Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1173. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1173 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1173 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 9) (Drucksache 17/1165) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1165. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1165 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1165 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern für Ausschüsse des Landtages (Drucksache 17/1177) Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1177. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1177 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1177 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen mit der Drucksache 17/1193 vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit bezieht sich auf drei Vorlagebeschlüsse des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts beziehungsweise Verwaltungsgerichts an das Bundesverfassungsgericht, die die Angemessenheit der Besoldung betreffen. Die Kläger begehren die Feststellung, dass ihre Besoldung verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landtag des Saarlandes in diesen Verfahren gemäß § 82 Absatz 1 in Verbindung mit § 77 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Gelegenheit zur Stellungnahme bis 31. Oktober 2024 gegeben. Der Ausschuss hat sich in seiner 47. Sitzung vom 18.09.2024 mit der Streitsache befasst. Neben dem Landtag ist auch der saarländischen Landesregierung die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben worden, die sie über einen anwaltlichen Bevollmächtigten wahrnehmen werde. Es wurde von mir als Ausschussvorsitzender angeregt, derart zu verfahren, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist, und keine eigene Stellungnahme abzugeben. In solchen Verfahren ist dies ständige Übung des Landtags. Es wurde daher folgender Beschlussvorschlag empfohlen: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen abzusehen. Der Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat daher folgenden Beschluss bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig gefasst: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
