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Reinhold Jost

09.10.2024 Sitzungen 17/30

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierung des Saarlandes bringt heute das Neuorganisationsbegleitgesetz in das Parlament ein. Gestatten Sie mir einige erläuternde Sätze zu diesem Gesetzentwurf. Mit diesem Gesetzentwurf finalisieren wir auf der Gesetzesseite die organisatorische Reform der saarländischen Vollzugspolizei. Wie Sie wissen, habe ich im August 2022 eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, um insbesondere personelle Ressourcen bei unserer Vollzugspolizei zu identifizieren. Der Bericht dazu wurde vor knapp einem Jahr fertiggestellt und auch, wie ich finde, zu Recht sehr ausführlich, sehr transparent und vor allen Dingen auch unter Beteiligung des Parlamentes breit diskutiert. Ich sage das auch noch einmal mit einem herzlichen Wort des Dankes für die konstruktiv-kritische Auseinandersetzung nicht nur im Parlament, sondern mit den beteiligten Organisationen, Gewerkschaften und Interessenvertretern. Das hat aus meiner Sicht auch gezeigt, dass wir es ernst meinen in diesem transparenten Verfahren, auch wenn wir selbstkritisch an der einen oder anderen Stelle in der Steuerung auch noch einmal haben nachjustieren müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei hat sich gezeigt, dass die seit der letzten Polizeireform gewachsenen Herausforderungen durch die bisherige Organisation des Landespolizeipräsidiums und die daraus entwickelten Arbeitsprozesse nicht mehr abgebildet werden können. An dieser Stelle wird uns auch der unter dieser Landesregierung systematisch vorangetriebene Personalaufwuchs bei der saarländischen Polizei alleine nicht voranbringen. Die entsprechenden vorangegangenen Reformen waren einzig und allein dadurch gekennzeichnet, dass es darum ging, Personal abzubauen, die Polizei aus der Fläche abzuziehen, auch entsprechende Dienststellen abzuwerten. Wir wollen aber künftig in einer neuen Organisation unterwegs sein, die genau das Gegenteil erreichen soll. Vor diesem Hintergrund werden die Ergebnisse der Analyse in die Praxis überführt - wohlgemerkt nicht nur, um das Personal sinnvoller und aufgabenorientiert einzusetzen, sondern auch um die Organisation der Vollzugspolizei und die Fachabteilung in meinem Hause zu ertüchtigen, sie schlagkräftiger zu machen, an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen. Ich will das an einem einzigen, ganz konkreten Beispiel deutlich machen. Als ich 2022 ins Amt kam, habe ich mir die Organisation des Hauses und der ihm nachgeordneten Behörden angesehen. Und es war mir nicht vermittelbar, warum in meiner Zentralabteilung Kolleginnen und Kollegen damit beschäftigt sind, für Haushalt und Personal Zuständigkeiten wahrzunehmen, dass es in der Polizeiabteilung Kolleginnen und Kollegen gab und gibt, die für das Thema Personal und Haushalt zuständig sind, und dass es im Landespolizeipräsidium Kollegen gab und gibt, die genauso für Haushalt und Personal zuständig sind. Ich habe gefragt, ob es dafür Begründungen gibt. Eine der Begründungen war der große Personalkörper. Für mich ist das aber nicht nachvollziehbar, denn im Ministerium für Bildung und Kultur, das für weit mehr Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Lehrerschaft zuständig ist, gibt es gerade mal eine Stelle, die für Haushalt und Personal zuständig ist. Deswegen bin ich einer der Treiber, die dafür sorgen, dass wir Kolleginnen und Kollegen, die für ganz andere Dinge ausgebildet sind als für Haushalt und Personal, dort einsetzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden, nämlich in der Fläche, in der Organisation, im Bereich der Polizeiarbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Ich sage es noch einmal: Es geht darum, die Organisation und die Fachabteilung in meinem Hause zu ertüchtigen, sie schlagkräftiger zu machen und an die Erfordernisse unserer Zeit anzupassen. Das ist auch ein Mentalitäts- und ein Kulturwechsel, weil es die erste Organisationsreform ist, bei der es am Ende darum geht, dass wir nicht weniger, sondern mehr Kolleginnen und Kollegen in die Fläche bringen. Ich darf da aufbauen auf dem, was mir mein Vorgänger Gutes hinterlassen hat mit verstärkten Einstellungen. Ich hätte mich eigentlich zurücklehnen können nach dem Motto: „Mei Schmier is gemacht“, es wird einen Aufbau der saarländischen Polizei geben, wir lassen alles so, wie es ist. - Ich wollte mich aber nicht damit zufriedengeben, weil wir das, was gut ist, noch besser machen wollen. Und auch dafür ist diese Organisationsreform vorgesehen. