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Dagmar Heib

09.10.2024 Sitzungen 17/30

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1012. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1012 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1012 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (Saarländisches Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz - SJMBG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Drucksache 17/927) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1166) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland, das Saarländische Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz, und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Drucksache 17/927) wurde vom Plenum in seiner 25. Sitzung am 15. Mai 2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Beteiligung ist Kinderrecht. Hierzu enthält die UN-Kinderrechtskonvention klare Regeln. In Artikel 12 Absatz 1 heißt es: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Eine entsprechende Regelung trifft auch die EU-Grundrechtecharta. Für Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention verbindlich. Damit sind staatliche Instanzen, deren Entscheidungen Kinder und Jugendliche betreffen, verpflichtet, diese zu beachten. Das Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland setzt daher für Land und Kommunen keine völlig neuen Aufgaben. Vielmehr konkretisiert es durch Vorkehrungen und Verfahren das Recht, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, also junge Menschen, an der Meinungsbildung und Meinungsfindung zu beteiligen. Der Landtag hatte bereits am 11. Mai 2023 - dies entnehmen Sie bitte der Drucksache 17/414 - zentrale Umsetzungsschritte für eine eigenständige Jugendpolitik beschlossen. Der Erlass des vorliegenden Artikelgesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland bildet einen zentralen und notwendigen Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens. Allgemeine und rechtsverbindliche Normen der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta sowie des SGB VIII werden somit mittels klarer Vorgaben und Beteiligungsverfahren für das Land und die Kommunen spezifiziert. Dabei werden Ziele und Standards verfolgt, die nicht nur aus einer menschen- und kinderrechtlichen Verpflichtung resultieren, sondern sich insbesondere auch demokratie-, bildungs- und innovationstheoretisch sowie aus den Folgen des gesellschaftlichen Wandels für junge Menschen herleiten und begründen. Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen verpflichtend geregelt. Auf Landesebene werden die Instrumente gesetzlich festgelegt und direkte Beteiligungsverfahren vorgeschrieben. Auf kommunaler Ebene verbleibt die Regelung geeigneter Beteiligungsformate in der kommunalen Zuständigkeit. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Regierung gelesen und beschlossen, am 2. Juli 2024 eine größere Anhörung durchzuführen. (Abg. Scharf (CDU)) Für den Input der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer möchte ich mich nochmals sehr herzlich bedanken. Das war klasse! Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion hatten daraufhin zwei Abänderungsanträge eingebracht. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Die beiden gemeinsamen Abänderungsanträge der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion werden - bei Abwesenheit der AfD-Fraktion - einstimmig angenommen und zu einer Drucksache zusammengefasst; dies können Sie nachlesen in der Drucksache 17/1166. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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