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Sascha Haas

SPD 09.10.2024 Sitzungen 17/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zuallererst möchte ich mich, weil Herr Dörr es geschafft hat, unsere Schulen im ganzen Land so schlechtzureden, bei all jenen bedanken, die jeden Tag dafür sorgen, dass unsere Schulen Mutmacher sind, dass Schulen für Bildungsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit in diesem Land sorgen. Das sind vor allem unsere Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Mitarbeitenden an den Schulen. Dafür von unserer Fraktion einen ganz herzlichen Dank an Sie alle! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich muss zu einem Punkt aus Ihrer Rede noch etwas sagen. Ich bin jetzt vielleicht nicht unbedingt der größte Fan vom ehemaligen Bildungsminister Schreier, aber im Fall von Don Bosco von einem „Problem“ zu reden, wo es um Kindeswohlgefährdung geht, Herr Dörr, das muss man erst mal schaffen. Das finde ich wirklich unterirdisch und das möchte ich an dieser Stelle sagen, bevor ich jetzt zu meiner ursprünglichen Rede gehe. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir diskutieren heute einen Antrag der AfD-Fraktion, der uns im saarländischen Landtag nicht ganz fremd ist. Wir haben uns bereits mehrfach damit beschäftigt, ähnlich wie mit einem anderen Antrag heute Morgen, ich schaue mal zu meiner Kollegin Sandra Johann und zu meinem Kollegen Florian Schäfer. Bereits viermal hat sich der saarländische Landtag mit diesem Antrag befasst: am 7. Februar 2018, am 18. September 2019, am 12. Mai 2021, am 18. Januar 2023 und nun heute. Jetzt bin ich mal an der Reihe. Es scheint fast so, Herr Dörr, als würden wir uns in einer Endlosschleife befinden. Zum wiederholten Male müssen wir uns mit einem Thema auseinandersetzen, das weder an Aktualität noch an Dringlichkeit gewonnen hat. Doch bekanntlich wird eine Idee nicht besser, nur weil man sie immer wieder vorträgt. Jetzt könnten manche vielleicht folgende Frage stellen: Was ist denn diesmal anders? Die Antwort: Nichts. Wir sprechen über den gleichen Antrag, die gleichen Argumente, die wir bereits zu Genüge diskutiert haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte damit jetzt meine Rede beenden und sagen: Wir lehnen den Antrag ab. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Aber gerade weil die Privatschulen im Land aufgrund einer anderen Debatte wieder im Fokus stehen, möchte ich mir trotzdem kurz die Zeit nehmen, darzulegen, warum es keine Notwendigkeit einer Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft im Saarland gibt und warum wir erneut diesen Antrag der AfD-Fraktion ablehnen werden. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sind zentrale Anliegen der saarländischen Sozialdemokratie. Der Zugang zu guter Bildung muss für alle Kinder unabhängig von der sozialen oder finanziellen Situation ihrer Familien gewährleistet sein. Das erreichen wir, indem wir vor allem durch unsere staatlichen Schulen unseren Schülerinnen und Schülern ein Angebot machen. Ergänzt werden sie durch private Schulen. Alle zusammen tragen so zu einer Vielfalt des Bildungsangebotes in unserem Land bei. Die AfD schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, die Bestimmungen in § 18 und § 28 des aktuellen Gesetzes zu ändern beziehungsweise einen sogar zu streichen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung als Ersatzschule und die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Sie begründet dies damit, dass die aktuellen Regelungen, insbesondere die drei Jahre andauernde Mindestanforderung für die Anerkennung sowie (Abg. Haas (SPD)) die reduzierte staatliche Finanzhilfe vor der Anerkennung, ein Hemmnis für die Gründung neuer Privatschulen darstelle. Dieses finanzielle Risiko, so die Argumentation der AfD, schrecke potenzielle Träger davon ab, neue Schulen zu gründen. Genau diese Punkte, die die AfD kritisiert, sind notwendige und sinnvolle Elemente unseres Bildungssystems, um die Qualität und die Kontinuität von Schulen in freier Trägerschaft sicherzustellen. Die aktuelle Gesetzeslage sorgt dafür, dass Schulen, die sich neu gründen, zunächst eine Phase der Etablierung und Qualitätssicherung durchlaufen müssen, bevor sie eine vollständige Anerkennung erhalten und in vollem Umfang staatliche Unterstützung bekommen. Der Passus, dass Schulen in freier Trägerschaft erst nach drei Jahren oder nach der erfolgreichen Durchführung eines Bildungsgangs anerkannt werden, ist nicht dazu gedacht, die Gründung neuer Schulen zu behindern, sondern vielmehr dazu, sicherzustellen, dass diese Schulen stabil und nachhaltig arbeiten. Eine zu schnelle Anerkennung würde das Risiko bergen, dass Schulen, die sich noch nicht bewährt haben, staatliche Unterstützung erhalten, ohne dass klar ist, dass sie langfristig bestehen können und ob die Bildungsqualität den Anforderungen entspricht. Darüber hinaus werden Schulen auch während dieser Phase der Anerkennung bereits durch eine Teil-Finanzhilfe unterstützt. Dies zeigt, dass das Saarland das Engagement freier Träger honoriert und gleichzeitig sicherstellt, dass mit Steuermitteln verantwortungsvoll umgegangen wird. Die geforderte Abschaffung der reduzierten Finanzhilfe bis zur Anerkennung, wie es im Änderungsantrag vorgesehen ist, würde bedeuten, dass jeder Schulgründungsversuch unabhängig von seiner tatsächlichen Qualität und seinen Erfolgsaussichten von Beginn an umfangreiche staatliche Mittel in Anspruch nehmen könnte. Dies wäre eine riskante Praxis, die weder den Schülerinnen und Schülern noch dem Saarland zugutekäme. Das finanzielle Risiko, das die AfD anführt, ist Teil der Verantwortung, die freie Träger bei der Gründung einer Schule übernehmen müssen. Es ist wichtig, dass nur jene Träger, die ernsthaft und langfristig eine Schule betreiben wollen, diesen Schritt wagen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorschlag der AfD würde die Hürden zur Gründung zwar senken, aber gleichzeitig die Gefahr erhöhen, dass kurzfristige, unzureichend geplante Schulgründungen zu staatlich finanzierten Projekten ohne langfristige Perspektive führen. Unser Bildungssystem braucht Stabilität, Qualität und Verantwortungsbewusstsein. Die derzeitigen Bestimmungen im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft bieten genau diese Grundlage. Deshalb lehne ich den Änderungsantrag der AfD entschieden ab. Es gibt keine Notwendigkeit, die bewährten und verantwortungsvollen Regeln, die das Saarland seit Jahren erfolgreich anwendet, zu verändern. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf wie bereits in der Vergangenheit ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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