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Sebastian Schmitt

SPD 12.06.2024 Sitzungen 17/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Saarland bekennt sich zur Energiewende, und das nicht ohne Grund. Die Energiewende ist zum einen für eine nachhaltigere und treibhausgasärmere Stromversorgung im Interesse des Klimaund Umweltschutzes wichtig. 2035 wollen wir in Deutschland unseren Strom fast ausschließlich aus Erneuerbaren produzieren. Die Energiewende ist zudem aber wichtig, da sie ein entscheidender Faktor für den Wirtschaftsstandort Saarland bei der Ansiedlung von Unternehmen und damit der Diversifizierung und Transformation unserer Wirtschaft ist. Zum aktuellen Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Saarland habe ich im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzes an dieser Stelle schon entsprechend ausgeführt. Dies umfasste auch die Handlungserfordernisse, um die gesetzlichen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien im Saarland zu erreichen. Und das Saarland duckt sich nicht weg, das Saarland macht seine Hausaufgaben, um die Energiewende voranzutreiben und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Turbo für die erneuerbaren Energien ist notwendig, dazu leistet das vorliegende Gesetzespaket einen wesentlichen und wichtigen Beitrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Zu den erwähnten Hausaufgaben zählt zum einen die Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes durch das Saarländische Flächenzielgesetz, zu dem meine Kollegin Stephanie Meiser eben schon ausgeführt hat. Herr Kollege Thielen, erlauben Sie mir eine Anmerkung. Sie haben das Wort Effizienz so oft erwähnt, kritisieren aber gleichzeitig, dass das Land die Planungshoheit für die Flächenteilziele auf die Kommunen überträgt. Da muss ich Ihnen leider sagen, da sollten Sie noch mal in den Geschichtsbüchern nachschauen. Sie haben sich sehr bemüht, uns von Rio bis Faha auf eine kleine Weltreise mitzunehmen. (Heiterkeit.) Ich kann Ihnen nur sagen: Schauen Sie bitte noch mal in das Jahr 2011. Eine damalige Jamaika-Koalition, das war eine CDU-geführte Landesregierung, (Abg. Thielen (CDU): Das war damals von Hubert Ulrich getrieben) hat damals die Ausweisung der Windenergiegebiete von der Landesebene auf die Kommunen übertragen. Und ja, es gibt Vor- und Nachteile, die eine solche Ausweisung auf kommunaler Ebene mit sich bringen kann, das ist eine Abwägung, die man zu treffen hat. Klar ist aber auch: Wenn wir das jetzt noch mal auf die Landesebene hochgezogen hätten, dann hätten wir sicherlich die Energiewende erst ab dem Jahr 2040 angehen können, weil es so lange dauern würde, bis organisatorisch alles auf‘s Gleis gesetzt ist. Ehrlich gesagt, die Energiewende muss schnell gehen, wir haben keine Zeit, so lange zu warten, bis man hier das eine oder andere gemacht hat. Die Energiewende muss jetzt geschehen! (Beifall von der SPD.) Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Weitere Flächen müssen im Saarland zur Deckung des Bedarfs ausgewiesen werden. Dies soll nach unserem Ansatz von den Kommunen eigenverantwortlich durch die Anpassung der Flächennutzungspläne wahrgenommen werden. Hierzu ist die Aufhebung der Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen in der Landesentwicklungsplanung erforderlich.