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Dr. Christopher Salm

CDU 09.10.2024 Sitzungen 17/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es freut mich, dass ich bei meiner ersten Rede heute hierzu und im Ergebnis gegen den verfassungsrechtlichen Antrag der AfD sprechen darf. Bereits im vergangenen Jahr wurde ja von der AfD ein solcher Antrag zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre gestellt. Bei der zurückliegenden Landtagswahl in Brandenburg mussten wir leider sehen, dass die AfD 31 Prozent bei der Wählergruppe der 16- bis 24-Jährigen erreichte. Fünf Jahre zuvor waren es ebenfalls 31 Prozent, allerdings noch für die GRÜNEN. Bei der sogenannten U18-Wahl in Bayern, an der mehr als 60.000 Jugendliche teilnahmen, sprachen die meisten Jugendlichen der CSU ihr Vertrauen aus. Bei der Landtagswahl in Hessen war die CDU die stärkste Kraft unter den Erstwählern. Dies sei vorausgeschickt; es verdeutlicht, dass es uns Christdemokraten hier nicht um parteipolitisches Kalkül, sondern um eine in sich konsistente Argumentation geht. Die deutsche Rechtsordnung knüpft in bewährter Weise bei der Feststellung der Reife regelmäßig an die Volljährigkeit an. So tritt gemäß § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein, Rechtsgeschäfte Minderjähriger bedürfen in der Regel der Einwilligung ihrer Eltern. Am Beispiel veranschaulicht bedeutet das: Ein Minderjähriger kann in Deutschland kein eigenes Konto ohne die Einwilligung seiner Eltern eröffnen. Auch im Strafrecht spielt die Frage der Reife für die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende, also für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, eine wichtige Rolle. Im Bundesschnitt sind es 60 Prozent, im Saarland wird sogar in 77 Prozent der Fälle bei Heranwachsenden das Jugendstrafrecht angewendet. Angesichts dessen könnte man überspitzt formuliert fragen, ob in 77 Prozent der Fälle sogar (Abg. Dr. Salm (CDU)) Heranwachsenden die Beantwortung der Frage „Gut oder böse?“ nicht zugemutet werden kann. Wir von der CDU sind jedenfalls der Überzeugung, dass in unserer Rechtsordnung Rechte und Pflichten Hand in Hand gehen sollten. Dies gilt insbesondere für das Wahlrecht, das immerhin das vornehmste Bürgerrecht in Deutschland ist. So wurde auch 1970 das Wahlalter zusammen mit der Volljährigkeit auf 18 Jahre herabgesetzt. Hierbei ist gerade auch der historische Kontext dieser Entscheidung des Gesetzgebers relevant: Auch zuvor schon konnten 18-Jährige zum Wehrdienst eingezogen werden. An dieser Stelle war es daher völlig richtig, dass der Gesetzgeber beim Gleichlauf von Rechten und Pflichten im Ergebnis und völlig zu Recht nachjustiert hat. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sorge, dass Jugendliche in ihrer Entwicklungsphase gegebenenfalls anfälliger für politische, aber auch für populistische Einflussnahmen sind. Hier sei als Beispiel nur das Thema Social Media genannt. Ich bin der Meinung, dass sich angesichts der aktuellen Megathemen und Herausforderungen in unserem Bundesland und auch in Deutschland insgesamt nun einmal die in ein Fünf-Sekunden-TikTok-Video gepackten undifferenzierten und einfachen Antworten nicht eignen. Vor diesem Hintergrund ist unser Ansatz, der Ansatz der CDU, Jugendliche in die politische Teilhabe einzubeziehen und Demokratie für Jugendliche erlebbar zu machen. Ein wichtiger Baustein ist hier das später auf der heutigen Tagesordnung stehende Jugendteilhabegesetz, zu dem sich auch die Jugendlichen-Interessenverbände für die Jugendliche im Vorfeld eingebracht haben und das wir auch grundsätzlich unterstützen können. Beim Thema Bildung ist es uns wichtig, dass die Fächer Politik, Gesellschaftsunterricht und Gesellschaftskunde einen neuen Stellenwert erhalten, um Jugendliche für das politische Geschehen und unsere Demokratie zu sensibilisieren. Ich bin dem Kollegen dankbar, dass er mein wunderschönes Dorf Sotzweiler schon erwähnt hat; es kommt jetzt noch einmal vor: Ein Beispiel, wie Politik vor Ort für Jugendliche erlebbar gemacht werden kann, haben wir nämlich gerade bei uns in Sotzweiler etabliert. Hier hatte sich gezeigt, dass es an einem Angebot für Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren gefehlt hat. Für diese Altersgruppe ist nämlich der klassische Spielplatz uncool, aber sie sind auch noch nicht alt genug, um mit dem Bus in die nächste Stadt beziehungsweise Kneipe fahren zu können. Für das Erlebbarmachen von Politik für sie bedarf es allerdings gar nicht der Herabsetzung des Wahlalters, vielmehr haben wir vor, ein alternatives und attraktives Angebot für die Jugendlichen zu schaffen, uns dabei an den Wünschen und Interessen der jungen Menschen vor Ort und in den Vereinen zu orientieren und letztlich mit ihnen ins Gespräch zu kommen, um ihren Wünschen vor Ort gerecht werden zu können. Wir brauchen also keine Absenkung des Wahlalters, sondern einfach auch manchmal den Mut der Jugendlichen, mit ihrem Ortsvorsteher oder dem Bürgermeister vor Ort zu sprechen und ihre Wünsche mitzuteilen. Die CDU wird den Antrag der AfD ablehnen. Enden möchte ich mit einem kleinen Appell an die Jugendlichen im Saarland: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich in den Jugendorganisationen der Parteien, bei der Jungen Union oder den Jusos beispielsweise, jedenfalls bitte bei den demokratischen Parteien, und in den Jugendgremien der Städte und Gemeinden einzubringen! Sprecht die bei euch handelnden Akteure, die Ortsratsmitglieder, die Ortsvorsteher, die Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder an zu euren Wünschen und Nöten, wenn ihr Sorgen habt! Wir sind für euch da. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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