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Dagmar Heib

09.10.2024 Sitzungen 17/30

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1172. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1172 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1172 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags (Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/1117) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzesentwurf in seiner 29. Sitzung am 11. September 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem Gesetz soll die erforderliche Zustimmung des Landtages zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages herbeigeführt werden. Mit der zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages, die durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundesministerin des Innern und für Heimat vom 28. November 2023 bis zum 31. Dezember 2023 unterzeichnet wurde, sollen die Finanzierungs- (Abg. Sisamci (SPD)) modalitäten der Föderalen IT-Kooperation, abgekürzt FITKO, neu ausgerichtet werden. Durch die Klarstellung, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist und die FITKO auch dauerhafte Aufgaben wahrnimmt, sollen gleichzeitig die Grundlagen für eine dauerhafte Finanzierung geschaffen werden. In diesem Zuge sollen die Bedingungen für die Arbeit des IT-Planungsrates verbessert werden, unter denen die durch ihn koordinierte föderale Zusammenarbeit erfolgen und bei tendenziell steigendem Bedarf finanziert werden kann. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. September 2024 gelesen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags - Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/1117 - in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD und der CDU.)

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