Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In den letzten Jahren wird wiederholt darauf hingewiesen, dass unsere Kinder in den Grundschulen nicht alle schwimmen können, im Gegenteil, dass immer mehr Kinder nicht schwimmen können, dass Kinder aus der Schule entlassen werden und nicht schwimmen können. Das ist meiner Ansicht nach eine große Sünde. Das kann überhaupt nicht sein. Ich hoffe ja, dass sie alle schwimmen können. Aber Kinder, die nicht schwimmen können, denen fehlt es an Selbstbewusstsein auch für andere Dinge. So habe ich zum Beispiel als Lehrer und als Schulleiter Wert darauf gelegt, dass alle Kinder meiner Schule schwimmen können und alle Kinder meiner Schule konnten immer, solange ich Schulleiter war, schwimmen, wenn sie die Schule verlassen haben. Das ist auch dokumentiert. Ich habe einmal einen Wettbewerb der Deutschen Lebensversicherungsgesellschaft mitgemacht, an der sich über 2.000 Schulen aus ganz Deutschland aller Schulgattungen beteiligt haben. Wir haben den ersten Preis errungen. Das geht nur, wenn man das Ganze zielstrebig macht. Ich habe hier schon einige Male im Auftrag der AfD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bildungsministerin aufzufordern, festzustellen, welche Kinder oder wie viele Kinder nicht schwimmen können oder schwimmen können. Das ist die Grundvoraussetzung, wenn man einen effektiven, einen wirkungsvollen Schwimmunterricht aufbauen will. Da muss man zuerst einmal wissen, wer nicht schwimmen kann. Für diese Kinder muss dann ein Schwimmlernunterricht organisiert werden. Das geht nicht so, dass man ins Schwimmbad geht und die alle mal rumspringen lässt und sie nach zwei Stunden wieder einsammelt und nach Hause geht. Das geht nur, indem man genau weiß, was jedes einzelne Kind in diesem Bereich schon kann. Das beginnt mit der Wassergewöhnung und endet vielleicht mit dem Fahrtenschwimmerzeugnis, oder wie das jetzt heißt, oder auch mit dem DLRG-Grundschein. Man muss genau wissen, wo das Kind jetzt steht. Dann kann man Gruppen klassenübergreifend zusammenstellen, um schwimmen zu lehren und die Kinder schwimmen lernen. Ich lasse da auch nicht gelten, dass man sagt, bei uns ist kein Schwimmbad, das geht nicht. Ich bin seinerzeit mit den Kindern von Uchtelfangen nach Neunkirchen ins Hallenbad gefahren, wo für uns Zeiten organisiert waren, in denen die Kinder dann zielstrebig schwimmen gelernt haben. Aber da wir gerade eben noch von dem Schulbauprogramm gesprochen haben: Es ist natürlich hilfreich, wenn in der Schule ein Lehrschwimmbecken ist. Zu der Zeit, als die Gemeinden, die jetzt Ortsteile sind, wie zum Beispiel Fischbach, ein Ortsteil von Qierschied, noch selbstständige Gemeinden waren, hatten sie in ihrem Schulhaus ein Lehrschwimmbecken. Merchweiler hatte auch ein Lehrschwimmbecken. Das ist hilfreich. Das kann man also machen. Aber wenn es nicht da ist, dann muss man eben ins nächste Schwimmbad gehen. Es kann absolut nicht sein, dass bei uns Kinder die Schule verlassen, die nicht schwimmen können, genauso wie es untragbar ist, dass Kinder die Schule verlassen und nicht schreiben oder lesen können. Deshalb stellen wir wie gesagt den Antrag, dass die Bildungsministerin und die Regierung als Ganzes dafür sorgen, dass unsere Kinder alle schwimmen können, wenn sie die Schule verlassen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
