-Fraktion. So weist der Wirtschaftsplan jetzt die vereinbarte Begrenzung der notlagenbedingten Kreditfinanzierung auf 1,5 Milliarden aus bei einem Gesamtvolumen - es ist ganz wichtig, dass man das nicht vergisst - von 2,9 Milliarden. Uns gelingt es also, in dieser Gemeinschaftsanstrengung die erforderlichen Investitionsakzente für das Saarland zu setzen. Ich bin sehr froh, dass heute Vormittag bereits die Transformationslogik dieses Fonds, nämlich die Logik des „Sowohl als auch“ statt des „Entweder oder“ stark betont wurde. Ich glaube, es ist eine gemeinsame Logik. Es geht eben nicht um entweder Großindustrie oder Mittelstand, entweder bestehende Betriebe in der Saarwirtschaft oder neue Technologie-Start-ups, entweder Infrastruktur oder Innovation. Wir brauchen all das gleichzeitig und schnell, damit die Transformation im Saarland gelingt. In dem Zusammenhang möchte ich wirklich freundschaftlich erwähnen, dass die 200 Millionen für den Mittelstand bereits vor unserer Verständigung und jetzt auch nach unserer Verständigung sich im Transformationsfonds wiederfinden. Das ist gut so! Doch wie wirkt sich der neue Wirtschaftsplan auf den Kernhaushalt 2025 aus? Jetzt wird es etwas technisch. Die im Haushaltsgesetz enthaltenen Umschuldungsermächtigungen müssen wir in der Summe nicht anheben, aber auf der Zeitachse von 2024 nach 2025 verschieben. Das liegt im Wesentlichen an den Verschiebungen des Mittelabflusses. Deshalb werden wir 2025 eine Ermächtigung von 900 Millionen Euro benötigen statt der bislang vorgesehenen 600 Millionen Euro. Das klingt jetzt ein bisschen theoretisch. Was bedeutet das konkret? Nehmen wir das Beispiel grüner Stahl. Beim Wirtschaftsplan 2024/2025 sind wir noch von „Upfront“-Zahlungen ausgegangen. Es ging darum, dass wir den gesamten Landesanteil an der Finanzierung für das Projekt 2024 gerne geleistet hätten. Nach Gesprächen mit dem Bund hat sich aber herausgestellt, dass dieser Landesanteil auf mehrere Jahre aufgeteilt werden muss. So ist es nun einmal; damit gehen wir um. Das ist ein wesentlicher Faktor für den höheren Ermächtigungsbedarf 2025. Aus diesem Beispiel wird deutlich, dass es zwar eine technische Veränderung ist, aber dahinter stehen Zehntausende Arbeitsplätze. Zusätzlich zu dieser Anpassung braucht es aber auch noch den jährlichen Notlagenbeschluss. Nur so können wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden. Deshalb bin ich froh, dass SPD und CDU gemeinsam den Entwurf des Beschlusses zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2025 gerade eben mit der Rede von Pascal Conigliaro eingebracht haben. Die analytische Basis für diesen Notlagenbeschluss ist der jährliche Fortschrittsbericht des Transformationsfonds. Diesen Bericht hat die Landesregierung im Auftrag des Landtags auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens durch ein renommiertes Wirtschaftsforschungsinstitut vorgelegt. Ob die außergewöhnliche Notsituation fortdauert, wurde darum mit erheblichem Aufwand untersucht. Herr Conigliaro hat dankenswerterweise schon im Detail ausgeführt, zu welchem Ergebnis man gekommen ist. Zusammenfassend kann man sagen, das Untersuchungsergebnis ist: Ja, die Notlage besteht fort. