von Weizsäcker
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Immanuel Kant hat in seiner Philosophie die Idee des kategorischen Imperativs entwickelt: „Handle so, dass die Maxime deines Handelns jederzeit auch als Grundlage aller allgemeinen Gesetzgebung dienen könnte“, und das ist, was hier, glaube ich, handlungsleitend sein sollte. Ich bin sehr froh, dass mein Vorgänger im Amt des Wissenschaftsministers anwesend ist. Ich kann sagen, das Saarland hat schon zu Ihrer Zeit, lieber Herr Hans, diese Maxime befolgt, was die Zahl der Studienplätze in Medizin angeht. Ich habe ein paar Zahlen mitgebracht. Das Saarland bildet knapp 30 Studienanfänger in der Medizin je 100.000 Einwohner aus. (Abg. Theobald (CDU): Woher kommen die?) Lassen Sie mich kurz ausreden. - Bundesweit sind es 17 pro 100.000 Einwohner; in Rheinland-Pfalz, wenn meine Zahlen richtig sind, sind es 6 pro 100.000 Einwohner. Jetzt mal eine kleine Rechnung, die vielleicht dazu beitragen kann, zu erhellen, was es bedeuten würde, wenn sich alle wie das Saarland an den kategorischen Imperativ halten würden: Man hätte etwa 10.000 Studienplätze in der Medizin in Deutschland mehr als heute, wenn der Bundesschnitt ungefähr bei 30 Studienplätzen pro 100.000 Einwohner wäre. Es gibt nur ein Land, das ein bisschen mehr macht als wir, das ist Hamburg mit 34. Alle anderen Bundesländer liegen darunter. Frank Schmidt hat ja dankenswerterweise bereits ausgeführt: Ein Medizinstudienplatz ohne zusätzliche Bauten kostet 250.000 Euro, also kosten 100 Plätze 25 Millionen. Selbst wenn wir das machen, egal ob mit Rheinland-Pfalz oder ohne: Am Ende wird, solange das Problem des Medizinermangels in ganz Deutschland vorhanden ist, ein nennenswerter Teil dieser bei uns ausgebildeten Ärzte abgeworben werden. Das heißt, die Lösung wird am Ende nicht sein, dass das Saarland 60 Studienplätze pro 100.000 Einwohner anbietet, sondern die Lösung wird sein, dass die Zahl der Studienplätze in Deutschland insgesamt angehoben wird, insbesondere in den Ländern, die heute deutlich weniger ausbilden, als sie Bedarf haben. Und dann, das sage ich Ihnen voraus, werden auch weniger der exzellenten Studierenden und später Absolventen aus Homburg, die im Übrigen, bis sie den Facharzt haben, 15 Jahre brauchen, das Land verlassen. Das heißt, selbst wenn wir heute deutschlandweit mehr Medizinstudienplätze schaffen, hat das bedauerlicherweise keine sofortige Wirkung. (Zuruf des Abgeordneten Theobald (CDU).) Sie brauchen dann noch den Facharzt, sogar für Allgemeinmedizin. Ich weise Sie nur darauf hin. Ich bin ja der Wissenschaftsminister, ich bin nicht für die Approbationsordnung zuständig, aber wir handeln hier ja in Fakten. Das heißt, wir reden faktisch über 15 Jahre, und wir reden über die Situation, dass das Saarland sich an den kategorischen Imperativ hält. Offenbar tun einige andere der 15 Bundesländer in Deutschland das nicht. Und ich bin sehr gespannt, wie die Debatten dort geführt werden. Ich kann Ihnen sagen, wenn die Debatten dort richtig geführt werden, wird das auch eine ausgesprochen positive Auswirkung auf das Saarland haben. Mir war es einfach wichtig, darauf hinzuweisen: Wenn sich alle Länder so verhielten, wie wir es tun, dann hätten wir das Soll von 5.000 Studienplätzen, das Karl Lauterbach vorgegeben hat, den Sie ja angesprochen hatten, nicht nur erfüllt, sondern um das Doppelte übertroffen. Und das, glaube ich, muss das gemeinsame Interesse sein. Vielleicht noch ein kleiner letzter Hinweis - in Ihrem Antrag steht es dankenswerterweise nicht drin, darauf wurde genau geschaut. Aber den Gedanken, dass wir Studienplätze spezifisch für Pfälzer oder Saarländer schaffen könnten, stößt an verfassungsrechtliche Grenzen. Was wir machen können - und das machen wir ja schon mit der Landarztquote -, ist, dass wir ein Programm eröffnen, mit dem jemand, der bei uns studiert, egal, ob er aus dem Saarland oder aus Bayern kommt, sich verpflichtet, eine Weile im Saarland zu arbeiten. Das geht, aber ein Landeskind-spezifisches Programm geht wohl kaum. Da würde ich einfach anregen, dass Sie das verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Aber noch einmal: Ich sage anerkennend, in Ihrem Antrag steht das nicht drin, Sie hatten es nur in Ihrer Rede erwähnt, und deshalb habe ich mir erlaubt, zumindest vorsichtig anzudeuten, dass man sich bestimmte Dinge vielleicht noch mal etwas genauer überlegen sollte. Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen ein kleines bisschen zur Erhellung der Lage habe beitragen können, und freue mich, dass wir uns auf dem Boden des kategorischen Imperativs, glaube ich, einer Lösung annähern können. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich. Es ist nicht meine Art, irgendwelche Vorgängerregierungen verantwortlich zu machen, aber an der Stelle kann ich sagen, das ist gar nicht mein Verdienst, dass wir so gut dastehen, aber wir wollen das genauso aufrecht halten. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
