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Nadia Schindelhauer

SPD 13.03.2024 Sitzungen 17/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt habe ich mir am Wochenende die Frage gestellt, ob ich wirklich hier nach vorne gehen und über diesen Antrag irgendetwas sagen soll. Ich bin es auch ehrlich gesagt leid, immer wieder dasselbe Geschwafel der AfD ertragen zu müssen. Erst kürzlich hatten Sie doch einen ähnlichen Antrag gestellt. Dort ging es um das Verbot der politischen Betätigung von Beamtinnen und Beamten. Sie unterstellten unseren Beamtinnen und Beamten, ihr privates Engagement für die Demokratie nicht von ihrer beruflichen Tätigkeit trennen zu können. Heute stellen Sie einen ähnlichen Antrag, nur um sich schon wieder zu inszenieren als diejenigen, denen politische Neutralität besonders wichtig ist. Dabei haben Sie, Herr Schaufert, ja bereits ausgeführt, was in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz sehr deutlich geregelt ist. Dort heißt es: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Hier ist das Prinzip der Bestenauslese, die bei Personalauswahlentscheidungen zu berücksichtigen ist, verankert. Das mit der Bestenauslese einhergehende Leistungsprinzip sichert das öffentliche Interesse an der bestmöglichen Besetzung aller Stellen im öffentlichen Dienst zum Wohle einer funktionsfähigen, effizienten und engagierten Verwaltung. Zudem befindet sich das Prinzip der Bestenauslese schon in vielen einfachen Gesetzen wider. Regelungen hierzu existieren also bereits. Jetzt könnte man natürlich einwenden, dass diese Grundsätze ausschließlich theoretischer Natur seien und in der Praxis überhaupt keine Bedeutung hätten. Aber zum Glück, liebe Kolleginnen und Kollegen, leben wir in einem funktionierenden Rechtsstaat und können uns bei möglichen Dienstverstößen wehren. Die Einhaltung des Bestenauslese-Prinzips kann nämlich durch den Rechtsweg überprüft werden. Die unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber haben jederzeit die Möglichkeit, den Klageweg vor dem Arbeits- oder je nachdem auch vor dem Verwaltungsgericht einzuleiten. Die Gerichte überprüfen dabei, ob die Auswahlentscheidung auf einer sachgerechten und objektiven Grundlage getroffen wurde und ob das Bestenauslese-Prinzip beachtet wurde. Strafrechtliche Handlungen können bereits vom Strafgericht kontrolliert werden. Auch bei einer Ämterpatronage kann je nach Einzelfall ohnehin schon der Straftatbestand der Untreue in Betracht kommen. Dafür bedarf es keiner gesonderten Pönalisierung, so wie sie in Ihrem Gesetzesantrag zu finden ist. Sie sehen also, dieser Gesetzentwurf beinhaltet ausschließlich Vorschläge, die ohnehin schon gesetzlich verankert sind. Aber wissen Sie, Herr Schaufert, was an diesem Antrag so besonders schäbig ist? - Sie stellen sich hier hin und erzählen unseren Bürgerinnen und Bürgern, dass Ihnen die politische Neutralität in der öffentlichen Verwaltung besonders wichtig ist. Aber was machen denn gerade die rechtsextremistischen Parteien immer als Erstes, wenn sie an der Macht sind? - Überall setzen sie ihre Parteileute hin. Wir können das in Ungarn beobachten. Dort wurden so viele Posten wie möglich mit treuen, ergebenen An- (Abg. Schindelhauer (SPD)) hängerinnen und Anhängern der Fidesz-Partei besetzt. Wir können das auch wieder in den USA beobachten. Dort wurde von Trump ein hierarchisch organisierter, mit eigenen Leuten durchdrungener Staat geschaffen, der dem Präsidenten Gefolgschaft leistet. Wir können das in Polen beobachten, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem bei Gericht, wir können dort sehen, wie schwierig es ist, diese Personalentscheidungen wieder rückgängig zu machen. Von Ungarn über die USA bis zu Polen, die rechtsextremistischen Parteien verbindet vor allem eines: die Aushöhlung der Demokratie von innen heraus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gefordert, dies zu verhindern. Dazu gehört auch, diese Anträge zu entlarven. (Beifall von der SPD.) Die AfD als Hüterin der demokratischen Prinzipien, heißt doch nun wirklich, den Bock zum Gärtner zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb appelliere ich weiterhin an euch alle und an alle unsere Demokratinnen und Demokraten: Lassen Sie uns uns dem weiterhin entgegenstellen. Den Gesetzentwurf lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Nadia Schindelhauer Protokoll ↗