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Dagmar Heib

12.06.2024 Sitzungen 17/27

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/980 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/980 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/980 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/865. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/865 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und CDU ‑ Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland (Drucksache 17/823) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/972 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland, Drucksache 17/823, in seiner 23. Sitzung am 13. März 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Er ist ein zentraler Baustein zur Bewältigung der Klimakrise und ein Beitrag zur nationalen Sicherheit. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparungen, Beibehaltung der Versorgungssicherheit, bezahlbare Preise für Haushalte und Unternehmen sowie der Klimaschutz sind wesentliche Elemente der Energiewende. Das Saarland hat als dicht besiedeltes Industrieland eine besondere Ausgangslage. Mit Artikel 1 wird von der durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen durch die kommunalen Planungsträger sicherzustellen. Mit Artikel 2 wird auf Landesebene eine Pflicht dafür geschaffen, dass sich Gemeinden im näheren Umkreis von Windenergievorhaben und Fotovoltaikfreiflächenanlagen an der Wertschöpfung beteiligen können. Dies soll die Akzeptanz steigern und damit den Ausbau der Wind- und Solarstrahlungsenergieanlagen beschleunigen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 20. März gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 8. Mai stattgefunden hat. Ein Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland, Drucksache 17/823, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall von der SPD.)

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