Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit hat mit der Drucksache 17/972 - neu - einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/972 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/972 - neu - mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion. Dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Fraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/823. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/823 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes (Drucksache 17/824) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/960) Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes Drucksache 17/824 der Regierung des Saarlandes wurde vom Plenum in seiner 23. Sitzung am 13. März 2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Ziel der vorliegenden Gesetzesänderung ist es, die Bedürfnisse der Energiewende und des Klimaschutzes mit den Bedürfnissen der Aufrechterhaltung der Funktion des Waldes für den Naturhaushalt, die Gewinnung und Verwendung von Holz als klimaneutralem Rohstoff und die Erholung der Bevölkerung sowie seine besondere Bedeutung für die Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften und Arten als auch für die Biodiversität angesichts der neuen Herausforderungen zu vereinbaren. Im Rahmen der Änderung des Landeswaldgesetzes durch Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes vom 20. September 2017 wurde historisch alten Waldstandorten im Staatswald ein besonderer Schutz auch vor der Nutzung zur Gewinnung von Windenergie zugestanden. Angesichts des Zieles des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien bedurfte dieser Schutzstatus einer Überprüfung. Dieser wurde im Interesse der Energieversorgung als auch die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes in verfassungsmäßig zulässiger Weise angemessen berücksichtigt. Hierzu bedarf es einerseits einer Öffnung des Staatswaldes für die Energiegewinnung durch Wegfall der Flächenkulisse des historisch alten Waldes, andererseits aber auch des Schutzes besonders sensibler und schutzbedürftiger Naturbestandteile, auf die aus waldökologischer Sicht nicht verzichtet werden kann. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll diesen Anforderungen Rechnung getragen werden. Es können zukünftig auch historisch alte Waldstandorte im Staatswald für Windenergieanla- (Abg. Schmitt (SPD)) gen genutzt werden, ohne dass es auf eine bestimmte Windleistungsdichte und die Erschließung oder Vorbelastung des Standortes ankommt. Der neu gefasste § 8 Absatz 2 Satz 4 benennt statt des historisch alten Waldes nun konkret die Waldflächen nach fünf Kriterien, die eine wesentliche Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes haben. Daher soll in den Gebieten eine Genehmigung der Waldumwandlung versagt werden. Durch die Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Walderhaltungsabgabe wird ein Instrument zur Lösung des Problems der Flächenkonkurrenz geschaffen, welche sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen noch verstärkt hat. Der zuständige Ausschuss hat das Gesetz in seiner 36. Sitzung am 23. März 2024 gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand zusammen mit der Anhörung zum Gesetz zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energienanlagen im Saarland in gemeinsamer Anhörung mit dem Wirtschaftsausschuss in der 40. Sitzung am 8. Mai 2024 statt. Zur Auswertung wurde von der SPD-Fraktion in der 44. Sitzung am 31. Mai 2024 ein Abänderungsantrag vorgelegt, der mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-, Ablehnung der CDU- sowie Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen wurde. Dieser liegt Ihnen als Änderungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz mit der Drucksache 17/960 vor. Das Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Drucksache 17/824 wurde sodann mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-, Ablehnung der CDU- sowie Enthaltung der AfD-Fraktion in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags angenommen, und der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
