Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst damit beginnen, von dieser Stelle aus meine Glückwünsche und die Glückwünsche der CDU-Landtagsfraktion insbesondere allen neu direkt gewählten Bürgermeistern auszusprechen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Herr Dörr, die Frauenfrage hat mich schon in der Kommunalwahl beschäftigt. Mir tut es leid, dass ich heute nicht einer neu direkt gewählten Bürgermeisterin gratulieren kann. Das ist eine Sache, die ich schon bedauere. Aber ich hoffe, dass es in den kommenden Jahren anders aussehen wird. Wir haben verdammt gute - ich benutzte auch mal das „verdammt“ wie der Kollege vor Ihnen -, sehr gute Kandidatinnen in der Kommunalpolitik, in der Politik überhaupt im Saarland, und ich glaube, dass sie auch in den kommenden Jahren mit dabei sein werden. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich gratuliere natürlich auch allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag, auch wenn der Gesetzentwurf die kommunalen Wahlbeamten betrifft, die sich bisher im Amt befinden und die kommenden kommunalen Wahlbeamten, ob auf Gemeinde-, Stadt- oder Kreisebene. Sie werden zukünftig Tag für Tag gute Leistung bringen und vieles leisten müssen. Wenn wir nämlich betrachten, dass sie nicht nur Verwaltungen leiten müssen, zum Teil mit einer Anzahl an Mitarbeitenden gut im dreistelligen Bereich, sondern zukünftig Gremien leiten, in Ausschüssen vorsitzen, Eigenbetriebe leiten müssen, auch Beteiligungen für die Kommune oder für die kommunale Gebietskörperschaft sind zu führen. Hier sind hohe Fachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Führungskraft, juristische, betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, technisches Verständnis und vieles mehr erforderlich. Dann muss die Person, der kommunale Wahlbeamte, in dem Fall der Bürgermeister, redegewandt sein. Er muss sich darstellen und die Bürger und Bürgerinnen ansprechen können. Das ist eine sehr große Herausforderung. Dazu kann ich nur sagen: Gutes Gelingen! Ich bin mir auch sicher, nach dem 23. Juni werden weitere Glückwünsche erfolgen, wir haben in den einzelnen Bereichen noch Stichwahlen vor uns. Es wurde angesprochen, Sie haben 2019 den Gesetzentwurf schon einmal eingebracht, er kam im April, im Mai waren die Kommunalwahlen. Sie haben dieses Mal einen Satz in der Begründung zu dem damaligen Gesetzesvorschlag ergänzt, den Sie eingereicht hatten, Herr Dörr. Wir haben damals schon diskutiert, ähnlich wie heute. Wir haben auch den Aspekt angesprochen, dass in Ihrem Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist, die 25 Jahre zu senken beziehungsweise dass Sie die Wählbarkeit ab 25 Jahren nicht aufgreifen. Ich muss sagen, das hat mich höchst erstaunt, zumal doch gerade Sie als AfD ‑ Fraktion der Verfassungsänderung der SPD-Fraktion zugestimmt haben, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Dann ist schon erstaunlich, dass Sie in solchen Fällen nicht an die Jugend denken. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns mit unserer gesetzlichen Regelung im Ranking befinden. Wir haben Bundesländer, die das nicht mehr haben. Im Vergleich mit anderen Bundesländern, an der Zahl sechs, eines ist im Moment am Diskutieren, liegen wir vollkommen im Mittelfeld mit unserer Höchstgrenze. Das ist durchaus zulässig, glaube ich, sodass das nicht zu diskutieren ist. Ich habe auch nicht erfahren - ich habe zwar nicht bundesweit recherchiert, aber mir ist kein Fall bekannt -, dass gerade in den Bundesländern, die es in der jüngsten Vergangenheit geändert haben, sich jetzt unbedingt die Kandidaten aufdrängen, die im Lebensalter höher waren. Von daher muss man das auch noch einmal differenziert betrachten. Was Kollege Arweiler ausgeführt hat, fußt auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht sagt nun einmal, dass in zahlreichen Entscheidungen die Höchstaltersgrenze zur Sicherung der Leistungsfähigkeit sowie zur Wahrung einer ausgewogenen Altersstruktur als gerechtfertigt angesehen wird. Das Bundesverfassungsgericht gibt auch zu, dass der Gesetzgeber pauschale Annahmen machen kann. Es darf davon ausgegangen werden, dass ein bestimmtes Alter die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit begrenzt, auch wenn im Einzelfall die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt sein muss. (Abg. Heib (CDU)) Dafür haben Sie Beispiele angesprochen. Sie persönlich, Herr Dörr, sind in Ihrem Lebensalter in einer besonderen körperlichen und geistigen Verfassung. Das finde ich auch gut. Das freut mich für Sie. Das Verfassungsgericht sagt jedoch, es ist zulässig. Das ist für uns ein Maßstab. Auch wir haben das schon diskutiert. Aber es gibt einen Knackpunkt: Jemand, der kurz vor dem 65. Lebensalter noch gewählt werden kann, müsste dann mit 68 ausscheiden. Das ist eine ganz knappe Zeitspanne. Deshalb haben wir das diskutiert. Wir haben das eigentlich nur im Rahmen dessen gesehen, dass wir auch für die Beamten und Beamtinnen die Altersgrenze angehoben haben. Das ist ein Knackpunkt an der Stelle. Ich möchte auch noch einmal sagen, es gibt die zehn Jahre Amtszeit für die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, für kommunale Wahlbeamte überhaupt. Das ist eine Herausforderung. Das gehört mit in die Diskussion. Persönlich finde ich, das ist gut so. Wir sind länger fit, wir sind länger gesund. Das ist zu begrüßen. Aber Alter ist nun einmal per se kein Qualifikationsmerkmal. Auch das müssen wir feststellen. Ich muss auch sagen, dass Altershöchstgrenzen eigentlich ein gutes Instrument sind, einen Generationswechsel zu gestalten. Das haben wir letzten Sonntag feststellen können. Deshalb ergibt sich für uns heute kein Grund, Ihrer Gesetzesvorlage zuzustimmen. Wir lehnen sie ab. - Danke. (Beifall von der CDU.)
