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Alwin Theobald

CDU 13.03.2024 Sitzungen 17/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vergangenes Jahr hat die Mehrheit dieses Hauses einen Stopp der geplanten Cannabis-Legalisierung noch abgelehnt. Damals war vielleicht noch nicht für jeden erkennbar, wie handwerklich fehlerhaft beziehungsweise grottenschlecht der nun vorliegende Entwurf des sogenannten Cannabis-Gesetzes tatsächlich ist. Er ist so schlecht, dass selbst Befürworter entsetzt den Kopf schütteln. Vielleicht war auch noch nicht für jeden erkennbar, wie viele Fragen unbeantwortet sind und mit welcher Ignoranz all das Negative, all die Gefahren und all der Aufwand, den dieses Gesetz mit sich bringt, auf die Länder und die Kommunen abgewälzt werden sollen. Genau aus diesen Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es für uns als CDU unumgänglich, dass sich dieses Hohe Haus in all seiner Verantwortung noch einmal mit der Legalisierung von Cannabis beschäftigt. Es ist genauso unausweichlich, dass wir mit dem Wissen von heute gleich zwei Debatten in einer führen. Wir reden auf der einen Seite über die Frage der Legalisierung per se, die wir als CDU nach wie vor ablehnen. Wir reden auf der anderen Seite aber auch über das konkrete Gesetz, das nicht in Kraft treten darf, weil es schlichtweg nicht vollziehbar ist und kein einziges damit verbundenes Versprechen eingehalten werden wird. Als ich erstmals in den saarländischen Landtag gewählt wurde, habe ich mir ganz bewusst die Themenfelder Kinderschutz und Gesundheit ausgesucht. Es sind Bereiche, die mir ganz besonders am Herzen liegen. Wenn wir nun über die Legalisierung einer Droge diskutieren, die für viele und gerade auch für junge Menschen hochgefährlich ist, dann betrifft es genau diese Themenbereiche ganz elementar. Es geht um Gesundheit, es geht um Kinder und Jugendliche und um die Risiken einer Droge, deren aktiver und passiver Konsum ihnen erhebliche gesundheitliche Schäden zufügen und ihnen eine gute Zukunft verbauen kann. Es geht aber auch um Kriminalität. Es geht um Sicherheit im Straßenverkehr. Es geht um die Belastung unserer Polizei und der Ordnungsbehörden. Es geht um eine massive zusätzliche Belastung unseres Justizsystems und es geht um vieles mehr. Unterhalten Sie sich doch einmal mit Medizinern, insbesondere mit Kinder- und Jugendärzten, Psychologen und Psychiatern. Deren Meinung ist einhellig. Das menschliche Gehirn ist mit 18 Jahren weit davon entfernt, voll entwickelt zu sein. Wer heranwachsende Menschen ernsthaft schützen möchte, darf über eine Freigabe an unter 25-Jährige nicht einmal nachdenken. Das Tütchen am Abend mag für viele vielleicht folgenlos bleiben, aber bei Weitem nicht für alle. Es ist dabei keineswegs ein aus der Illegalität erwachsener Verfolgungsdruck, der die Krankheitsbilder, Depressionen sowie Psychosen hervorruft und das große Problem ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern es sind die Inhaltsstoffe von Cannabis. Es sind Inhaltsstoffe, die vor allem für junge Menschen brandgefährlich sind. Der Präsident der Bundesärztekammer betont deshalb zu Recht, die Ziele des Gesetzes stünden im eklatanten Widerspruch zur internationalen Erkenntnislage. Durch die Freigabe werde eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhängig macht und zu schweren Entwicklungsschäden führen kann - gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich ihn: „Diese Schäden sind dauerhaft und bleiben lebenslang wirksam. So steigen das Risiko von nachhaltigen kognitiven Funktionsdefiziten sowie das Auftreten von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen signifikant.