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass im Rahmen dieser Studie auch eine Umfrage bei den saarländischen Unternehmen durchgeführt werden konnte in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei der IHK ausdrücklich bedanken. Mit dem erhöhten analytischen Aufwand, den wir betrieben haben, kommen wir auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach, wo nämlich gefordert wird, dass, je länger der Schock hier ist, in der Argumentation, umso detaillierter ausgeführt werden muss, weshalb der Schock noch andauert und die Voraussetzungen gegeben sind für eine fortgesetzte außergewöhnliche Notsituation und inwieweit auch die Geeignetheit der von uns geplanten Maßnahmen zur Bewältigung dieser Notsituation weiterhin gegeben ist. In diesem Zusammenhang möchte ich, liebe Frau Rechnungshofpräsidentin Dr. Groh, mich ganz herzlich für die enge Begleitung des Transformationsfonds, die gerade eben schon Thema war, durch den Landesrechnungshof bedanken. Das gilt auch und insbesondere für die in der vergangenen Woche veröffentlichten Prüfungsergebnisse in einem Sonderbericht. Wir befinden uns mit dem Rechnungshof in einem ausgesprochen guten Austausch. Deshalb gibt es viele Anforderungen des Rechnungshofs, bei denen keinerlei Dissens besteht. Das betrifft beispielsweise die Anforderungen an die Notlagenbeschlüsse. Wie ernst wir die rechtlichen Vorgaben nehmen, habe ich ja gerade schon erwähnt. Das betrifft auch das Anliegen, den Wirtschaftsplan detaillierter zu gestalten. Mit fortschreitender Zeit wird der Wirtschaftsplan - das sehen wir ja jetzt - zunehmend konkreter, weil wir mit der Zeit im Umsetzungsprozess naturgemäß besser abschätzen können, um welche konkreten Einzelprojekte es geht und wer die Zuwendungsempfänger aus dem Transformationsfonds sind. Dass man dort im Zeitablauf eine sukzessive Annäherung an eine vollständige Konkretisierung hat, liegt in der Natur der Sache. Aber ich glaube, da gibt es auch ein hohes gegenseitiges Verständnis. Etwas Ähnliches gilt im Übrigen auch für die Frage der projektscharfen Zuteilung des Eigenanteils des Landes. Wir machen es ja nicht so, dass wir den gesamten Transformationsfonds kreditfinanzieren. Das wird ja manchmal vergessen. Vielmehr haben wir in einem wesentlichen Umfang auch Eigenmittel. Jetzt sagt der Rechnungshof zu Recht, am Ende müssen wir sehen, wo die notlagenkreditfinanzierten Mittel reingeflossen sind und wo der Eigenanteil reingeflossen ist. Dass wir das im Zeitablauf immer stärker konkretisieren werden, liegt auf der Hand, das fordert der Rechnungshof zu Recht. Ich werbe aber für ein gewisses Verständnis, dass wir bei einer begrenzten Laufzeit des Transformationsfonds sicherstellen - wir gehen von 2027, längstens 2028 aus, was die Notlagenkreditfinanzierung des Transformationsfonds betrifft -, dass wir bei Projekten, bei denen es zu Verzögerungen kommen könnte - manchmal passiert das halt im Leben -, die über die Jahre 2027, 2028 hinausreichen, dann verstärkt die Eigenmittel zum Einsatz bringen. Das heißt, auch da wird die Konkretisierung naturgemäß erst im Zeitablauf vollumfänglich möglich sein. Ich glaube, auch dafür gibt es ein wechselseitiges Verständnis. Es ist gut, dass Sie im Rechnungshof uns daran erinnern, dass die Konkretisierungen wichtig sind. Es ist auch richtig, dass wir darauf hinweisen, dass es durchaus Gründe gibt, weshalb wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage sind, eine vollumfängliche Projektschärfe, Zuordnung der Eigenmittel beziehungsweise der kreditfinanzierten Mittel, vorzunehmen. Der Rechnungshof, das möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen, spricht auch Punkte an, bei denen es noch Klärungsbedarf gibt oder auch zum Teil unterschiedliche Auffassungen, aber unterschiedliche Auffassungen sind ja