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Neuorganisation selbst ist aber nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Sie ist nach den Vorgaben des Saarländischen Polizeigesetzes dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zugewiesen, das wissen Sie. Aber in diesem Zusammenhang wollen und werden wir nicht darauf warten, bis dieses Gesetz verabschiedet ist, um die weiteren Schritte auf den Weg zu bringen, sondern wir haben bereits jetzt auf der organisatorischen Seite mit der Umsetzung begonnen, soweit dies untergesetzlich möglich ist. Und jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es unsere gemeinsame Aufgabe, diese Reform zu einem gesetzlichen guten Abschluss zu bringen. Ich sage ausdrücklich: Das, was wir uns an Zeit genommen haben, mag dem einen oder anderen zu viel gewesen sein. Ich sage aber auf der anderen Seite auch, mir sind solche Prozesse lieber, die am Ende etwas länger gedauert und einen breiten, auch kritischen, aber konstruktiven Diskurs nach sich gezogen haben, als es Top-down von oben nach unten durchzudrücken. Ich stelle mich dieser Diskussion, auch kritischen Fragen, auch den Organisationen, der GdP genauso wie anderen Gewerkschaften im Polizeibereich, weil wir an der Stelle von der Richtigkeit unseres Vorgehens absolut überzeugt waren und sind, und am Ende gemeinsam die Organisationsreform für eine erfolgreiche Polizei in unserem Land in die Umsetzung bringen wollen. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf weist mehrere Schwerpunkte auf. Flankierend zu den organisatorischen Veränderungen sind im Saarländischen Besoldungsgesetz, Besoldungsordnung B, die Ämter für die Wahrnehmung der künftigen Funktion der Leitung der Abteilung Landespolizeipräsidium/Bevölkerungsschutz im Ministerium für Inneres Bauen und Sport sowie der Leitung der Landespolizeidirektion zu schaffen. Gleichzeitig wird eine besoldungsrechtliche Bewertung des Amtes der Landespolizeipräsidentin beziehungsweise des Landespolizeipräsidenten als Leitung der Abteilung Landespolizeipräsidium/Bevölkerungsschutz sowie des Amtes der Landespolizeidirektorin beziehungsweise des Landespolizeidirektors vorgenommen. Die erstmalige Wahl der Personalvertretung in der neu geschaffenen Landespolizeidirektion erfolgt im nächsten regulären Wahlzeitraum, 1. März bis 31. Mai des nächsten Jahres. Vor diesem Hintergrund besteht Bedarf, eine Übergangsregelung zu schaffen, sodass gewährleistet ist, dass die Bediensteten weiterhin durch die von ihnen gewählten Personalräte vertreten werden und in die bisherige Systematik der Stufenvertretung eingebunden sind. Durch die organisatorischen Veränderungen im Polizeibereich ergibt sich redaktioneller Anpassungsbedarf im Saarländischen Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei sowie in mehreren Verordnungen. Unabhängig von der Polizeiorganisation hat sich im Bereich des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar, ZRF, weiterer Anpassungsbedarf im Saarländischen Besoldungsgesetz ergeben. Der ZRF als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die organisatorischen und administrativen Vorkehrungen im Sinne der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der damit verbundenen Aufgaben wahr. Mitglieder des ZRF Saar sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Der Geschäftsführer des ZRF wird seit der Gründung der Vorgängereinrichtung, nämlich des Rettungszweckverbandes Saar im Jahr 1977, nach der Besoldungsgruppe A16 besoldet. Ein besonderes Einzelamt ist für diese Funktion im Saarländischen Besoldungsgesetz nicht ausgebracht. Als Folge der Übernahme der Trägerschaft der Rettungsleitstelle vom Land im Jahr 2004 und der Errichtung der Integrierten Leitstelle im Jahr 2012 in Saarbrücken ist der Verantwortungsbereich des Geschäftsführers sehr stark angewachsen. Unter Berücksichtigung des erfolgten Verantwortungszuwachses des Geschäftsführers hat die Verbandsversammlung als oberstes Gremium des ZRF Saar daher beantragt, für den Geschäftsführer des ZRF Saar im Saarländischen Besoldungsgesetz ein Amt der Besoldungsgruppe B3 auszuweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dieser Gesetzentwurf mag zwar inhaltlich nicht allzu umfangreich sein, ist aber Teil eines größeren Gesamtpakets, eines Programms unter dem Motto: Wir wollen, nein, wir müssen diejenigen unterstützen, die uns schützen. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Ich sage nicht nur Danke für Ihre Aufmerksamkeit, sondern Danke an all diejenigen, die in den zurückliegenden zwei Jahren, seit Beginn der Potenzialanalyse und der Umsetzung bis heute, einen, wie ich finde, sehr anstrengenden, aber am Ende zielführenden Job gemacht haben. Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal sagen, dass wir uns der Diskussion stellen. Ich nehme das auch nicht als unbillig hin, wenn man mit Blick auf die Prozesse und das Ablaufprozedere Kritik äußert. Aber, was ich bisher nicht gehört habe, ist inhaltliche Kritik an der geplanten Organisation. Das ist etwas, was mich an dieser Stelle zutiefst befriedigt zurücklässt, dass sich diese Zeit gelohnt hat und dass wir am Ende allesamt das Interesse in die Umsetzung bringen, das lautet: Eine gut aufgestellte, eine gut organisierte Polizei, aber vor allen Dingen am Ende auch eine für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbare Polizeipräsenz in unserem Land wieder auf den Weg zu bringen. - Dafür herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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