“ - Dass dann ausgerechnet Gesundheitsminister und Bund und Land ein solch potenziell krankmachendes Unterfangen vorantreiben und unterstützen, kann ich beim besten Willen nicht verstehen. (Beifall von der CDU.) Aber darüber haben wir schon in der letzten Sitzung diskutiert. Wenden wir uns dem Gesetz selbst zu, das schon der Bundesrat in seiner Stellungnahme regelrecht zerlegt hat, das auch die Vorsitzende der Justizministerkonferenz - SPD - völlig auseinandergenommen hat und das völlig zu Recht auch die Innenminister mit einem Votum von 16 zu 0 ablehnen. Also lehnt auch unser saarländischer Innenminister Reinhold Jost - er ist gerade nicht im Raum - dieses Gesetz ab. Das wirft Fragen auf. Wie ist die Haltung unserer Landesregierung insgesamt? - Der Innenminister sagt Nein. Die Ministerpräsidentin sagt beim Neujahrsempfang der saarländischen Ärzteschaft, dass sie große Bedenken hat. Vom Gesundheitsminister und seiner Drogenbeauftragten hört man nach außen relativ wenig. Schade. Angeblich, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll das Gesetz den Schwarzmarkt ausdörren. Jetzt würde ich gerne den Innenminister fragen, wie die Polizeibeamten unterscheiden sollen, ob es sich bei den 25 g in der Hosentasche um legales Gras handelt oder Stoff vom Dealer. (Abg. Braun (SPD): Man muss dann nicht mehr zum Dealer gehen. Das ist der Punkt.) (Abg. Theobald (CDU)) Denn wenn jetzt die erste Stufe in Kraft tritt, ohne dass die Cannabis Social Clubs erlaubt sind, gibt es bisher gar keine legale Möglichkeit, sich das Zeug zu beschaffen. Es kommt also vom Dealer. (Zuruf der Abgeordneten Braun (SPD).) Und überhaupt, 25 g oder 50 g - hat in Zukunft jeder Polizeibeamte, jede Polizistin eine geeichte Waage im Rucksack? (Abg. Braun (SPD): Das war doch vorher auch nicht anders.) Wie sollen sie erkennen, ob die Blüten aus erlaubten Anbau stammen oder - was nicht ausgeschlossen werden kann - möglicherweise bald von genmanipulierten Pflanzen mit einem THC-Gehalt, über den wir alle nur staunen können. (Zuruf der Abgeordneten Braun (SPD).) Wie soll kontrolliert werden, ob Personen nicht mehr als die erlaubte Anzahl an Pflanzen in der Wohnung haben? - Ich weiß, das ist jetzt auch schon so, aber in Zukunft wird es ja gestattet, dass man sie in der Wohnung hat. Wie soll kontrolliert werden, ob die Pflanze männlich oder weiblich ist? - Wer misst nach, ob der Konsument 99 m oder 101 m von einer Schule, einem Kindergarten oder einem Cannabis Social Club entfernt ist? - Es ist schade, dass auch die Bildungsministerin nicht mehr da ist. Mich würde nämlich sehr interessieren, welche Handlungsmöglichkeiten den Lehrkräften und Schulleitungen nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes bleiben, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Schule oder im Schutzbereich der Schule der Besitz von Cannabis festgestellt wird, aber nur der Konsum verboten ist. In welcher Weise schult und sensibilisiert die Landesregierung die Lehrkräfte? Plant die Landesregierung hierzu eine konkrete Handreichung und Unterstützung sowie Anlaufstellen? Wird es diese seitens der Landesregierung für Lehrkräfte geben? - Ich weiß es nicht. Niemand weiß es bisher. Ich komme auch nicht umhin, den Gesundheitsminister, lieber Magnus, zu fragen: Welche Präventionskonzepte haben Sie bereits griffbereit in der Tasche, wenn Sie es nach eineinhalb Jahren nach Ihrer überhasteten Zerschlagung des Landesinstituts für Präventives Handeln noch nicht geschafft haben, neue und funktionierende Strukturen aufzubauen? (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) Dreizehnmal gab es in St. Ingbert ein weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus ausstrahlendes Internationales Drogenexperten-Treffen des Landesinstituts für Präventives Handeln, als die CDU im Saarland regierte. Das letzte Mal fand es 2021 statt. Seit der Landtagswahl vor zwei Jahren ist das Saarland vom Spitzenplatz in der Prävention leider Gottes zur Nullnummer geworden, und zwar in einer Zeit, in der Drogenprävention, Drogenerkennung und das Bündeln der Kräfte wichtiger denn je wären. In dieser Zeit steht das Saarland ziemlich blank da, weil die Regierung voreilig vorhandene Strukturen zerschlagen und seither noch nichts auf die Reihe gekriegt hat. Das muss sich ändern. Das Gesetz muss verändert werden und das Saarland muss sich vorbereiten, und zwar gut vorbereiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Die Innenminister haben eine klare Haltung gezeigt. Ich bitte Sie, zeigen Sie auch hier in diesem Hohen Hause eine klare Haltung. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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