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Sascha Haas

SPD 12.06.2024 Sitzungen 17/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das Gesetz im Hohen Hause eingebracht worden ist, habe ich über die Wohnraumkrise in Deutschland und darüber gesprochen, wie sich diese Wohnraumkrise auf das Saarland konkret auswirkt und wie wichtig es ist, dass wir seit November - dank unseres Ministers Reinhold Jost - Förderprogramme auf den Weg gebracht haben, um diese Wohnraumkrise im Saarland zu meistern, um ihr begegnen zu können, um Menschen, für die es auf dem Wohnungsmarkt schwierig ist, eine Perspektive zu bieten. Mit dem Wohnraumförderungsgesetz geben wir diesen Förderprogrammen einen gesetzlichen Rahmen und wir als Gesetzgeber zeigen heute deutlich, dass wir vor allem für junge Familien, Alleinerziehende, Wohnungslose, Studierende sowie Menschen, die hilfsbedürftig sind oder auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind, einen wesentlichen Schritt nach vorne gehen. Wir unterstützen sie, damit es gelingt, damit jeder das Dach über dem Kopf hat, das er oder sie braucht. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein guter Tag für das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der SPD.) Ich bin für die Anhörung dankbar, die wir im Ausschuss hatten. Es gab eine große Beteiligung von unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteuren am Wohnungsmarkt, aus der Privatwirtschaft, aus dem Bereich des öffentlichen Wohnungsbaus, von den Kammern, dem Städte- und Gemeindetag und von den Gewerkschaften, die uns wichtige Impulse gegeben haben. Wir haben es geschafft, aus dem guten Gesetz ein sehr gutes Gesetz zu machen. Das sehen Sie heute im Abänderungsantrag, denn viele der Dinge, die in die Anhörung eingebracht wurden, finden sich in diesem Antrag wieder. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion einen guten Austausch hatten, dass wir in dieser Anhörung gemeinsam viele wichtige Fragen stellen und uns beantworten lassen konnten. In diesem Zusammenhang möchte ich den demokratischen Fraktionen ein herzliches Dankeschön aussprechen. Die AfD hat leider weder nachgefragt, noch war sie in der Auswertungssitzung anwesend. Deswegen möchte ich sagen, dass beide demokratische Fraktionen ein ehrliches Interesse haben, (Abg. Haas (SPD)) dieser Wohnraumkrise zu begegnen. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall von der SPD und der CDU.) Was haben wir mit dem Änderungsantrag aufgenommen? - Ich will auf ein paar wichtige Punkte eingehen. Wir haben ganz viele Zielgruppen - ich habe sie am Anfang schon benannt -, für die es auf dem Wohnungsmarkt schwierig ist. Wir haben die Wohnungslosen zum einen im Gesetz drinstehen, aber wir haben es um die Obdachlosen ergänzt, denn Wohnungslose sind nicht Obdachlose. Das sind zwei unterschiedliche Gruppen. Wir sehen eben auch - und da denke ich an die vielen Diskussionen, die es im Ausschuss für Soziales gibt -, dass wir für die Gruppe der Obdachlosen künftig Förderprogramme brauchen, um sie besser unterbringen zu können, um ihnen den Schritt in ein geregeltes Wohnen zu geben. Wir haben auch das aufgenommen, was uns der Städte- und Gemeindetag mitgegeben hat, nämlich die Fördergegenstände zu erweitern. Bisher hat das Gesetz die Bundesmittel, die wir bekommen und die wir mit Landesmitteln ergänzen, im Fokus gehabt. Wir haben uns angeschaut, was wir mit dem Wohnraumfördergesetz in Zukunft noch erreichen wollen, und deswegen haben wir die Liste der Fördergegenstände erweitert. Wir werden künftig das Wohnumfeld und die Quartiere fördern. Ich denke hier an das Thema der Quartiersförderung, um der Armut zu begegnen. Deswegen finde ich es wichtig, dass das Thema Wohnraum mitgedacht wird und sich als wesentlicher Fördergegenstand im Abänderungsantrag und später auch im Gesetz wiederfinden wird. Wir haben Baumaßnahmen zur Schaffung von Räumen für wohnungsnahe soziale Infrastruktur aufgenommen - auch das ist ein ganz wichtiger Punkt - genauso wie Wohnraumkonzepte, Pilot- und Modellprojekte, Planungswettbewerbe und ähnliche Instrumente der qualitativen Alternativbildung, aber auch die Unterstützung von Wohngenossenschaften. Das ist etwas, das man im Saarland bisher leider noch zu wenig sieht. Deswegen wollen wir, dass dieser Punkt sich im Gesetz wiederfindet und wir künftig Wohnungsgenossenschaften in ihrer Gründung unterstützen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein wesentlicher Schritt. (Beifall von der SPD.) Wir sehen generell auf dem Wohnungsmarkt - das ist ein Trend, der sich nicht nur im Saarland abzeichnet - immer mehr Einpersonenhaushalte. Wir sind eine alternde Gesellschaft und deswegen ist