“ Und weiter im Text: „Wir wollen das Ehrenamt stärken. In Kommunen sitzen ehrenamtlich Tätige. Dort sitzen die Räte, die sich mit den Flächennutzungsplänen in ihren Gemeinden beschäftigen und die unmittelbaren Kontakt zu den Bürgern haben. Ich bin zuversichtlich, dass in den Kommunen diese Entscheidungen richtig getrof- (Abg. Schmitt (SPD)) fen werden (…)“. Das ist ein Auszug aus einer Plenarrede im Plenum des saarländischen Landtags am 24. August 2011 zu Top 12 von Kollege Günter Heinrich von der CDU-Fraktion, meine Kolleginnen und Kollegen! (Lachen bei der SPD.) Wenn Sie das heute vergessen haben, mache ich Ihnen gar keinen Vorwurf. Aber man kann es nachlesen, lieber Herr Kollege Thielen! (Lebhafter Beifall von der SPD. - Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU). - Weitere Zu- rufe. - Unruhe.) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Sie haben darauf hingewiesen, im Bereich Windenergie gebe es ja gar keinen technischen Fortschritt, von daher sollten wir es doch lieber bleiben lassen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Windenergieanlagen, die im Saarland gerade für ein Repowering anstehen, haben eine Größenordnung von etwa 1,5 bis 2 MW pro Anlage. Inzwischen haben Windenergieanlagen zwischen 6,5 und 7 MW. Sie können noch mal mathematisch nachrechnen, was für ein Aufwuchs das in der Effizienz ist. Wenn Sie das Wort Effizienz in Ihrer Rede so oft nutzen, dann sollten Sie es auch an anderen Stellen durchaus anwenden, lieber Herr Kollege Thielen. (Beifall von der SPD.) Ich werde in der weiteren Rede noch auf ein oder zwei Punkte, die Sie erwähnt haben, eingehen, hoffe aber auch, dass wir in einem weiteren Redebeitrag Ihrer Fraktion nichts über Rio und die Historie hören, sondern vielleicht über den Gesetzentwurf, um den es hier heute geht. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Ihr energiepolitischer Sprecher wird ja sicherlich heute zu diesem Gesetz noch sprechen. Ich habe ihn zwar heute noch nicht gesehen, aber Marc Speicher ist sicherlich da und wird dazu noch etwas sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Wenn Sie uns vorwerfen, im Rahmen des Abänderungsantrages Dinge nicht berücksichtigt zu haben, kann ich Ihnen nur sagen: Hätten Sie doch einen Änderungsantrag gestellt! Sie haben keinen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz gestellt. Von daher scheinen Ihnen die Stellungnahmen der verschiedenen Akteure nicht wichtig genug gewesen zu sein, als dass Sie sich damit Arbeit gemacht hätten. Ich kann Ihnen nur sagen, die SPD-Fraktion hat einen umfangreichen Abänderungsantrag gestellt, in dem sie die Anregungen aus den Anhörungen aufnimmt und im Gesetzgebungsverfahren einbringt, und so gehört sich das auch, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Lebhafter Beifall von der SPD.) Aber lassen Sie mich fortfahren mit der Materie des heutigen Tages und dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen im Saarland, kurz Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG), ein weiterer Teil der zu erledigenden Hausaufgaben. Mit dem SGBG soll das Hemmnis der unzureichenden Akzeptanz für Projekte erneuerbarer Energien angegangen werden. Den Ablauf der verschiedenen Beteiligungsstufen haben wir in der Ersten Lesung hier im Hohen Hause im März bereits erläutert, sodass ich mich heute kurzfassen kann. In der ersten Stufe verhandeln Vorhabenträger und Kommunen für die geplanten Vorhaben eine individuelle Beteiligungsvereinbarung. Dabei wird die Wahl der Beteiligungsmodelle zunächst freigestellt; eine Gemeindebeteiligung ist dabei jedoch auch weiterhin stets ausschlaggebend. Das Gesetz nennt hierfür mögliche, nicht abschließende Beispiele für Beteiligungsmodelle, die anpassbar, erweiterbar beziehungsweise kombinierbar sind. In der zweiten Stufe ist für die Fälle, bei denen in der vorgesehenen Frist keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen wird, die automatische Pflicht zum Angebot einer Ersatzbeteiligung