Sandra Johann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Haas, Sie hatten Glück, heute das erste Mal zu diesem Thema zu reden. Ich habe das Vergnügen, es bereits das dritte Mal zu tun. Ich muss sagen, so langsam komme ich mir ein bisschen doof vor, immer wieder dasselbe zu sagen. Herr Dörr, ich muss sagen, es zeugt von Beständigkeit, wie und wie oft Sie Ihren Antrag hier vorlegen. Das ist wirklich beachtlich. Das muss man einmal sagen. Das zeigt Hartnäckigkeit, aber Hartnäckigkeit allein macht schlechte Ideen nicht besser. Ich werde jetzt ein paar Argumente von Herrn Haas aufgreifen, sie ein bisschen unterstreichen und hervorheben. Vielleicht ersparen wir uns dann einen sechsten Antrag zum Privatschulgesetz. Wie gesagt, es geht um die Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, das im Jahr 2011 an aktuelle Bedürfnisse angepasst wurde. Die Änderungen stellen keinerlei Hemmnis für neue Schulgründungen dar, ganz im Gegenteil, möchte ein freier Träger eine Ersatzschule gründen, ist das nach wie vor unter dem Aspekt der Qualität möglich. Qualitätssicherung ist hier das A und O. Deshalb gibt es diese Frist von drei Jahren, Herr Dörr. Die Schule muss ab dem Zeitpunkt ihrer Genehmigung drei Jahre ohne Beanstandung arbeiten. Erst dann wird sie von der Schulaufsichtsbehörde als Ersatzschule offiziell anerkannt. Es geht um das Schulkonzept, die personellen und sächlichen Voraussetzungen, die Organisationsstruktur, den Umgang mit Schülerinnen und Schülern sowie die Unterrichtsqualität. Es wird darauf geachtet, dass Privatschulen bei all diesen Faktoren nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen. Die Bewährungszeit birgt für freie Träger zum einen die Möglichkeit, sich als zuverlässig zu erweisen. Zum anderen zeigt sie, dass die Schule zukunftsfähig gestaltet ist und Schü- (Abg. Johann (CDU)) lerinnen und Schülern die bestmögliche Bildung bieten kann. So ist auch das Land auf der sicheren Seite, da es nicht mehr zu Fehlgründungen zu Lasten des Steuerzahlers kommen kann. Die Kopplung der staatlichen Finanzierung an Wartefristen gilt übrigens in fast allen Bundesländern und teilweise sogar bis zum Vollausbau der Schule, was bei uns nicht der Fall ist. Als Beispiel für eine relativ neu gegründete Privatschule ist die Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung in Rappweiler zu nennen. Sie ist im Schuljahr 2019/2020 in Betrieb gegangen und startete mit fünf Schülerinnen und Schülern. Mittlerweile hat sie sich etabliert. Sie wird erneut ausgebaut und hat eine neue Lerngruppe hinzubekommen. Vor allem für das nördliche Saarland ist sie ein super Bonbon. Ich sage es einmal so, wie es der Minister immer gerne sagt. Der mühsame Weg hat sich gelohnt. Sie sehen also, Gründungen sind nach wie vor möglich. Da Sie vorhin gesagt haben, Förderschulen wären etwas anderes, nämlich eine Ausnahme, sage ich noch etwas dazu. Vor Kurzem - ich glaube, es war im letzten Schuljahr - hat in Oberwürzbach eine Montessori Gemeinschaftsschule eröffnet. Sie sehen, auch andere Träger schaffen es. Es geht also nicht darum, einen Wettbewerb unter unseren Schulen oder Schulsystemen auszurufen. Es geht darum, unseren Schulen, egal ob staatlich oder in privater Trägerschaft, die bestmöglichen Voraussetzungen für die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Ohne Auferlegung der entsprechenden Hürden durch das Gesetz würde in unserer Schullandschaft Chaos herrschen. Unser Bildungssystem braucht keine Senkung von Qualitätsanforderungen. Was es braucht, ist eine starke und verlässliche Grundlage, auf der junge Menschen zu mündigen, verantwortungsvollen und gut ausgebildeten Bürgern heranwachsen können. Dieser Gesetzentwurf leistet erneut keinen Beitrag dazu. Er stellt das Interesse einzelner Träger vor das Wohl der Schülerinnen und Schüler und das Gemeinwohl. Deshalb lehnen wir ihn zum fünften Mal ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
