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Dagmar Heib

12.06.2024 Sitzungen 17/27

Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir ein paar Worte zum Tode von Klaus Töpfer. Klaus Töpfer hat sich in all seinen politischen und gesellschaftlichen Funktionen stets für die Interessen der Generationen und der Umwelt eingesetzt, nachhaltig und visionär. Klaus Töpfer hat weit über die Grenzen des Saarlandes gewirkt und war dabei ein Gesicht unseres Landes. Ich spreche ihm die Achtung des Hohen Hauses aus. Unsere Gedanken sind in der Trauer bei seiner Frau, seiner Familie und seinen Freunden. Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben und kurz innezuhalten. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz.) Ich eröffne die 27. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Frau Landtagspräsidentin Heike Winzent ist krankheitsbedingt für die Sitzung entschuldigt. Wir wünschen ihr auf diesem Wege gute Besserung und eine schnelle Genesung. Herr Minister Dr. Magnus Jung ist aufgrund seiner Teilnahme an der Gesundheitsministerkonferenz in Lübeck-Travemünde für die heutige Sitzung entschuldigt. Herr Minister Jürgen Barke nimmt an der Wirtschaftsministerkonferenz in Bayern teil und ist für den heutigen Tag entschuldigt. Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich eine Besuchergruppe der GPW GmbH Bildungseinrichtung Neunkirchen unter der Leitung von Frau Jenny Wannemacher begrüßen. Seien Sie uns willkommen! (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium hat Frau Landtagspräsidentin Winzent den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung „Zweite Lesung des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes“, Drucksache 17/865, hat der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zwischenzeitlich einen Abänderungsantrag mit der Drucksache 17/980 eingebracht. Zu Punkt 7 der Tagesordnung „Beschlussfassung über den von der CDU ‑ Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Aktionsplan gegen Islamismus - Bedrohungen unserer Demokratie durch Islamismus entschieden bekämpfen“, Drucksache 17/975, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/986 den Antrag „Konsequentes Handeln für die Sicherheit in unserem Land eingebracht.“ Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/986 als Punkt 11 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/986 als Punkt 11 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 7 in einem ganzen Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 10 der Tagesordnung „Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Ärztemangel ursächlich bekämpfen - Medizinische Versorgung nachhaltig sichern - Studienkapazität im Fach Humanmedizin gemeinsam ausbauen“, Drucksache 17/976, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/987 den Antrag „Eine gute medizinische Versorgung im ganzen Saarland sicherstellen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/987 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/987 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 10 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Zu Tagesordnungspunkt 1 findet keine Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 2 bis 6 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Vielen Dank. Dann ist das Ganze so angenommen. (Abg. Dörr (AfD): Frau Präsidentin, haben Sie nicht die Nummer 7 mit der zur Verfügung stehenden Redezeit vergessen?) Das ist vorher gesagt worden. Zu Punkt 7 der Tagesordnung habe ich gesagt, dass es einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion gibt. Das ist erwähnt worden. Es wurde auch so abgestimmt. Sie haben mich unterbrochen. Das nutze ich als Gelegenheit und begrüße Frau Katja Göbel vom Katholischen Büro und auch Herrn Kirchenrat Hofmann, der durch die Kamera verdeckt ist. Seien Sie uns ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Liebe Frau Göbel, Sie sind heute an Ihrem Geburtstag anwesend. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des Hauses.) Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Zweite Lesung des Gesetzes zur Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drucksache 17/928) Zu diesem Tagesordnungspunkt freue ich mich, die Direktorin der Landesmedienanstalt des Saarlandes, Frau Ruth Meyer, begrüßen zu können. (Beifall des Hauses.) Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Meyer! Ich begrüße auch Frau Wüst, die in Vertretung von Herrn Grasmück heute zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend ist. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/928, in seiner 25. Sitzung am 15. Mai 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die erforderliche Zustimmung des Landtags des Saarlandes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag erteilt. Mit diesem werden im Wesentlichen die notwendigen Anpassungen an die EU-Verordnung 2022/2065, den sogenannten Digital Services Act, und an das Digitale-Dienste-Gesetz vorgenommen. Die Landesmedienanstalten werden als „zuständige Behörde“ im Sinne des Digital Services Acts benannt. Anders als im Bundesrecht wird der Begriff des „Telemediums“ in den Staatsverträgen der Länder beibehalten. Daneben werden auch im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, sogenannter Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die notwendigen Anpassungen an den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz vorgenommen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, auf eine Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum daher heute einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes zur Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 17/928, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.) Vizepräsidenten Heib: Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/928. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/928 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes (Drucksache 17/865) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/980) Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Saarländische Wohnraumförderungsgesetz, Drucksache 17/865, in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage für eine soziale Wohnraumförderung im Saarland unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten und bildet den künftigen gesetzlichen Rahmen für alle Wohnraumfördermaßnahmen des Landes. Er normiert die Ziel- und Fördergegenstände und schafft Regeln zur Sicherung der Zweckbindung. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Sowohl die SPD- als auch die CDU-Landtagsfraktion haben einen Abänderungsantrag eingebracht. Der Abänderungsantrag der CDU ‑ Landtagsfraktion wurde bei Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion und Ablehnung der SPD-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion wurde bei Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf zum Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/865 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)

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