nicht per se etwas Schlimmes. Das betrifft insbesondere das Verständnis des Investitionsbegriffes. Ich finde es naheliegend, dass der Rechnungshof in seiner Stellungnahme sich auf einen rein haushaltsrechtlichen Investitionsbegriff bezieht. Das liegt so ein bisschen in der Natur der Institution des Rechnungshofes. Gleichzeitig ist es naheliegend, dass nicht nur ich als Volkswirt, sondern wir als Landesregierung die ökonomische Definition des Investitionsbegriffs betonen. Mein Verständnis der Beschlüsse dieses Hohen Hauses ist, dass man sich dort auch auf die ökonomisch sinnvolle Definition des Investitionsbegriffs bezieht und nicht einen Weg einer Verengung des Investitionsbegriffes geht, der dann bestimmte, für das Land wichtige Transformationsprojekte unmöglich machen würde. Um es zugespitzt zu sagen: Bei der Transformation geht es um mehr als den verbauten Beton. Es geht beispielsweise um wachstumswirksame Innovationen, um Know-how. Ein schönes Beispiel, das auch im Bericht des Rechnungshofs thematisiert wird, ist die Scheer School of Digital Sciences an der Universität des Saarlandes. Dort geht es um interdisziplinäre Digitalisierungskompetenz für die Saarwirtschaft. Viele Unternehmen haben bereits Letters of Intent für diese Scheer School hinterlegt, weil sie das so wichtig finden. Es geht deshalb nach unserem Verständnis um eine Anschubfinanzierung, eine echte Investition in eine gelingende Transformation des Saarlandes. Trotz dieser Unterschiede in der Bewertung - Sie sehen, es gibt auch Unterschiede - möchte ich an dieser Stelle noch einmal festhalten: Wir sind dem Rechnungshof sehr dankbar für die enge Begleitung. Mir fällt kein Zacken aus der nicht vorhandenen Krone, wenn ich sage, dass die Qualität des Gesamtpakets, das wir heute in den Landtag einbringen, maßgeblich auch von dem Austausch mit dem Landesrechnungshof profitiert hat. Dafür noch einmal herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Qualität des Nachtragshaushalts leistet die demografische Entwicklung im Saarland. Wir haben wieder mehr als 1 Million Einwohner im Saarland, gegen den Bundestrend, dort hat es ja eine Schrumpfung der Bevölkerung im Vergleich zu den Zahlen der Fortschreibung unserer Demografie gegeben. Diese Entwicklung im Saarland gegen den Bundestrend führt dazu, dass wir für sich genommen etwa 200 Millionen Euro im Jahr Mehreinnahmen haben. Diese 200 Millionen können wir auch gut gebrauchen. Ein kleines bisschen bedeutet das in der kurzen Frist, dass wir Umfinanzierungsoperationen vornehmen können, die wir benötigen. Da nenne ich insbesondere das Stichwort Eigenmittel des Transformationsfonds, aber auch ein Auslaufen der Corona-Notsituation. Wir sehen uns verfassungsrechtlich nicht mehr in der Lage, die Corona-Notsituation weiterhin zu erklären, und das hat finanzielle Konsequenzen. Das heißt, in der kurzen Frist, was Nachzahlungen für die demografische Entwicklung, die das Saarland bekommen wird, angeht, können wir ganz klar sagen, dass wir diese Mittel dafür sehr, sehr gut einsetzen können. Wenn man nach vorne auf den nächsten Doppelhaushalt und die Jahre danach schaut, muss man an dieser Stelle festhalten: Mit einer erhöhten Einwohnerzahl gehen selbstverständlich auch höhere Kosten einher. Ich schaue hier auch meine Kollegin Christine Streichert-Clivot an, das merkt man beispielsweise an den Schulen. Immer wieder haben wir Unterhaltungen dazu und das entspricht einfach den Realitäten, die wir im Lande haben. Das bedeutet, wenn wir nach