Patrick Waldraff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angemessenes und bezahlbares Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen und ist von maßgeblicher Bedeutung für die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist es auch ein Problem, ich finde sogar, ein großes Problem, dass es für etliche Haushalte in den letzten Jahren immer herausfordernder und teils sogar unmöglich geworden ist, sich am Wohnungsmarkt selbst mit ausreichendem Wohnraum zu versorgen. Das betrifft im Übrigen nicht nur Haushalte mit geringem Einkommen, sondern auch Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende, Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen. Ursächlich dafür ist natürlich, dass die Mietpreise und auch die Baukosten samt Zinsen in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind und zudem bundesweit ein extremer Mangel an sozialem Wohnraum besteht. Aus einer Wohnungsmarktstudie des Pestel Instituts von Anfang des Jahres geht hervor, dass in Deutschland mehr als 910.000 Sozialwohnungen fehlen. Allein im Saarland herrscht ein Defizit von mehr als 13.000 Sozialwohnungen. Ich will es konkret machen: Wir haben im Saarland aktuell weniger als 1.000 Sozialwohnungen und das bei einem Sollwert laut Studie von 13.800. Auch in den letzten beiden Jahren - das ist eben schon erwähnt worden - hat sich an diesem Defizit so gut wie nichts geändert. Damit sind wir im Saarland nach wie vor bundesweit mit Abstand Schlusslicht. Was macht die Regierung? - Die SPD in Land und Bund verspricht seit geraumer Zeit, dass sie die Zahl der Sozialwohnungen deutlich erhöhen wird. 100.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Das hat die SPD-geführte Ampel in Berlin konkret versprochen, aber bisher total verfehlt. 5.000 Sozialwohnungen bis 2027, das hat die Saar-SPD konkret versprochen, aber bisher so gut wie nichts geliefert. Dazu kann ich nur sagen: viel Verpackung, wenig Inhalt. Der rote Faden dieser SPD-Landesregierung setzt sich auch bei diesem Thema fort. (Beifall von der CDU.) Das Defizit an Sozialwohnungen, das die Pestel-Studie erneut bescheinigt hat, hat gigantische Ausmaße erreicht. Die SPD-Baupolitik droht damit, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik noch weiter zu beschädigen. Ja, ich bin mir bewusst, dass die Ausgangslage und die Rahmenbedingungen schwierig sind. Fachkräftemangel, gestiegene Zinsen, knappe Materialien - alles richtig. Aber darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ständig Dinge ankündigen, die Sie dann nicht einhalten. Das gilt übrigens für viele Bereiche. Das ist bei der Polizei so. Da haben Sie gesagt, 150 Kommissaranwärter pro Jahr, die haben Sie aber nicht eingestellt. (Sprechen bei der SPD.) Ehrlich gesagt, von den 400.000 Arbeitsplätzen und der 1 Million Einwohner sind wir auch noch weit entfernt. Genauso sieht es aus mit den 5.000 Sozialwohnungen. Da müsste längst viel mehr Engagement Ihrerseits sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zu erkennen sein. Genau das ist es, was die Menschen nicht mehr wollen: großspurige Ankündigungen, medial im Übrigen hervorragend verkauft. Da macht Ihnen so schnell keiner was vor. Große Social-Media-Kampagnen, abgestimmte Kacheln, tolle Videos - Respekt dafür. Aber am Ende wird meistens nicht geliefert. (Beifall von der CDU.) Das nennt man zusammengefasst ganz einfach schlechte Politik, die das Vertrauen - übrigens gegenüber allen politischen Akteuren - nachhaltig beschädigt. Obwohl Sie mit Ihrem Ziel, bis 2027 auf 5.000 Sozialwohnungen im Saarland zu kommen, so wie es aktuell aussieht, mit großer Wahrscheinlichkeit krachend scheitern werden, muss man dennoch anerkennen, dass Sie in den letzten Monaten tätig geworden sind. Zunächst wurden die bestehenden Förderprogramme und Konditionen verbessert und dadurch schon erste kleinere Erfolge erzielt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht man den nächsten Schritt, um auf diese Weise den speziellen landesspezifischen