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Stephanie Meiser

SPD 12.06.2024 Sitzungen 17/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Klimawandel betrifft uns alle. Er ist allgegenwärtig. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir nicht erst dann handeln, wenn wir ihn hier vor der eigenen Haustür spüren. Unser Ziel sollte sein, den Klimawandel gar nicht erst vor unserer Haustür ankommen zu lassen. Die jüngsten Hochwasserereignisse im Saarland und anderen Bundesländern verdeutlichen das auf dramatische Weise. Aus diesem Grund ist es so wichtig, die Energiewende hin zur klimaschonenden und klimaneutralen Energieversorgung in Deutschland und auch im Saarland voranzutreiben. Es ist unerlässlich, dass sich die Landesregierung klar zur Energiewende bekennt. Die Notwendigkeit eines massiven und beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien ist größer denn je. Nur durch entschlossenes Handeln können wir die negativen Folgen des Klimawandels abmildern und eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen sichern. Mit dem vorliegenden Gesetz bekennen wir uns zur Energiewende. Es wird nicht mehr nur geredet, sondern es wird gemacht. Zur Erreichung der Klimaziele ist das auch bitter nötig. (Beifall von der SPD.) (Abg. Meiser (SPD)) Wir befinden uns mitten in der Transformation. Es reicht nicht mehr, nur zu meckern und zu kritisieren. Es bedarf Lösungen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zur Sicherung von wettbewerbsfähigen Energiepreisen und zur Erhöhung der Standortattraktivität des Saarlandes. Der Bund hat allen Ländern verbindlich vorgegeben, wie viel Fläche sie für Windenergienutzung an Land bereitstellen müssen. Für das Saarland wurde festgelegt, dass 1,1 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032 für Windenergie genutzt werden sollen. Wir wollen jedoch mehr erreichen und schneller vorankommen, da wir als kleines, von der Industrie geprägtes Land ambitioniert sein müssen. Unser Ziel ist es, dass das Saarland insgesamt 2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2030 für die Windenergienutzung bereitstellt. Damit beabsichtigen wir, die Verpflichtungen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz schneller zu erfüllen, als vom Gesetzgeber verlangt. Statt 1,8 Prozent bis 2032 sollen bereits 2030 2 Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden. Zugegeben: Das ist ein ehrgeiziges Ziel, das uns die vorherige Landesregierung gesetzt hat. Darum ist es umso erfreulicher zu sehen, dass die aktuelle Landesregierung dieses Ziel mit solch hoher Geschwindigkeit verfolgt und sich auf den Weg macht. Die konkrete Zielsetzung aus dem Energiefahrplan 2030 ist der Zubau von 500 MW installierte Leistung Windenergie und 750 MW installierte Leistung Fotovoltaik bis 2030. Hier ein paar Zahlen zum aktuellen Stand: Der Gesamtzubau nach Energiefahrplan 2030 beträgt bei der Windenergie plus 32,75 MW. Das sind neun Anlagen. Der Startwert am 31.12.2021 lag bei 507,98 MW, nach aktuellem Stand sind es 540,73 MW. Bei den Fotovoltaikanlagen gibt es ein Plus von 247,89 MW. Das sind plus 13.810 Anlagen. Der Startwert - auch hier am 31.12.2021 - lag bei 602,91 MW. Nach aktuellem Stand sind es 850,8 MW. Man kann feststellen: Wir kommen unseren Zielen sichtbar näher. Das ist sehr erfreulich. Mein Kollege Sebastian Schmitt wird gleich noch auf das Beteiligungsgesetz eingehen, von dem wir uns eine weitere Beschleunigung des Ausbaus erhoffen. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, das wir heute in Zweiter Lesung beraten, bringen wir das Landesziel auf die kommunale Ebene. Die Festlegung der Flächenziele auf kommunale Planungsträger durch ein Landesgesetz ist der effektivste und schnellste Weg zur Erreichung der Flächenbeitragswerte. Bereits in seiner Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr fordert der Regionalverband Saarbrücken ganz klar die Planungshoheit für die Umsetzung des Flächenzielgesetzes für seine zehn Städte und Gemeinden. Diese Sonderstellung des Regionalverbandes haben wir gerne durch unseren Abänderungsantrag bestätigt. Unabhängig davon ist es aber aus Effizienzgründen sinnvoll, den Kommunen ihre Planungshoheit zu überlassen. Es wurden bereits erste Schritte für den Ausbau auf kommunaler Ebene gegangen. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftausbau ist zum Teil schon 2015 erfolgt. Wir überfordern die Kommunen nicht, im Gegenteil: Wir stärken mit dem Gesetzespaket ihre Selbstständigkeit und gleichzeitig ihren Haushalt. Das ist ein Gewinn und keine Überlastung. (Beifall von der SPD.) Schlussendlich wurde bei den Flächenbeitragswerten ein Deckel bei 3,46 Prozent eingezogen, um eine gerechte Verteilung der Zielvorgaben zwischen den Kommunen und Regionen des Landes zu gewährleisten und letztlich die 2 ‑ Prozent-Zielvorgabe zu erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis 2030 liegt noch einiges an Arbeit vor uns. Mit dem aktuell vorliegenden Gesetz wollen wir unseren Beitrag leisten, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und unser Land zukunftssicher aufzustellen. Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien ist wichtig, um den Klimawandel zu bekämpfen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren und die Energiesicherheit zu erhöhen. Erneuerbare Energien schaffen Arbeitsplätze, fördern Innovationen und bieten langfristig wirtschaftliche Vorteile. Außerdem schonen sie begrenzte Ressourcen und verbessern die Luftqualität. Nicht zuletzt machen sie die Energieversorgung nachhaltiger und sicherer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz in Zweiter Lesung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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