vorne schauen, in die Periode des nächsten Doppelhaushaltes, dass wir diese Mittel selbstverständlich benötigen werden, um die Erfordernisse im Kernhaushalt zu decken. Das ist die Grundstruktur, die wir angesichts dieser demografischen Dividende für das Land sehen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt den Vor- sitz.) Für die 200 Millionen Euro muss man aber sagen, dass es für das Jahr 2025, wir haben die Steuerschätzung ja aktualisiert, noch eine kleine schlechte Nachricht gibt: Aufgrund der Wachstumsschwäche in Deutschland haben wir konjunkturbedingt geringerer Steuereinnahmen als ursprünglich gedacht. Das reduziert die Einnahmen um etwa 60 Millionen. Diese 60 Millionen werden wir zuführen aus der dafür vorgesehenen Konjunkturausgleichsrücklage, sodass wir in Summe für das Jahr 2025 im Rahmen des Nachtrags insgesamt 200 Millionen Euro Mehreinnahmen haben, das bedeutet auch, dass das Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts sich auf insgesamt 6,285 Milliarden Euro belaufen wird. Von diesen zusätzlichen 200 Millionen Euro werden wir 100 Millionen einsetzen, um den Eigenanteil des Transformationsfonds zu erhöhen, perspektivisch werden wir ihn sogar um 200 Millionen auf dann 800 Millionen erhöhen. Das ist für das Saarland ein großer Kraftakt. Wir sind ein finanzschwaches Bundesland, aber auf diesem Wege stellen wir sicher, dass der Transformationsfonds über seine gesamte Laufzeit unser Möglichmacher ist und auch bleiben kann. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, es gibt weitere große Ausgabenposten, ich deutete es bereits an, die wir in diesem Nachtragshaushalt stemmen müssen, das betrifft insbesondere das Auslaufen des Corona-Sondervermögens. Wir müssen sicherstellen, lieber Magnus Jung, dass wir die Krankenhausfinanzierung trotzdem hinbekommen. Bisher waren 64 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen vorgesehen, heute bringen wir einen Nachtragshaushalt ein, in dem diese 64 Millionen dann aus den demografisch bedingten Mehreinnahmen gestemmt werden können. So stellen wir die Finanzierung in diesem ganz kritischen Bereich sicher, ein ganz wichtiges Signal für die Krankenhauslandschaft. Etwas Ähnliches gilt für die Digitalisierungsprojekte für Kommunen in Höhe von 10 Millionen Euro. Diese werden wir genauso wie die Mittel zur modernen Mobilität in Zukunft aus dem Kernhaushalt finanzieren, entsprechend ist das auch im Nachtragshaushalt abgebildet. Zu guter Letzt kommen wir zum Gigabitausbau, den wir auch zuverlässig ohne das Pandemievermögen finanzieren müssen. Da geht es in Summe um einen Betrag von 9 Millionen Euro. Wir werden dieses Thema lösen, indem wir in einem ersten Schritt entsprechende Zahlungen, die 2025 unmittelbar anstehen, mit 10 Millionen Euro unterlegen. Das ist eine ausreichende Finanzierung für die erforderlichen Abflüsse 2025. Gleichzeitig sehen wir im Nachtragshaushalt Verpflichtungsermächtigungen, da geht es um Mittelbindungen für die künftigen Jahre, die sicherstellen, dass der Gigabitausbau mit voller Kraft weitergehen kann, ich komme gleich darauf zurück. Wenn wir dann die Mittelzuflüsse demografiebedingt für die Jahre 2022 und 2024 irgendwann bekommen werden, werden die 90 Millionen rund gemacht und dann werden wir auch dafür sorgen, dass der Eigenanteil im Transformationsfonds auf die 200 Millionen Euro vervollständigt wird. Ich will aber nicht verhehlen, dass es noch weitere, kleinere Mehrausgaben im Nachtragshaushalt gibt. Da geht es um die Frage