Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/841. Wer für die Annahme der Drucksache 17/841 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/841 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen mit der Drucksache 17/831 vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Erhebung einer Steuer auf Einwegverpackungen in der Stadt Tübingen. Rechtsgrundlage hierfür und gleichzeitig Gegenstand der Beschwerde ist die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungsteuer vom 30.01.2020. Beschwerdeführerin ist die Inhaberin einer McDonald's-Filiale. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Landtag des Saarlandes in diesem Verfahren gemäß §§ 94 Abs. 4 und 77 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Ausschuss hat sich in seiner 35. Sitzung vom 22.02.2024 mit der Streitsache befasst. Von mir als Ausschussvorsitzender wurde angeregt, mangels unmittelbarer Betroffenheit, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist, keine eigene Stellungnahme abzugeben. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im letzten Jahr eine Verpackungssatzung für grundsätzlich rechtmäßig befunden; da es sich hierbei aber um eine kommunale Satzung handelt, sollte man sich als Land über eine potenzielle Angelegenheit unserer Kommunen nicht präjudizierend äußern. Der Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat daher folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu der oben genannten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von SPD und CDU.)
