Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim heutigen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geht es um das Thema Ämterpatronage. Das ist schon mehrfach gesagt worden, aber was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem Begriff? - Er bezeichnet ganz konkret die Vergabe von Positionen im beruflichen, aber auch im politischen Kontext, wo Entscheidungsträger beziehungsweise durch Entscheidungsträger Positionen an ihnen genehme Personen vergeben werden. Kurz zusammenfassend kann man es Günstlingswirtschaft nennen. So kann man die Ämterpatronage auch umschreiben. Dieses Problem der Ämterpatronage gibt es sowohl in der Privatwirtschaft, als auch im öffentlichen Dienst, und das offen gesagt seit geraumer Zeit. Es ist ein Problem, das ständig diskutiert und ständig wieder virulent wird. Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an eine ganz konkrete Problematik, die vor drei Jahren in Rheinland-Pfalz aufgetreten ist. Dort gab es einen Skandal im Umweltministerium. Das OVG Koblenz stellte damals, Ende 2020, fest - da ist ja gut, dass heute junge Verwaltungsanwärter bei uns zu Gast sind -, dass die Beförderungspraxis im dortigen Umweltministerium von Willkür geprägt sei und das verfassungsrechtliche System der Bestenauslese gänzlich unterlaufen werde. Die zuständige Ministerin damals - in dem Fall war es eine grüne Ministerin - musste aufgrund dieses Skandals zurücktreten. Die Angelegenheit hatte damals auch eine sehr hohe strafrechtliche Dimension. Die Kollegin Nadia Schindelhauer ist dankenswerterweise bereits darauf eingegangen, denn wir müssen noch mal gucken, wie überhaupt die Prozesse ablaufen, wenn jemand Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst werden will. Dort ist es ja so: Bevor man überhaupt in die engere Auswahl kommt - das wissen wir alle -, muss man sehr umfangreiche Auswahlverfahren durchlaufen mit einem Einstellungstest, teilweise schriftlich, später mündlich, und bei der Polizei ist noch ein Sporttest dabei et cetera. Das soll die Qualität der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber garantieren. Ich sage an der Stelle, das ist gut, richtig und notwendig, denn wir brauchen in unseren staatlichen Apparaten, in den Ministerien und einzelnen Behörden wirklich sehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist auch aus folgendem Grund wichtig: Wenn das Prinzip der Bestenauslese wirklich gelebt und beachtet wird, schafft das Vertrauen in der Bevölkerung in unseren Staatsapparat. Insoweit muss man sagen, dass Ämterpatronage und mangelnde Objektivität bei einer Personalauswahl genau diesem Vertrauen, das sehr wichtig ist, in unsere Behörden, in unsere staatlichen Institutionen schaden. Von daher - sehr geehrter Herr Schaufert, ich komme zum entscheidenden Punkt und will deutlich erwidern - ist es richtig, dass Verstöße gegen das Prinzip der Bestenauslese strafbewehrt sind. Nadia Schindelhauer hat es ausgeführt. Das ist wirklich ganz wichtig zu betonen, weil man den Eindruck erlangen könnte - die AfD suggeriert das ja -, als sei das nicht der Fall. Das muss man deutlich zurückweisen. Das ist falsch. Selbstredend gibt es Strafrechtsnormen, unter anderem § 266 StGB, in denen das alles strafrechtlich sanktioniert wird. Ich komme zur entscheidenden Frage, ob bestehende Regelungen im Strafgesetzbuch überarbeitet und verschärft werden müssen. Über all das kann man diskutieren, gar keine Frage. Das geschieht aber auch im Deutschen Bundestag. Das geschieht im politischen Diskurs und das ist auch gut so. In der heutigen Debatte muss ich persönlich feststellen - Nadia Schindelhauer ist auch darauf eingegangen -, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion absolut Geschmäckle hat. Ich habe eben gesagt, dass Ämterpatronage dem An- (Abg. Schäfer (CDU)) sehen und dem Vertrauen in staatliche Institutionen und Organe massiv schaden. Und was macht die AfD? Wie verhält sich die AfD? Sehr geehrter Herr Schaufert, wir brauchen gar nicht weit weg zu schauen. Schauen wir doch einfach, was sich in der Regionalversammlung in Saarbrücken abspielt. Dort beschäftigen AfD ‑ Mitglieder dieser Regionalversammlung sich selbst als Mitarbeiter, beziehen also staatliche Gelder aus Fraktionszuschüssen, womit externe Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Da machen sie sich auf gut Deutsch noch die Säcke voll und kassieren richtig ab. Das ist die Wahrheit, sehr geehrter Herr Schaufert. Und wenn das kein Geschmäckle hat, wenn das dem Ansehen in unsere staatlichen Organe nicht schadet, dann bin ich sprachlos. (Beifall von der CDU.) Ich will den Finger noch weiter in die Wunde legen, sehr geehrter Herr Schaufert. Vor wenigen Tagen ist durch eine Onlinerecherche des Bayerischen Rundfunks Folgendes ans Tageslicht gekommen: 100 rechtsextreme Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der AfD-Bundestagsfraktion beschäftigt. Ganz ehrlich, auch da fehlen mir die Worte. Ich muss es zuspitzen und pointiert sagen. (Sprechen.) Da kann man nur den Gedanken haben, dass sich das Prinzip der Bestenauslese bei der AfD mit Blick auf eine konkrete Eignung daran orientiert, wie hoch der rechte Arm gehoben werden kann. Da gibt es ganz klaren Widerspruch von unserer Seite. Das schadet dem Ansehen des Deutschen Bundestages. Das ist mit aller Entschiedenheit abzulehnen und zurückzuweisen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich komme zum Ende meiner Ausführungen. Die AfD versucht in jeder zweiten Debatte, politische Strukturen, die gesamte Gesellschaft zu destabilisieren und zu spalten, auch die etablierten Parteien untereinander, und sie insgesamt zu diskreditieren. Sehr geehrter Herr Schaufert, das durchblickt jeder, das durchschaut jeder. Ich will deswegen abschließend für die CDU-Fraktion sagen: Wir bekennen uns ganz klar zu einem leistungsorientierten und leistungsfähigen Staatsapparat. Dazu gehört, so wie es auch in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes normiert ist, dass Menschen in den öffentlichen Dienst eingestellt werden sollen, die geeignet und befähigt sind und die eine hohe fachliche Leistung und Kompetenz haben. Zu diesem Prinzip der Bestenauslese bekennen wir uns uneingeschränkt. Verstöße gegen dieses Prinzip müssen strafrechtlich geahndet werden. Das ist selbstredend. Auch da gibt es ein klares Bekenntnis von uns und - so glaube ich - genauso von den Kollegen der SPD. - Herzlichen Dank! - Ihren Gesetzentwurf kann man nur ablehnen. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.)