vorgesehen. Dabei sind entsprechend der Kann-Regelung aus § 6 EEG im Saarland künftig 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde verpflichtend an die Kommune zu zahlen. Sollte auch dies nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, greift in der dritten Stufe die Ausgleichsabgabe. Hierbei sind auf Antrag der Kommune 0,8 Cent je eingespeister Kilowattstunde an die Gemeinde zu zahlen. Die Einnahmen aus den Beteiligungsstufen unterliegen einer Zweckbindung für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz der Erneuerbaren Energien. Zum Gesetzentwurf wurde nach der Ersten Lesung im parlamentarischen Verfahren eine umfassende Anhörung durchgeführt. Die mehr als 30 schriftlich eingegangenen Stellungnahmen, die sich allein mit dem vorliegenden Artikelgesetz in Zuständigkeit des Energieministeriums beschäftigten, haben wertvolle Anmerkungen und Einschätzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland gegeben. Zudem haben 33 Vertreterinnen und Vertreter von der Möglichkeit einer mündlichen Stellungnahme im Rahmen der Ausschusssitzung am 08. Mai Gebrauch gemacht. Ergebnis dieser umfassenden Anhörung ist der heute ebenfalls zur Abstimmung stehende Abänderungsantrag, der 42 Änderungen am Gesetzentwurf vorsieht, darunter alleine 26 Änderungen, die den Gesetzentwurf inhaltlich konkretisieren, lieber Herr Kollege Thielen, und damit auch weiterentwickeln. Aus einem guten Gesetzentwurf wird somit, dem Struck‘schen Gesetz folgend, ein sehr gutes Gesetz. (Beifall von der SPD.) (Abg. Schmitt (SPD)) Was das SGBG angeht, handelt es sich um verschiedene Konkretisierungen des Gesetzes, beispielsweise indem Definitionen ergänzt oder Verweise auf das EEG eingebaut werden. Ebenfalls wurde in der Anhörung die Frage gestellt, wie mit mehreren Gemeinden als Anspruchsberechtigte umzugehen sei und was passiert, wenn einzelne Gemeinden die Zahlungen ablehnen. Es wurden ebenfalls Regelungen aufgenommen, die die entsprechenden Abläufe regeln. Dabei wurde das Rad nicht neu erfunden, bestehende Regelungen sind bereits in anderen Ländern zu finden. Was die Zweckbindung der Gelder aus Beteiligungsvereinbarungen angeht, ergänzen wir in dem Abänderungsantrag den Natur- und Artenschutz sowie vergleichbare Verwendungen, um die Bandbreite der Maßnahmen zu erweitern und die entsprechenden Bereiche zu stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Kritik der CDU, dass mehrere anspruchsberechtigte Gemeinden einen Verhandlungsvertreter benennen mögen, lässt bei mir den Eindruck zurück, dass die CDU entweder die Stellungnahmen nicht gelesen oder sich über die Grenzen des Saarlandes hinaus mit der Thematik gar nicht erst beschäftigt hat. (Abg. Thielen (CDU): Nein, das stimmt nicht! - Abg. Theis (CDU): Das hat er doch ge- sagt!) Im Unterschied zu Überlegungen anderer Länder, dazu die Standortkommune auszuwählen, lässt die hier gewählte Regelung, nämlich die Einigung auf einen Verhandlungsvertreter, den Kommunen einen größeren Spielraum. (Anhaltende Zurufe des Abgeordne- ten Theis (CDU).) Ja, ich weiß, der CDU hätte es mutmaßlich besser gefallen, wenn das Gesetz am besten keine Verfahren und keine Abläufe regeln würde und es damit, dem Ansinnen der CDU folgend, viel bessere Möglichkeiten gäbe, Beteiligungsverfahren auszusitzen und abzumoderieren, lieber Herr Kollege Theis. (Beifall von der SPD. - Zurufe des Abgeord- neten Theis (CDU).) Denn damit könnte die CDU den Ausbau ‑ ‑ (Anhaltende Zurufe des Abgeordne- ten Theis (CDU).) Frau Präsidentin, ich weiß nicht, wer gerade das Wort hat, ich habe den Eindruck, Herr Kollege Theis.

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