es wichtig, dass wir Projekte Generationen übergreifend fördern. Hier fand ich ganz wichtig - das war ein Punkt, der der Deutsche Gewerkschaftsbund Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland eingebracht hat -, die Wörter altersgerechtes Wohnen zu erwähnen. Ich bin dankbar dafür, dass es sich hier wiederfindet, damit die Menschen sehen, dass es uns wichtig ist, dass Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung wohnen bleiben können, damit sie ihr soziales Wohnumfeld nicht verlieren. Deswegen bin ich dankbar für diesen Hinweis und finde es gut, dass es sich heute in unserem Änderungsantrag wiederfindet. (Beifall von der SPD.) Eine große Diskussion war das Thema Einkommensgrenzen. Dazu hatten wir die unterschiedlichsten Rückmeldungen bekommen, aber auch wir als Fraktionen haben darüber gesprochen, wie wir die Einkommensgrenzen so gestalten können, dass möglichst viele von diesem Wohnraumförderungsgesetz profitieren. Natürlich wollen wir das Ganze nicht wie mit der Gießkanne verteilen, sondern gezielt schauen, dass die Zielgruppen, die wir im Gesetz benannt haben, profitieren können. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, und das soll es zeitnah, soll es bei dem, was wir jetzt schon in der Pipeline haben, nicht passieren, dass Menschen aufgrund der Einkommensgrenzen aus dem Gesetz herausfallen. Auch das war ein guter Hinweis, den wir in der Anhörung von der privaten Wohnungswirtschaft mitbekommen haben. Deshalb haben wir die Einkommensgrenzen - das sehen Sie im Änderungsantrag - wesentlich angehoben, um es zu schaffen, dass alle, die wir im Gesetz unterstützen wollen, davon profitieren werden. Ich freue mich darüber, dass uns das im Abänderungsantrag gelungen ist. (Beifall von der SPD.) Wenn wir schon bei den Einkommensgrenzen sind: Wir leben in einer Zeit, in der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine etwas passiert ist, was jeder und jede von uns in diesem Land gespürt hat und auch noch spürt. Wir haben eine große Inflation in diesem Land, die aufgrund des Krieges und als Folge der Pandemie entstanden ist. Man sieht, wie flexibel man auf dem Wohnungsmarkt mit Einkommensgrenzen darauf reagieren muss. Bisher hat das Gesetz vorgesehen, die Einkommensgrenzen nur alle drei Jahre anzupassen. Dann wollte man sich anschauen, wie sich der Verbraucherpreisindex geändert hat und wie sich die Inflation ausgewirkt hat. Auch hierzu gab es in der Anhörung zum Gesetz eine gute Diskussion. Wir finden im Abänderungsantrag jetzt etwas, was ich für sehr wichtig halte: Wir werden uns künftig jedes Jahr anschauen, wie sich der Index geändert hat, um dann die Einkommensgrenzen entsprechend anzupassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz. Darüber freue ich mich. (Beifall von der SPD.) (Abg. Haas (SPD)) Wir haben es in diesem Gesetz geschafft, in der Wohnraumförderung einen Zahn zuzulegen. Wir haben das Ziel - das wurde in unserem Regierungsprogramm auch angesprochen -, 5.000 Wohnungen zu bauen. Ich möchte an dieser Stelle Folgendes dazu sagen: Wenn wir es realistisch betrachten, so erkennen wir, dass sich aufgrund des Krieges in der Ukraine vieles verschoben hat. Ich bin mir aber sicher, dass wir es mit den Förderprogrammen, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, mit dem heutigen Wohnraumfördergesetz und den Rückmeldungen, die alle Akteurinnen und Akteure mitgegeben haben, zumindest schaffen werden, in dieser Legislaturperiode so viele Projekte wie möglich auf den Weg zu bringen. Wir schaffen es vielleicht nicht bis Ende der Legislaturperiode, 5.000 fertige Wohnung stehen zu haben, aber wir werden anfangen, diese 5.000 Wohnungen zu bauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das schaffen wir. Da bin ich mir sicher. Ich möchte einen herzlichen Dank an Minister Reinhold Jost aussprechen, der bereits letztes Jahr mit den Förderprogrammen losgelegt hat. Auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeitenden im Ministerium, die es möglich gemacht haben, dass wir diese Änderung schnell in den Gesetzentwurf einbringen konnten. Es ist nämlich wichtig, dass wir jetzt mit allen Akteurinnen und Akteuren anfangen zu bauen. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme auf das zurück, was ich zu Beginn der letzten Sitzung gesagt habe. Wir haben eine Wohnraumkrise, aber diese Regierung hat eine Antwort auf diese Wohnraumkrise. Heute ist ein guter Tag für das Saarland, heute starten wir ein gutes Fördergesetz. Ich bin froh, dass wir es heute verabschieden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und zum Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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