der Weiterleitung von Bundesmitteln für die Flüchtlingskosten und auch die Schaffung von zehn zusätzlichen Stellen, lieber Reinhold Jost, für den Verfassungsschutz. Hierbei geht es um hochqualifizierte IT-Kräfte, die wir in diesen unsicheren Zeiten dringend für das Land benötigen. (Beifall von der SPD.) Ich habe es bereits erwähnt, wir verplanen mit diesem Nachtrag lediglich die Demografie-Mittel für das Jahr 2025. Das ist das Einzige, was wir zuverlässig sagen können. Wir setzen uns gleichzeitig für eine schnelle Klärung der Nachzahlungen für die Jahre 2022/2023 und 2024 ein. Tatsächlich ist das für das Saarland besonders wichtig. Deshalb wird es Sie nicht überraschen, dass ich mich auch persönlich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium intensiv bei meinen Länderpendants und auf Bundesebene dafür eingesetzt habe. Ich sehe, Wolfgang Förster ist noch hier. Wir haben uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Grundlage für eine schnelle Abwicklung dieser Nachzahlungen erfolgt. Inzwischen liegt ein entsprechender Gesetzentwurf auf Bundesebene vor. Das war ein Erfolg des Saarlandes. Nun müssen wir sehen, ob es in den kommenden Wochen gelingt, diesen Gesetzentwurf noch durch den Bundestag zu bringen. An dieser Stelle kann ich darauf hinweisen, dass es sich hier wirklich nicht um eine parteipolitische Frage handelt, sondern dass es in dieser Frage einen breiten Länderkonsens gibt, sodass man in der Tendenz davon ausgehen kann - Sie merken schon, ich bin da vorsichtig -, dass zumindest die Zahlungen für 2022 und 2024 noch in der Laufzeit des Nachtragshaushaltes, also bis Ende 2025, geleistet werden könnten. Ich habe bereits angedeutet, welche nächsten Schritte - die wir jetzt zwar noch nicht belastbar im Nachtragshaushalt festlegen können, bei denen wir aber die Voraussetzungen schaffen, dass sie geschehen könnten, wenn die Mittel fließen würden - es geben würde beziehungsweise in welche Richtung wir gehen würden. Erwähnen möchte ich zu guter Letzt noch zwei eher technische Anpassungen im vorliegenden Nachtragshaushalt. Wir werden mit Blick auf Mittelabflüsse, die im Jahr 2024 etwas verhaltener sind und im Jahr 2025 etwas größer ausfallen werden, das Kreditvolumen für das Sondervermögen Hochwasser nach oben anpassen. Eine Erhöhung des Gesamtvolumens - das betone ich - ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen. Zusätzlich treffen wir Vorsorge für die mitunter sehr kurzfristig erforderliche Anmietung von Ersatzliegenschaften für Teile der Landesverwaltung, Gerichte, Polizeidienststellen oder Landesämter. Der in den letzten Jahrzehnten aufgelaufene Sanierungsstau in den Landesimmobilien lässt uns bedauerlicherweise keine andere Wahl. Zum Schluss richte ich den Blick noch kurz nach vorne auf den Doppelhaushalt 2026/2027. Dort werden wir durch die Demografie-Mittel eine gewisse Erleichterung erleben. Es besteht allerdings keinerlei Anlass zur Euphorie. Die großen globalen Minderausgaben in der Mittelfristigen Finanzplanung, die unabweisbaren Kostensteigerungen, die wir in vielen Bereichen erleben, und die deutschlandweite Wachstumsschwäche machen uns zu schaffen. Deshalb werden auch weiterhin eine klare Priorisierung staatlicher Ausgaben und kraftvolle Modernisierungsschritte unausweichlich sein. Ich kann Ihnen versichern, das werden wir gemeinsam hinbekommen. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Ich freue mich auf die dortigen Beratungen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
