Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat mit der Drucksache 17/1166 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/1166 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1166 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/927. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1166 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/927 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes (Drucksache 17/1015) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes, Drucksache 17/1015, wurde vom Plenum in seiner 28. Sitzung am 10.07.2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Mit dem 01.08.2023 ist die Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft getreten. Mit der Novelle wurde eine neue Anzeigepflicht eingeführt, die das Aufoder Einbringen von Materialien nach der Verordnung in einem Volumen von mehr als 500 m³ regelt. Demnach ist dies der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Beginn der Auf- oder Einbringungsmaßnahme anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme einer behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf. Hiervon können die Länder abweichende Regelungen treffen. Von dieser Möglichkeit soll durch die Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes Gebrauch gemacht werden. Bereits jetzt ist in der Landesbauordnung eine Schwelle für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abgrabungen in Höhe von 600 m³ geregelt. Da nur eine geringere Fallzahl an Auf- und Einbringungsvolumina zwischen 500 und 600 m³ erwartet wird, erscheint eine rein bodenschutzrechtlich basierte Anzeigepflicht allein für diese Fälle unverhältnismäßig. Durch die vorliegende Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes soll die Schwelle für anzeigepflichtige Aufschüttungen und Abgrabungen daher von 500 auf 600 m³ angehoben (Abg. Schmitt (SPD)) werden. Damit wird eine rein bodenschutzrechtliche Anzeigepflicht für Aufschüttungen und Abgrabungen zwischen 500 und 600 m³ vermieden und die Regelung mit der bestehenden Regelung für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abgrabungen der Landesbauordnung harmonisiert, was den Vollzug der Regelungen erleichtert. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 53. Sitzung am 06.09.2024 gelesen und beschlossen, keine Anhörung durchzuführen, da es sich hier lediglich um eine Harmonisierung mit einer bereits bestehenden Regelung für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abgrabungen in der Landesbauordnung handelt. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Zustimmung der SPD- sowie der CDU-Fraktion und Abwesenheit der AfD-Fraktion dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD und vereinzelt von der CDU.)