Anforderungen an die künftige Wohnraumförderung Rechnung zu tragen. Das begrüßen wir als CDU grundsätzlich auch. Wir wissen natürlich um die Notwendigkeit für ein solches Gesetz und werden dem Gesetzentwurf - so viel schon vorweg - heute in Zweiter Lesung zustimmen. Ich will trotzdem noch etwas in Kurzform zur Anhörung sagen, die letzte Woche im Bauausschuss stattgefunden hat. Es gab seitens der anwesenden Vertreter der Verbände, Kammern und Gewerkschaften noch einige Optimierungswünsche, die sich weitestgehend - Herr Kollege Haas hat es schon gesagt - im umfangreichen Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wiederfinden und auch von uns mitgetragen werden. Ich will betonen, dass ich es gut finde, dass die SPD-Fraktion sichtlich bemüht ist, mit uns gemeinsam das Gesetz der eigenen Regierung noch besser zu machen. Das ist hier im Landtag (Abg. Waldraff (CDU)) nicht selbstverständlich, zumindest soweit ich es in den letzten beiden Jahren überblicken kann. Von daher an dieser Stelle dafür ein Lob. Wichtig im Änderungsantrag ist aus unserer Sicht insbesondere, dass auf den mehrfach geäußerten Wunsch eingegangen wurde, die in § 9 des Gesetzentwurfs genannten Einkommensgrenzen zu erhöhen. Durch die ursprünglich niedrigen Einkommensgrenzen wären breite Gruppen der Bevölkerung ausgeschlossen, weswegen ihnen der Zugang zu Förderungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz verwehrt geblieben wäre. In diesem Zusammenhang haben wir als CDU-Fraktion in einem eigenen Änderungsantrag, der von Ihnen leider abgelehnt wurde, dafür plädiert, dass auch der Erhöhungsbetrag für Kinder angehoben wird. Aus unserer Sicht haben Sie die Kinder hier vergessen. Vergleichen Sie das Gesetz mit der entsprechenden Vorlage in Bayern; Sie werden den deutlichen Unterschied erkennen. Ansonsten, das muss ich schon sagen, war ich sehr von der schriftlichen Stellungnahme des stellvertretenden Vorsitzenden des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland beeindruckt. Lieber Kollege Ahr, Sie bringen zumindest in diesem Zusammenhang die Dinge wirklich auf den Punkt. In der Stellungnahme schreiben Sie: „In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zu unserem Bedauern zum größten Teil nur bestehende Verwaltungsvorschriften konkretisiert. Es benötigt daher (…) eine gute Verwaltungsvorschrift ‚Soziale Wohnraumförderung‘, die die Dinge im Detail regelt und konkretisiert. Die Verwaltungsvorschrift wird maßgeblich sein, ob neue Anreize für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden oder nicht. Wir als DGB sehen zudem kritisch, dass das Gesetz keine Kosten verursachen soll (…). Wer Wohnungsbau fördern will, muss Geld zur Verfügung stellen. Alleine sich auf Bundesmittel zu verlassen, reicht nicht aus. Zudem müssen die Kommunen im Saarland finanziell so ausgestattet werden, dass sie überhaupt die Chance erhalten, einen Beitrag zur Wohnraumförderung zu leisten. Insgesamt kommen wir zur Einschätzung, dass der vorliegende Gesetzentwurf kaum neue konkrete Anreize schafft, um mehr bezahlbaren Wohnraum im Saarland zu ermöglichen. Es benötigt aus Sicht des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland daher weiterer Wohnraumförderpakete und -konzepte.“ Lieber Herr Ahr, da kann ich Ihnen nur voll und ganz zustimmen. Es besteht natürlich weiterhin ein enormer Handlungsbedarf. Ich hoffe, Sie weisen auch als Abgeordneter gegenüber Ihrer eigenen Regierung energisch darauf hin und machen Ihren Einfluss geltend, um dem bestehenden Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Es ist selbstverständlich, zukünftig regelmäßig zu überprüfen, ob das Gesetz tatsächlich seinen Zweck erfüllt. Gegebenenfalls müssen Anpassungen erfolgen oder entsprechende zusätzliche Programme auf den Weg gebracht werden. Soziale Wohnraumförderung ist und bleibt eine Daueraufgabe, die uns sicherlich auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen wird. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)
