landtag-saar.de ↗

Sebastian Schmitt

SPD 12.06.2024 Sitzungen 17/27

Vielen herzlichen Dank. - Damit könnte die CDU den Ausbau der erneuerbaren Energien viel besser weiter verhindern, wie es 16 Jahre Energiepolitik unter der Merkel-CDU auf Bundesebene oder das von der CDU forcierte Landeswaldgesetz von 2017 getan haben. Doch diesen Gefallen können wir Ihnen leider nicht tun, denn meine Fraktion und diese Landesregierung handeln nach dem Motto: Machen statt Motzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ein wesentlicher Inhalt des Abänderungsantrages ist die Frage der Beteiligung. Wichtige Grundlage für den Erfolg der Energiewende ist die Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Politik vor Ort für die Umsetzung von Projekten mit erneuerbaren Energien. Die Beteiligung an der Energiewende bietet dabei auch im Saarland erhebliche Chancen. Daher sieht das Gesetz die Beteiligung der Gemeinden an den wirtschaftlichen Erfolgen der vor Ort installierten Anlagen im Bereich Windenergie und Fotovoltaik vor. Zu den Beteiligungsstufen Beteiligungsvereinbarung, Ersatzabgabe und Ausgleichsabgabe habe ich bereits vorhin näher ausgeführt. Mit dieser Beteiligung wird ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanzsteigerung, aber auch zur Daseinsvorsorge und zur Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet. Wir begrüßen die Gemeindebeteiligung und sind froh darüber, dass das Saarland ein solches Beteiligungsmodell neben Windenergieanlagen auch für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen vorsieht. Untersuchungen im Rahmen der Akzeptanzforschung, aber auch Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass darüber hinausgehende Beteiligungsformen ebenfalls dazu beitragen können, die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort zu steigern. Deshalb ist es in Stufe 1 sehr zu begrüßen, dass durch individuelle Beteiligungsvereinbarungen entsprechende Maßnahmen zwischen Vorhabenträgern und Gemeinden vereinbart werden können. Hierzu zählen explizit auch finanzielle, gesellschaftsrechtliche oder anderweitige Beteiligungsformen von örtlichen Bürgerenergiegesellschaften oder im überwiegenden Eigentum der Gemeinde stehende Unternehmen. Durch den vorliegenden Abänderungsantrag machen wir hinsichtlich der Bürgerenergiegesellschaften aus einer Kann-Regelung eine Soll-Regelung, wenn entsprechendes Interesse bekundet wurde. Zudem findet diese Regelung künftig auch auf den Stufen der Ersatz- und Ausgleichsabgabe Anwendung. In der parlamentarischen Anhörung, aber auch bereits in zahlreichen Gesprächen mit Verbänden und Organisationen in unserem Arbeitskreis konnten wir viele gute Eindrücke und Argumente gewinnen. Ich möchte mich für den konstruk- (Abg. Schmitt (SPD)) tiven und fachlich sehr guten Austausch im Namen meiner Fraktion herzlich bei allen Beteiligten bedanken. - Die CDU wirft uns immer wieder unzutreffenderweise vor, Anregungen aus den Anhörungen nicht aufzunehmen. Natürlich wird man bei der Vielzahl der inhaltlichen Anregungen aus durchaus heterogenen Organisationen nicht alles von jedem immer wortgenau umsetzen können. Auch wenn die CDU gerne alles verspricht und nichts hält, ist es aber Aufgabe der Politik, die unterschiedlichen Interessen zu kennen, zu prüfen, abzuwägen und einem Kompromiss zuzuführen. Gerade bei dem Punkt weitergehender Beteiligungsmöglichkeiten über die Gemeindebeteiligung hinaus greifen wir mit den Regelungen zu Bürgerenergiegesellschaften einen vielfach vorgetragenen Wunsch aus den Anhörungen auf. In den Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände, von Umwelt- und Naturschutzverbänden, Vertretungen von Religionsgemeinschaften, von Unternehmensverbänden aber auch in Stellungnahmen von dem Thema Energie im Windbereich kritisch gegenüberstehenden Vereinen und Verbänden sind unterschiedliche Wünsche vorgetragen worden. Diese reichten von optionalen Möglichkeiten einer unmittelbaren Bürgerbeteiligung an den Einnahmen über finanzielle Teilhabemöglichkeiten direkt für die Bürgerinnen und Bürger bis hin zu direkten Angeboten an die Anwohnerinnen und Anwohner. Presseverlautbarungen von Klimaschutzbündnissen, Eckpunktepapiere von Bundesministerien sowie Studien unabhängiger Forschungsinstitute kommen ebenfalls zu der Empfehlung, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Gesetz zu verankern. Hierbei bieten sich örtliche Bürgerenergiegesellschaften als Intermediär zwischen Vorhabenträger und Bürgerinnen und Bürgern an, um diese mittelbar an den Erträgen aus Projekten der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Dieses Modell ergänzt die gelungene Gemeindebeteiligung um einen wichtigen Pfeiler der Beteiligungsmöglichkeiten und wird wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz für erneuerbare Energien und die Energiewende im Saarland voranzutreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, das Saarland legt mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz und dem Saarländischen Gemeindebeteiligungsgesetz zwei wichtige Grundlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit für die Energiewende in unserem Land. Zum in Rede stehenden Artikelgesetz sowie zum vorliegenden Abänderungsantrag bitte ich um Zustimmung in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf! (Anhaltender Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Sebastian Schmitt Protokoll ↗