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Friedrich Josef Dörr

AfD 12.06.2024 Sitzungen 17/27

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir kommen jetzt zu einem ganz anderen Politikgebiet, nämlich zum Abbau von Diskriminierungen und auch zum Abbau von Bürokratie. Gestern hat unsere Ministerpräsidentin, Frau Anke Rehlinger, einem verdienten Politiker den Saarländischen Verdienstorden überreicht. Es handelt sich um einen wirklich verdienten Politiker, nämlich um Klaus Bouillon. Diejenigen, die in der letzten Legislaturperiode schon dem Landtag angehört haben, können sich noch erinnern, dass er da vorne gesessen hat. Nach meinem Eindruck gibt es auch nur wenige Klagen, er hat also seine Aufgabe ganz ordentlich bewältigt. Er war zuvor lange Jahre, Jahrzehnte, in St. Wendel Bürgermeister, ist mit großen Mehrheiten wiedergewählt worden. Ich habe einmal im Gespräch gesagt, es seien über 70 Prozent gewesen, da hat er sich sofort beschwert und gesagt, dass es über 80 Prozent waren. Er musste aber dann altershalber ausscheiden, konnte nicht mehr gewählt werden. Für das Amt des Innenministers hat es danach aber noch allemal gereicht, für dieses Amt hat man diese Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Hier zeigt sich ja schon ein Widerspruch: Als Bürgermeister bin ich nicht mehr in der Lage, das Amt zu führen, aber als Regierungsmitglied kann ich das noch leisten. Ich nenne ein weiteres Beispiel - und hoffentlich ist mir der Bürgermeister von Quierschied nicht böse, dass ich ihn als Beispiel wähle: Er ist am vergangenen Sonntag trotz Gegenkandidat mit mehr als 90 Prozent der Stimmen gewählt worden. Warum? Das ist ein Quierschieder Junge, er ist in Quierschied aufgewachsen, ist in den Vereinen und in der Bevölkerung gut integriert und hat zehn Jahre lang hervorragende Arbeit geleistet. Deshalb ist er mit diesem Ergebnis gewählt worden. Allerdings wird er demnächst auch schon 60 Jahre alt. Da die Wahl- (Abg. Dörr (AfD)) periode zehn Jahre dauert, wird er noch während der Wahlperiode altershalber ausscheiden müssen. Es muss dann ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt werden, der beziehungsweise die diese Erfahrung nicht hat und vielleicht auch nicht diesen Anklang in Quierschied findet. Das ist eine Sache, die nicht in Ordnung ist. Warum traut man den aufstellenden Gremien - das sind zunächst einmal die Parteien, wenn es sich um einen parteiunterstützten Bürgermeisterkandidaten handelt - oder schließlich dem Wähler nicht zu, selbst zu entscheiden, ob eine Person für das Amt geeignet ist, unabhängig von der Ausbildung - es war ja früher ein Muss, eine bestimmte Ausbildung zu haben - und auch unabhängig von Geschlecht und Alter? Warum überlässt man das nicht den Wählern? Ein zweiter Gesichtspunkt. Die Amtszeit der Bürgermeister betrug schon einmal zehn Jahre. Das hat man erst auf acht Jahre verkürzt, dann hat man es wieder auf zehn Jahre erhöht mit der Begründung, dass die Wahlen der Bürgermeister, wenn es irgendwie geht, mit den Kommunalwahlen zusammenfallen sollen, damit man dem Wähler einmal den Weg zur Urne erspart, beziehungsweise den Leuten, die das organisieren müssen, erspart, die Arbeit zweimal machen zu müssen. Durch diese starre Altersregelung werden aber immer weniger genau an diesem Wahltermin als Bürgermeister oder Bürgermeisterin gewählt, und das wird das nächste Mal auch in Quierschied der Fall sein. Wenn man schon die Wahlperiode auf zehn Jahre festgesetzt hat - bei den Kommunalwahlen sind es zweimal fünf, also auch zehn Jahre -, wenn man das als Vorteil gesehen hat, warum hat man dann auf der anderen Seite eine Lösung, die uns beengt und diese Möglichkeit nicht zulässt? Ein weiteres Argument. Ich weiß nicht, ob die Frauen das noch nicht gemerkt haben oder das nicht als als Kampfgebiet werten: Unser Gesetzentwurf bringt einen Vorteil für die Frauen. Frauen haben ja eine längere Lebenserwartung als Männer. Das heißt, sie sind viel mehr von der Situation betroffen, dass sie sich ab einem gewissen Alter, nämlich mit 65, nicht mehr bewerben dürfen und mit 68 ausscheiden müssen. Da sie aber länger leben als die Männer, trifft die Frauen diese Altersgrenze stärker. Wir haben diese Gesetzesvorlage schon einmal vorgebracht, und zwar vor fünf Jahren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, Frau Berg hat damals für die SPD erwidert, die Leute, die für CDU und LINKE erwidert haben, sind nicht mehr im Parlament. Aber durchgängig wurde die Argumentation nicht bestritten. Allerdings wurde uns vorgeworfen, wir wollten die 25-Jahre-Grenze nicht abschaffen, denn es gilt tatsächlich ja auch die andere Grenze, man muss 25 Jahre alt sein, um gewählt werden zu können. Gut, das haben wir diesmal auch nicht gemacht, weil wir Sie nicht überfordern wollen. Sie lehnen das ja sowieso ab, und wenn Sie noch zwei Dinge auf einmal serviert bekommen, dann lehnen Sie es erst recht ab. Aber Sie haben die Möglichkeit, einen Gesetzesantrag zu stellen, in dem das auch noch drin ist, und wir versprechen, wir stimmen dann zu. Das soll es erst einmal gewesen sein. Wir bitten, obwohl wir eigentlich nicht daran glauben, trotzdem um Zustimmung zu unserer Gesetzesvorlage. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)

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